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Prüfung von Beleihungswertgutachten gewerblicher Immobilien im ...

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Beitrag<br />

PRÜFUNGSTIPPS<br />

<br />

Es sollte geprüft werden, ob zur Erstellung eines Wertgutachtens interne schriftliche Regelungen bestehen (Wertermittlungsrichtlinie),<br />

die den Vorgaben der BelWertV entsprechen.<br />

<br />

Die Einhaltung der Vorgaben der Beleihungswertverordnung (BelWertV) hinsichtlich der zu beurteilenden Faktoren des<br />

Objekts (Objektqualität, Vermietbarkeit, Modernisierungsrisiko, Drittverwendungsfähigkeit etc.), der vorgegebenen<br />

Systematik des Ermittlungsverfahrens (getrennte Ermittlung Sach- und Ertragswert) und Herleitung des Beleihungswerts<br />

auf Basis des Ertragswerts bei gewerblichen <strong>Immobilien</strong> sollten maßgebliche <strong>Prüfung</strong>shandlungen sein, die auch<br />

die Anforderungen an die Gutachter sowie die Funktionstrennung mit einschließt.<br />

<br />

Zum <strong>Beleihungswertgutachten</strong> sollte auch geprüft werden, ob die vorgegebene Objektbesichtigung vorgenommen<br />

wurde, die auch die Innenbesichtigung mit einschließt.<br />

<br />

Zu den wesentlichen Bewertungsparametern sollten ausreichende und nachvollziehbare Begründungen unter Angabe<br />

der Datenquellen vorhanden sein. Ein Ansatz ohne Vergleichsgrundlage sollte nicht akzeptiert werden.<br />

<br />

Risikosensible Parameter (z. B. Restnutzungsdauer, Kapitalisierungszins), die einen entsprechenden Einfluss auf den Beleihungswert<br />

haben, sollten kritisch hinterfragt werden.<br />

<br />

Eine Aussage zur Drittverwendungsfähigkeit sollte obligatorisch <strong>im</strong> <strong>Beleihungswertgutachten</strong> vorhanden sein, die nachvollziehbar<br />

begründet wird. Ohne eine entsprechende Begründung sollte die Angabe „Drittverwendungsfähigkeit ist<br />

gegeben“ bei Pfandbriefbanken nicht akzeptiert werden.<br />

<br />

Die vom Darlehensnehmer angegebenen Modernisierungsmaßnahmen sollten zu wesentlichen Positionen durch Nachweise<br />

unterlegt werden. Eine Darstellung <strong>im</strong> <strong>Beleihungswertgutachten</strong>, dass die Durchführung dieser Maßnahmen unterstellt<br />

wird, sollte nicht akzeptiert und daher kritisch hinterfragt werden.<br />

<br />

Bei älteren gewerblichen Objekten sollte ein entsprechender Hinweis in die Wertermittlung aufgenommen werden, dass<br />

baujahrbedingt das Risiko eines über den normalen Instandhaltungsbedarf hinausgehenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf<br />

bei Auszug des Mieters bestehen kann. Bei komplexeren technischen Anlagen (z. B. Aufzuganlage, Kl<strong>im</strong>aanlage)<br />

kann es ggf. notwendig sein, eine Technische Due Diligence (TDD) einzuholen. Durch diese Vorgehensweise soll die<br />

frühzeitige Erkennung <strong>von</strong> Modernisierungs- und Reparaturstau <strong>im</strong> Bereich älterer <strong>gewerblicher</strong> <strong>Immobilien</strong> sichergestellt<br />

werden. Eine entsprechende Überwachung der Rücklagenbildung durch die Kreditabteilung sollte ebenfalls erfolgen.<br />

<br />

Die Auswirkungen <strong>von</strong> Brandschutzvorschriften auf den Beleihungswert sollten berücksichtigt werden, da viele ältere<br />

Objekte nicht den heutigen Brandschutzvorschriften entsprechen. Dieser Aspekt hat Einfluss auf eventuelle Nachrüstpflichten,<br />

Zusatzkosten <strong>im</strong> Rahmen <strong>von</strong> Modernisierungen sowie auf die eingeschränkte nachhaltige Nutzung 13 .<br />

13 Bewertungsausschuss vdp v. 02.06.2010.<br />

84<br />

04–05 / 2013 RevisionsPraktiker

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