Kreditart Kredithöhe (möglicher Gesamtkreditbetrag ... - networx.at
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<strong>Kreditart</strong><br />
<strong>Kredithöhe</strong> (<strong>möglicher</strong> <strong>Gesamtkreditbetrag</strong>)<br />
Risikoklasse<br />
Belehnung bis zu<br />
80 %<br />
65 %<br />
50 %<br />
30 %<br />
0 %<br />
Verwendungszweck<br />
Laufzeit<br />
Kosten<br />
Verlangte Sicherheit<br />
(Vorzeitige) Rückführung<br />
Folgen ausbleibender Zahlung<br />
Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kreditnehmer<br />
Abwicklung<br />
Kontakt: Benjamin Ehrgott, Tel: 0043 (0) 50 6965 – 124, Benjamin.Ehrgott@partnerbank.<strong>at</strong>
Kontaktbl<strong>at</strong>t<br />
für Lombard-Kredit<br />
Kundend<strong>at</strong>en<br />
__________________________________________________<br />
Empfänger der Kreditvaluta:<br />
Gewünschter Kreditbetrag<br />
Verwendungszweck:<br />
Laufzeit:<br />
Ermächtigung zur Einholung von Auskünften<br />
Der Kreditnehmer wird unentgeltlich und<br />
unverzüglich über das Ergebnis einer Abfrage über seine Kreditwürdigkeit und über die Angaben der<br />
betreffenden D<strong>at</strong>enbank unterrichtet, wenn dieses Ergebnis zu einer Ablehnung des Kreditantrags<br />
führt.<br />
Kreditangebots<br />
Einholung von Auskünften bei Gläubigerschutzverbänden<br />
D<strong>at</strong>um Unterschriften 1. Depotinhaber Unterschriften 2. Depotinhaber<br />
Infobl<strong>at</strong>t Lombard-Kredit<br />
Konditionenbl<strong>at</strong>t für das Kreditgeschäft<br />
D<strong>at</strong>um Unterschriften 1. Depotinhaber Unterschriften 2. Depotinhaber
KONDITIONENBLATT<br />
für das Kreditgeschäft – Österreich und Deutschland<br />
Die Vergabe von Krediten erfolgt nur an Kunden, für die bereits eine Veranlagung bei der<br />
PARTNER BANK AG (Goethestraße 1a, 4020 Linz) besteht, gegen Verpfändung der bei der<br />
Partner Bank AG bestehenden Depots.<br />
Für diese Lombardkredite gelten derzeit folgende Konditionen:<br />
• Sollzinsen (= Darlehenszinsen, Verrechnung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein):<br />
4,0 % p.a. bei Krediten innerhalb Belehnwert (12-M-Euribor + 3,5% p.a.)*<br />
4,5 % p.a. bei Krediten über Belehnwert (12-M-Euribor + 4% p.a.)*<br />
*Als Grundlage für die Berechnung des Sollzinss<strong>at</strong>zes wird der vom Euribor-EBF Secretari<strong>at</strong> veröffentlichte<br />
12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor des laufenden Jahres als Basiswert herangezogen (per 28.2., 31.5., 31.8. und 30.11.). Auf<br />
den 12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % p.a. bei Krediten innerhalb des Belehnwerts<br />
bzw. 4,0 % p.a bei Krediten über Belehnwert. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach der Höhe des<br />
Kreditsaldos und Belehnwertes. Der somit ermittelte Sollzinss<strong>at</strong>z wird kaufmännisch auf volle 1/8 Prozentpunkte<br />
gerundet. Die Anpassungen des Sollzinss<strong>at</strong>zes erfolgen vierteljährlich (per 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.). D.h.,<br />
dass für die Kalkul<strong>at</strong>ion des Sollzinss<strong>at</strong>zes für die nächsten drei Mon<strong>at</strong>e beispielsweise ab 1.4. folgende D<strong>at</strong>en<br />
per 28.02. herangezogen werden: der 12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor und der Belehnwert. Wird keine Sollzinss<strong>at</strong>zerhöhung<br />
vorgenommen, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist der Kreditgeber berechtigt,<br />
diese Sollzinss<strong>at</strong>zerhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden<br />
Sollzinss<strong>at</strong>zsenkung zu verrechnen. Umgekehrt ist der Kreditgeber gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG bei<br />
einer Minderung des Ausgangszinss<strong>at</strong>zes auch zu einer Minderung des Sollzinss<strong>at</strong>zes verpflichtet.<br />
• Bearbeitungsgebühr 1 % einmalig<br />
• Kontoführungsspesen € 9,00/p.Qu.<br />
• effektiver Jahreszinss<strong>at</strong>z 5,840 % p.a. 6,370 % p.a.<br />
Repräsent<strong>at</strong>ives Beispiel:<br />
Kreditbetrag € 5.000,00<br />
Laufzeit<br />
12 Mon<strong>at</strong>e<br />
Rückführung endfällig<br />
Sollzinss<strong>at</strong>z 4,0% 4,5%<br />
Gesamtbelastung € 5.244,00 € 5.270,00<br />
• Es werden Verzugszinsen von 9 % (Basiszinss<strong>at</strong>z + 5 Prozentpunkte) in Rechnung gestellt.<br />
Die Verrechnung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres.<br />
Die Berechnung der Verzugszinsen beginnt 14 Tage nach Fälligkeit der aushaftenden Forderung<br />
(z.B. Sollzinsen). Es fallen Mahngebühren iHv 10 Euro pro Mahnung an.<br />
Weitere standardisierte Priv<strong>at</strong>kredite (= Verbraucherkredite gemäß VKrG) und Verbrauchergirokonten<br />
(gemäß § 34 BWG) sind nicht Geschäftsgegenstand der PARTNER BANK AG (siehe<br />
auch obige Ausführungen).<br />
Stand: Oktober 2013/beh