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Kreditart Kredithöhe (möglicher Gesamtkreditbetrag ... - networx.at

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<strong>Kreditart</strong><br />

<strong>Kredithöhe</strong> (<strong>möglicher</strong> <strong>Gesamtkreditbetrag</strong>)<br />

Risikoklasse<br />

Belehnung bis zu<br />

80 %<br />

65 %<br />

50 %<br />

30 %<br />

0 %<br />

Verwendungszweck<br />

Laufzeit<br />

Kosten<br />

Verlangte Sicherheit<br />

(Vorzeitige) Rückführung<br />

Folgen ausbleibender Zahlung<br />

Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kreditnehmer<br />

Abwicklung<br />

Kontakt: Benjamin Ehrgott, Tel: 0043 (0) 50 6965 – 124, Benjamin.Ehrgott@partnerbank.<strong>at</strong>


Kontaktbl<strong>at</strong>t<br />

für Lombard-Kredit<br />

Kundend<strong>at</strong>en<br />

__________________________________________________<br />

Empfänger der Kreditvaluta:<br />

Gewünschter Kreditbetrag<br />

Verwendungszweck:<br />

Laufzeit:<br />

Ermächtigung zur Einholung von Auskünften<br />

Der Kreditnehmer wird unentgeltlich und<br />

unverzüglich über das Ergebnis einer Abfrage über seine Kreditwürdigkeit und über die Angaben der<br />

betreffenden D<strong>at</strong>enbank unterrichtet, wenn dieses Ergebnis zu einer Ablehnung des Kreditantrags<br />

führt.<br />

Kreditangebots<br />

Einholung von Auskünften bei Gläubigerschutzverbänden<br />

D<strong>at</strong>um Unterschriften 1. Depotinhaber Unterschriften 2. Depotinhaber<br />

Infobl<strong>at</strong>t Lombard-Kredit<br />

Konditionenbl<strong>at</strong>t für das Kreditgeschäft<br />

D<strong>at</strong>um Unterschriften 1. Depotinhaber Unterschriften 2. Depotinhaber


KONDITIONENBLATT<br />

für das Kreditgeschäft – Österreich und Deutschland<br />

Die Vergabe von Krediten erfolgt nur an Kunden, für die bereits eine Veranlagung bei der<br />

PARTNER BANK AG (Goethestraße 1a, 4020 Linz) besteht, gegen Verpfändung der bei der<br />

Partner Bank AG bestehenden Depots.<br />

Für diese Lombardkredite gelten derzeit folgende Konditionen:<br />

• Sollzinsen (= Darlehenszinsen, Verrechnung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein):<br />

4,0 % p.a. bei Krediten innerhalb Belehnwert (12-M-Euribor + 3,5% p.a.)*<br />

4,5 % p.a. bei Krediten über Belehnwert (12-M-Euribor + 4% p.a.)*<br />

*Als Grundlage für die Berechnung des Sollzinss<strong>at</strong>zes wird der vom Euribor-EBF Secretari<strong>at</strong> veröffentlichte<br />

12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor des laufenden Jahres als Basiswert herangezogen (per 28.2., 31.5., 31.8. und 30.11.). Auf<br />

den 12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % p.a. bei Krediten innerhalb des Belehnwerts<br />

bzw. 4,0 % p.a bei Krediten über Belehnwert. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach der Höhe des<br />

Kreditsaldos und Belehnwertes. Der somit ermittelte Sollzinss<strong>at</strong>z wird kaufmännisch auf volle 1/8 Prozentpunkte<br />

gerundet. Die Anpassungen des Sollzinss<strong>at</strong>zes erfolgen vierteljährlich (per 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.). D.h.,<br />

dass für die Kalkul<strong>at</strong>ion des Sollzinss<strong>at</strong>zes für die nächsten drei Mon<strong>at</strong>e beispielsweise ab 1.4. folgende D<strong>at</strong>en<br />

per 28.02. herangezogen werden: der 12-Mon<strong>at</strong>s-Euribor und der Belehnwert. Wird keine Sollzinss<strong>at</strong>zerhöhung<br />

vorgenommen, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist der Kreditgeber berechtigt,<br />

diese Sollzinss<strong>at</strong>zerhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden<br />

Sollzinss<strong>at</strong>zsenkung zu verrechnen. Umgekehrt ist der Kreditgeber gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG bei<br />

einer Minderung des Ausgangszinss<strong>at</strong>zes auch zu einer Minderung des Sollzinss<strong>at</strong>zes verpflichtet.<br />

• Bearbeitungsgebühr 1 % einmalig<br />

• Kontoführungsspesen € 9,00/p.Qu.<br />

• effektiver Jahreszinss<strong>at</strong>z 5,840 % p.a. 6,370 % p.a.<br />

Repräsent<strong>at</strong>ives Beispiel:<br />

Kreditbetrag € 5.000,00<br />

Laufzeit<br />

12 Mon<strong>at</strong>e<br />

Rückführung endfällig<br />

Sollzinss<strong>at</strong>z 4,0% 4,5%<br />

Gesamtbelastung € 5.244,00 € 5.270,00<br />

• Es werden Verzugszinsen von 9 % (Basiszinss<strong>at</strong>z + 5 Prozentpunkte) in Rechnung gestellt.<br />

Die Verrechnung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres.<br />

Die Berechnung der Verzugszinsen beginnt 14 Tage nach Fälligkeit der aushaftenden Forderung<br />

(z.B. Sollzinsen). Es fallen Mahngebühren iHv 10 Euro pro Mahnung an.<br />

Weitere standardisierte Priv<strong>at</strong>kredite (= Verbraucherkredite gemäß VKrG) und Verbrauchergirokonten<br />

(gemäß § 34 BWG) sind nicht Geschäftsgegenstand der PARTNER BANK AG (siehe<br />

auch obige Ausführungen).<br />

Stand: Oktober 2013/beh

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