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46 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim

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<strong>DPolG</strong>-KV <strong>Mannheim</strong>/Heidelberg/Mosbach Ausgabe Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> vom 25.11.<strong>2013</strong><br />

Stand<br />

punkt<br />

Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />

Schusswaffengebrauch bei sternTV<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 1<br />

Schusswaffengebrauch bei<br />

sternTV<br />

Michael Schöfer, <strong>Mannheim</strong> 2<br />

Rufbereitschaft für Schreibkräfte<br />

am Wochenende<br />

Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 3<br />

Trotz deftiger Beleidigung kein<br />

Schmerzensgeld<br />

Erneut versucht die Presse Maßnahmen der Polizei als grobe Fehlleistung darzustellen.<br />

So in sternTV am 20. November. In dem Bericht wurde auf den tödlich<br />

verlaufenen Schusswaffengebrauch in Stuttgart eingegangen. Offensichtlich<br />

um Sympathie für den Täter, im Bericht Opfer genannt, zu erwecken, stellte<br />

man hier eine Kurzbiografie der Person nach.<br />

Martin R., 36 Jahre, der nette Mann aus der Nachbarschaft. Ein "Biker" wie er<br />

einem tagtäglich begegnet. Wegen ein paar kleiner Delikte im Gefängnis gesessen.<br />

Alkoholprobleme. Also ein Bürger wie du und ich. Dieser verständigt mitten<br />

in der Nacht die Polizei und droht ein Gewaltdelikt auf der Straße an, was die<br />

Polizei veranlasst umgehend einzuschreiten. Dies ist die Aufgabe der Polizei.<br />

Die steht einem Mann gegenüber, der eine Schusswaffe mit sich führt, die Beamten<br />

bedroht und schießt.<br />

Ungeachtet dieser Tatsache brachte es zumindest eine Person fertig, mit dem<br />

Handy aus der Wohnung heraus Filmaufnahmen zu fertigen. Mehrmals wurde<br />

der Täter aufgefordert, die Schusswaffe wegzulegen, was offensichtlich nicht<br />

geschah und es kam zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Zumindest<br />

in der Sendung ließ man sich nicht nehmen darauf hinzuweisen, dass es sich<br />

bei der vom Täter getragenen Waffe um eine Schreckschusspistole gehandelt<br />

hat. Dies in geeigneten Worten rübergebracht, lässt natürlich die im Bericht befragten<br />

Nachbarn fragen, ob es keine andere Möglichkeit gegeben hätte gegen<br />

Michael R. vorzugehen. Nein! Wie der Täter die Ursache gesetzt hat, ist alleine<br />

sein Verschulden.<br />

Massiv angegangen werden in dem Bericht die Beamten, da sie den am Boden<br />

liegenden Täter nach dem Schusswaffengebrauch mit Handschließen gefesselt<br />

und sich angeblich nicht weiter um die Person gekümmert haben.<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 4<br />

Hat es sich tatsächlich so zugetragen?<br />

Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 4<br />

Techniker des BKA testen Waffen<br />

aus 3D-Druckern<br />

Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 5<br />

Infos für Ruheständler<br />

Adam, Karl, Raufelder 6<br />

Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er<br />

Polizei<br />

Dramatische Szenen in Stuttgart (Quelle: Screenshot sternTV)


Fortsetzung von Seite 1<br />

Auch wenn die Person verletzt war,<br />

kann von ihr noch eine erhebliche<br />

Gefährdung ausgehen. Ich selbst<br />

habe schon vermeintlich schwerstverletzte<br />

Personen gegenüber der<br />

Polizei sowie den Rettungsdiensten<br />

auch ohne Waffe körperlich massiv<br />

vorgehen sehen. Welch ein Hallo in<br />

der Presse, wenn auf dem verletzten<br />

Täter dann noch vier Beamte an<br />

den Gliedmaßen hängen um Widerstandshandlungen<br />

zu unterbinden.<br />

Und selbst so manch ruhig auf dem<br />

Boden liegende Person verwandelte<br />

Standpunkt Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />

sich in Bruchteilen von Sekunden in<br />

einen Berserker.<br />

Ob die Schwere der Verletzungen<br />

von Martin R. für die Beamten ersichtlich<br />

waren, mag dahingestellt<br />

sein. Immerhin sehe ich auf dem Video<br />

direkt neben der Person Beamte<br />

stehen. Mit Sicherheit konnten die<br />

Beamten auch aus dem Stand bei<br />

Martin R. Vitalfunktionen erkennen,<br />

was ein weiteres Tätigwerden nicht<br />

erforderlich machte. Und gerade in<br />

dieser Ausnahmesituation kann ich<br />

von Beamten die zuvor einer massiven<br />

Gefährdungslage ausgesetzt<br />

waren, verständlicherweise nicht<br />

noch "Streicheleinheiten" erwarten.<br />

Fraglich erscheint mir dann auch<br />

noch der im Bericht gezeigte "Gute<br />

Bekannte" der alles beobachtet hat.<br />

Diesbezüglich erspare ich mir einen<br />

weiteren Kommentar.<br />

Befremdlich erscheinen mir aber die<br />

Schlussworte. Im Interesse der Angehörigen<br />

und Nachbarn sei man<br />

verpflichtet, diese Fragen zu stellen.<br />

Wo bleibt die Frage nach dem Empfinden<br />

der Polizeibeamten? Nach<br />

denen, die nicht die Situation heraufbeschworen<br />

haben und jetzt damit<br />

leben müssen?<br />

Rufbereitschaft für Schreibkräfte am Wochenende<br />

Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Anfragen lassen darauf schließen,<br />

dass einige künftige Regionalpräsidien<br />

offenbar für<br />

Schreibkräfte eine Rufbereitschaft<br />

(§ 7 Abs. 4 TV-L) am Wochenende<br />

einführen wollen. Dabei<br />

sind selbstverständlich diverse<br />

Vorschriften zu beachten.<br />

Zunächst ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Anordnung von Rufbereitschaft<br />

einen Mitbestimmungstatbestand<br />

gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 LPVG darstellt. Das<br />

Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4.<br />

September 2012 (Az.: 6 P 10.11) seine dahingehende<br />

frühere Rechtsprechung ausdrücklich revidiert: "Die Anordnung<br />

von Rufbereitschaft ist (…) eine Festlegung zu<br />

Beginn und Ende der Arbeitszeit (…). Der Senat hält<br />

nicht an seiner entgegenstehenden älteren Rechtsprechung<br />

fest (…). Er schließt sich insofern der Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts<br />

(…) an." Ohne die<br />

Zustimmung des Personalrats<br />

kann die Rufbereitschaft<br />

also nicht angeordnet<br />

werden.<br />

Es sind überdies auch die<br />

Bestimmungen des Tarifvertrags<br />

einzuhalten: Zu<br />

Rufbereitschaft sind gemäß<br />

TV-L § 6 Abs. 5 nur<br />

Vollzeitbeschäftigte verpflichtet,<br />

einer Änderung<br />

im Arbeitsvertrag bedarf es<br />

hierzu nicht, die Verpflichtung<br />

ergibt sich aus dem<br />

Auch so kann Rufbereitschaft aussehen: Relaxen, aber mit<br />

dem Handy in der Jackentasche immer erreichbar und bei Bedarf<br />

mit dem Rad schnell im Büro (Quelle: Wikimedia Commons,<br />

CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: Joxemai)<br />

Tarifvertrag. Teilzeitbeschäftigte<br />

können nur aufgrund<br />

einer Klausel im Arbeitsvertrag<br />

oder mit ihrer<br />

Zustimmung bei der Rufbereitschaft<br />

herangezogen werden. Fehlt die Klausel im<br />

Arbeitsvertrag, dürfen sie sich weigern, Rufbereitschaft<br />

zu leisten. Letzteres gilt auch für Bereitschaftsdienst,<br />

Überstunden und Mehrarbeit. Eine Änderung des Arbeitsvertrags<br />

ist gegen den Willen des Beschäftigten<br />

ohne Änderungskündigung nicht möglich, diese kann jedoch<br />

nicht ohne weiteres durchgesetzt werden. Da die<br />

Änderungskündigung rechtlich nur eine Variante der ordentlichen<br />

Kündigung ist, gelten hier auch die entsprechenden<br />

Schutzmechanismen. Dem Dienstherrn wird es<br />

schwer fallen, für diesen schwerwiegenden Eingriff<br />

Gründe vorzubringen. Insbesondere solche, die einer<br />

gerichtlichen Prüfung standhalten. Außerdem ist bei unkündbaren<br />

Beschäftigten (vgl. § 34 Abs. 2 TV-L) eine<br />

Änderungskündigung nicht möglich, denn diesen Beschäftigten<br />

kann bloß noch aus "wichtigem Grund" gekündigt<br />

werden. Das sind personen- bzw. verhaltensbedingte<br />

Gründe, die nach § 626 BGB zur fristlosen Kündigung<br />

berechtigen (beharrliche Arbeitsverweigerung,<br />

schwere Straftaten, Schmiergeldannahme etc.). Laut<br />

Kommentierung sind hierbei<br />

selbst "dringende<br />

dienstliche Erfordernisse"<br />

ausgeschlossen, stellen<br />

demzufolge keinen wichtigen<br />

Grund dar.<br />

Bei der Rufbereitschaft halten<br />

sich Beschäftigten an<br />

einem Ort ihrer Wahl auf.<br />

"Es darf nur eine solche<br />

Zeitspanne zwischen Abruf<br />

und Aufnahme der Arbeit<br />

liegen, die den Einsatz<br />

nicht gefährdet und noch<br />

gewährleistet, dass die Arbeit<br />

im Bedarfsfall noch<br />

aufgenommen werden<br />

kann." (Haufe TV-L Office)<br />

Fortsetzung auf Seite 3


Standpunkt Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

Wenn erfahrungsgemäß mit einem Arbeitsanfall von<br />

mehr als 49 Prozent zu rechnen ist, muss Bereitschaftsdienst<br />

(§ 7 Abs. 3) angeordnet werden. Im Unterschied<br />

zur Rufbereitschaft bestimmt hier der Arbeitgeber, wo<br />

man sich aufzuhalten hat. Der Bereitschaftsdienst wird<br />

obendrein anders abgegolten (§ 7 Abs. 6 und § 9 TV-L).<br />

Wird im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der<br />

regelmäßigen Arbeitszeit die Arbeit fortgesetzt, ist darin<br />

grundsätzlich eine Anordnung von Überstunden zu sehen.<br />

Dies gilt dem Bundesarbeitsgericht selbst dann,<br />

wenn der Beschäftigte im Anschluss dienstplanmäßig<br />

Rufbereitschaft hätte (BAG Urteil vom 26.11.1992 - 6<br />

AZR 455/91).<br />

Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit, aber die Arbeitsleistung<br />

während der Rufbereitschaft. "Zeiten der<br />

Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft sind Arbeitszeit<br />

im Sinne des ArbZG. Durch die Inanspruchnahme<br />

dürfen daher die arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen<br />

der täglichen Arbeitszeiten nicht überschritten<br />

werden." (Haufe TV-L Office)<br />

Für die reine Rufbereitschaft ohne Arbeitseinsatz wird<br />

eine zeitliche Stundenpauschale gezahlt: "Für die Rufbereitschaft<br />

wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe<br />

gezahlt. Für eine Rufbereitschaft von mindestens<br />

zwölf Stunden wird für die Tage Montag bis Freitag das<br />

Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage<br />

das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach<br />

Maßgabe der Entgelttabelle gezahlt. Maßgebend für die<br />

Bemessung der Pauschale nach Satz 2 ist der Tag, an<br />

dem die Rufbereitschaft beginnt. Für Rufbereitschaften<br />

von weniger als zwölf Stunden werden für jede angefangene<br />

Stunde 12,5 v.H. des tariflichen Stundenentgelts<br />

nach der Entgelttabelle gezahlt." (§ 8 Abs. 5 Satz 1 bis<br />

4 TV-L)<br />

Wird Rufbereitschaft geleistet und kommt es zum Arbeitseinsatz,<br />

ist zudem die Vorschrift des § 8 Abs. 5<br />

Satz 5 TV-L zu beachten: "Die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme<br />

innerhalb der Rufbereitschaft mit einem<br />

Einsatz außerhalb des Aufenthaltsorts im Sinne des § 7<br />

Absatz 4 einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten<br />

wird auf eine volle Stunde gerundet und mit dem<br />

Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge<br />

nach Absatz 1 bezahlt." Für die Rufbereitschaft selbst<br />

gibt es keine Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 TV-L), aber für<br />

die Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft. Achtung,<br />

wird oft falsch verstanden: Es wird das Überstundenentgelt<br />

gezahlt. Es ist hierfür nicht Voraussetzung,<br />

dass es auch tatsächlich Überstunden sind. Der Arbeitgeber<br />

kann also die Zahlungspflicht nicht durch Freizeitausgleich<br />

in der Folgewoche umgehen. Die Formulierung<br />

"Überstundenentgelt" weist lediglich darauf hin,<br />

welcher Betrag zu zahlen ist.<br />

Trotz deftiger Beleidigung kein Schmerzensgeld<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Der Fall: Ein betrunkener Radfahrer<br />

beleidigt einen Polizeibeamten<br />

aufs Heftigste. Er sollte zur<br />

Blutentnahme mit zur Wache genommen<br />

werden. Der Betrunkene<br />

beschimpfte den Polizisten mit<br />

Worten wie Wichser, Scheiß Bullenschwein,<br />

Arschwichser und<br />

dummes Arschloch. Das Ergebnis<br />

der Blutuntersuchung: 1,49 Promille.<br />

Die Folgen: Neben der fälligen Strafanzeige (Ergebnis:<br />

800 Euro Geldstrafe) verlangte der Kollege von dem<br />

Radfahrer ein Schmerzensgeld. Er sah durch die Äußerungen<br />

des Betrunkenen sein Persönlichkeitsrecht verletzt.<br />

Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zur<br />

Schmerzensgeldforderung: Entgegen der Rechtsprechung<br />

anderer Gerichte stellte das LG Oldenburg jedoch<br />

fest, dass die Beleidigungen wie "Scheiß Bullenschwein"<br />

oder "dummes Arschloch" nicht gegen die eigentliche<br />

Person des Polizeibeamten, sondern eher gegen<br />

dessen Eigenschaft als Polizeibeamter gerichtet gewesen<br />

seien. Dies jedoch milderte den Richtern zufolge<br />

die Intensität der Beleidigungen: Sie waren ihrer Ansicht<br />

nach nicht mehr schwerwiegend genug, um einen<br />

Schmerzensgeldanspruch des Beamten zu rechtfertigen.<br />

Im Endeffekt habe sich nur ein betrunkener Tatverdächtiger<br />

unangemessen über eine polizeiliche Maßnahme<br />

beschwert, ohne allerdings den Beamten in seiner<br />

Eigenschaft als Mensch zu beleidigen (LG Oldenburg,<br />

Az.: 5 S 595/12).<br />

Anmerkung: Obgleich mir die Entscheidung des Landgerichts<br />

doch recht „bemerkenswert erscheint und eigentlich<br />

nur ein Kopfschütteln hervorlockt, stellt sie natürlich<br />

keinen Freifahrtschein für Beleidigungen gegenüber<br />

Beamten dar. Auch ist festzuhalten, dass andere<br />

Gerichte in ähnlichen Situationen dem oder der beleidigten<br />

Beamten/Beamtin ein Schmerzensgeld zugesprochen<br />

haben. Nichtsdestotrotz bleibt mit dem neuerlichen<br />

Urteil die Chance für Beklagte, entsprechenden Forderungen<br />

aus dem Wege gehen zu können. Rechtsprechung<br />

muss man halt nicht immer verstehen.<br />

Nachtrag zum Beitrag Adhäsionsverfahren: Da es<br />

zwei Anfragen zu dem Beitrag gab, will ich den Artikel<br />

noch ergänzen. Es bleibt wie bisher bei dem Verfahren,<br />

wie <strong>Mannheim</strong> es seit Jahren praktiziert. Wer sich für<br />

das Adhäsionsverfahren entscheidet, erhält, weil das<br />

Verfahren doch sehr einfach ist, keinen Rechtsschutz.<br />

Bei reinen Beleidigungen gewähren wir Rechtsschutz,<br />

aber ohne Klagemöglichkeit. In aller Regel übernimmt in<br />

diesen Fällen das dbb Tarifunion Dienstleistungszentrum<br />

die Bearbeitung des Falles. Es versucht das<br />

Schmerzensgeld außergerichtlich einzufordern. Eine<br />

Klage vor Gericht wird nicht angestrebt, weil die Gerichte<br />

einer solchen Klage in aller Regel nicht stattgeben.


Standpunkt Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />

Hat es sich tatsächlich so zugetragen?<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Unlängst wurde die Kreisgeschäftsstelle<br />

in <strong>Mannheim</strong> auf die allseits<br />

begehrten und beliebten Tischkalender<br />

der <strong>DPolG</strong> angesprochen. Ein<br />

von Kollegen gern genutzter Gegenstand<br />

zum Eintragen von dienstlichen<br />

Terminen und anderem. Aus<br />

diesem Grunde wurden die Kalender<br />

auch großzügig auf den Dienststellen<br />

zur Verteilung hinterlegt. Unbestätigten<br />

Gerüchten zur Folge soll<br />

jetzt ein Revierführer die Verteilung<br />

der Kalender mit dem Hinweis, man<br />

könnte hier in den Bereich der Vorteilsannahme<br />

kommen, gestoppt.<br />

Da der 1. April bereits seit geraumer<br />

Zeit vorbei ist kann ich nur hoffen,<br />

dass man der Kreisgeschäftsstelle<br />

einen "Bären aufbinden" wollte. Wobei,<br />

wenn ich so genau überlege,<br />

könnte ich mir bei der einen oder<br />

anderen Person so ein Vorgehen<br />

schon vorstellen. Nein liebe Kollegen,<br />

es ist keine Vorteilsannahme<br />

wenn ihr von euren Gewerkschaften,<br />

egal welcher Couleur, Kalender<br />

oder auch Kugelschreiber entgegen<br />

nehmt. Na ja, jetzt glauben wir mal<br />

an einen guten Witz und tragen unsere<br />

Termine weiterhin in Gewerkschaftskalender<br />

ein. Und die Kollegen<br />

die, aus welchen Gründen auch<br />

immer, noch keinen Kalender haben,<br />

können sich gerne bei der<br />

Kreisgeschäftsstelle der <strong>DPolG</strong> melden.<br />

Natürlich ist es von Vorteil, Mitglied in der <strong>DPolG</strong> zu sein. Strafbar ist das allerdings nicht.<br />

Techniker des BKA testen Waffen aus 3D-Druckern<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Momentan prüfen Techniker vom<br />

Bundeskriminalamt die Gefährlichkeit<br />

von Waffen aus dem 3D-Drucker.<br />

Dies berichtete die "Technology<br />

Review" in ihrer Dezemberausgabe.<br />

Eine Sprecherin des BKA erklärte,<br />

dass die Versuche voraussichtlich<br />

bis Ende des Jahres laufen<br />

sollen. Nähere Angaben über den<br />

Verlauf der Tests sowie über mögliche<br />

Konsequenzen wollte sie nicht<br />

machen. Durch eine Anfrage der<br />

Linkspartei ist jedoch bekannt, das<br />

die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt<br />

vor allem die Terrorgefahr<br />

im Blick haben.<br />

Das BKA hat einen 3D-Drucker beschafft,<br />

um die Waffen selbst herstellen<br />

zu können. Die aus Kunststoff<br />

bestehenden Waffenteile lassen<br />

sich viel leichter durch Kontrollen<br />

bringen und schlagen bei Metalldetektoren<br />

nicht an. Es sei ein leichtes,<br />

im Flugzeug dann die Waffen<br />

zusammen zu bauen. Ferner wollen<br />

die Sicherheitsbehörden herausfinden,<br />

wie die neue Waffentechnik für<br />

eigene Zwecke eingesetzt werden<br />

kann. Genaue Angaben hierzu<br />

machte das BKA aber verständlicherweise<br />

nicht. Im Mai präsentierte<br />

ein amerikanischer Waffennarr sein<br />

Die mit einem 3D-Drucker hergestellte Schusswaffe "Liberator".<br />

(Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: Kamenev)<br />

aus 16 Einzelteilen bestehendes<br />

Kunststoffmodel mit dem sinnigen<br />

Namen Liberator (Befreier). Auf seiner<br />

Website zeigte er Videos von erfolgreichen<br />

Schusstests. Die Baupläne<br />

musste er zwar auf Anordnung<br />

des US-Außenministeriums<br />

aus dem Netz nehmen. Sie wurden<br />

aber bis dahin hunderttausendmal<br />

heruntergeladen und sind immer<br />

noch auf Internettauschbörsen zu<br />

finden.


Standpunkt Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

dbb hat Bundesseniorenvertretung<br />

– Wolfgang Speck Vorsitzender<br />

Termine<br />

Wolfgang Speck (Bild: <strong>DPolG</strong>)<br />

Wie bereits im vorletzten Standpunkt<br />

angekündigt, gibt es neben<br />

dem Landesseniorenkongress Baden-Württemberg<br />

nun auch den<br />

Bundesseniorenkongress.<br />

Unter dem Dach des dbb beamtenbund<br />

und tarifunion hat sich auf dem<br />

1. Bundesseniorenkongress des gewerkschaftlichen<br />

Dachverbandes<br />

am 18. November <strong>2013</strong> in Berlin<br />

eine Bundesseniorenvertretung konstituiert.<br />

Sie soll die besonderen gewerkschafts-<br />

und gesellschaftspolitischen<br />

Interessen älterer Einzelmitglieder<br />

von Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften<br />

des dbb auf<br />

Bundesebene vertreten und sich mit<br />

aktuellen Fragen der Seniorenpolitik<br />

befassen.<br />

Zum Vorsitzenden der Bundesseniorenvertretung<br />

wurde Wolfgang<br />

Speck gewählt. 110 der 136 stimmberechtigten<br />

Delegierten votierten<br />

für ihn, es gab drei Enthaltungen.<br />

Speck kündigte ein "forderndes und<br />

selbstbewusstes Auftreten" gegenüber<br />

Politik und Medien im Interesse<br />

der Seniorinnen und Senioren an.<br />

Die Altersversorgung dürfe nicht zur<br />

Lotterie werden, sagte er.<br />

Speck (Jahrgang 1947) war von<br />

1991 bis 2003 stellvertretender Bundesvorsitzender,<br />

von 2003 bis 2007<br />

dann Bundesvorsitzender der Deutschen<br />

Polizeigewerkschaft (<strong>DPolG</strong>).<br />

In dieser Funktion agierte Speck<br />

auch im Bundeshaupt- und Bundesvorstand<br />

des dbb beamtenbund und<br />

tarifunion. Er engagierte sich von<br />

1985 bis 2007 im Hauptpersonalrat<br />

der Polizei beim Innenministerium<br />

Baden-Württemberg. Nach 42<br />

Dienstjahren als Polizeibeamter beendete<br />

Speck 2007 seine aktive Berufslaufbahn.<br />

Er ist Mitglied des Seniorenverbands<br />

öffentlicher Dienst<br />

Baden-Württemberg.<br />

Zur Zweiten Vorsitzenden wurde<br />

Uta Kramer-Schröder (Jahrgang<br />

1950),Mitglied des BDZ ( Deutsche<br />

Zoll- und Finanzgewerkschaft) gewählt.<br />

Die Gründung einer Bundesseniorenvertretung<br />

war vom Gewerkschaftstag<br />

des dbb im November<br />

2012 beschlossen worden. Der<br />

zweite Tag des Bundesseniorenkongresses,<br />

der unter dem Motto "AL-<br />

TER?(nativ)LOS!" steht, begann mit<br />

einer öffentlichen Veranstaltung.<br />

Dazu wurden auch der dbb Bundesvorsitzende<br />

Klaus Dauderstädt, der<br />

Staatssekretär im Bundesministerium<br />

für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend Lutz Stroppe sowie die<br />

Vorsitzende der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Senioren-Organisationen<br />

e.V.), Prof. Ursula<br />

Lehr, als Redner erwartet.<br />

Danach befasste sich der Bundesseniorenkongress<br />

mit Anträgen, unter<br />

anderem zu Fragen der Alterssicherung,<br />

Renten- und Pensionsgerechtigkeit<br />

sowie Anrechnung von<br />

Kindererziehungszeiten. (Quelle:<br />

dbb tarifunion)<br />

Damit sind die Senioren insgesamt<br />

sehr gut aufgestellt, um ihre berechtigten<br />

Interessen sowohl im Bund<br />

als auch im Land zu vertreten.<br />

Polizeipensionäre <strong>Mannheim</strong>:<br />

Keinesfalls die Polizei-Strukturreform ist Grund, dass die Jahresabschlussbegegnung<br />

der <strong>Mannheim</strong>er Polizeipensionäre in diesem Jahr<br />

nicht im Luisenpark stattfinden kann, sondern Umbaumaßnahmen am<br />

Seerestaurant. Die Veranstaltung mit der Leitung des Polizeipräsidiums<br />

<strong>Mannheim</strong> findet deshalb am Mittwoch, 18. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr,<br />

an unserem üblichen Treff, dem Schützenhaus des PSV <strong>Mannheim</strong>, Im<br />

Pfeifferswörth 17, statt. Die "Ruheständler" sind zu interessanten Informationen<br />

und geselligem Beisammensein herzlich eingeladen.<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg:<br />

Donnerstag, 05. Dezember <strong>2013</strong>, 15.00 Uhr, Leimen, Gasthaus "Zum Bären",<br />

Rathausstraße 20, Adventsfeier<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst <strong>Mannheim</strong> und<br />

Schwetzingen:<br />

Donnertag, 10. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr, <strong>Mannheim</strong>, Bürgerhaus<br />

Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Vorweihnachtliches Beisammensein


Standpunkt Nr. <strong>46</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />

Geschichte(n) und Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />

<strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />

Dr. Alfred Stümper ging 1971 als Leiter der Polizeiabteilung,<br />

heute Landespolizeipräsidium, zum Innenministerium<br />

nach Stuttgart. Dort war der bisherige Leiter, Ministerialdirigent<br />

Kienle, in Ruhestand getreten. Kienle, wird<br />

mancher sagen, kommt mir bekannt vor der Name. Ja<br />

richtig, er war der Begründer der polizeispezifischen<br />

Kienle Gesetzessammlung. Dr. Stümper führte für seine<br />

Stelle die Bezeichnung Landespolizeipräsident ein. Bis<br />

zu diesem Zeitpunkt führten die Leiter der Landespolizeidirektionen<br />

diesen Titel. Es mag manchen verärgert<br />

haben, dass sie seit diesem Zeitpunkt nur noch "Polizeipräsidenten"<br />

waren. In <strong>Mannheim</strong> folgte Dr. Stümper als<br />

Polizeipräsident Willi Menz nach. Der gebürtige Wallstadter<br />

trat dieses Amt am 21. Juli 1971 an.<br />

Der damalige Oberbürgermeister der Stadt <strong>Mannheim</strong>,<br />

Dr. Hans Reschke, und die führenden Köpfe der <strong>Mannheim</strong>er<br />

Kommunalpolitik waren sich darüber einig, dass<br />

Dr. Stümpers Nachfolger nicht nur die Qualifikation für<br />

das Amt eines Polizeipräsidenten<br />

haben musste, sondern auch die<br />

Voraussetzungen mitbringen<br />

musste, die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

mit ihrem Leistungsstandard und<br />

ihrem Ansehen auch als staatliche<br />

Polizei stadt- und bürgerfreundlich<br />

fortzuführen. Wieso<br />

jetzt plötzlich "staatliche Polizei"?<br />

Bis 1971 gelang es Dr. Alfred<br />

Stümper immer wieder, alle Bestrebungen<br />

der Stadt nach einer<br />

Verstaatlichung (Hauptargument<br />

die hohen Kosten) abzuwehren.<br />

Aber 1971 wurde die Forderung<br />

nach Verstaatlichung dringender<br />

als je zu vor, zumal sich bundesweit<br />

eine entsprechende Tendenz<br />

in diese Richtung abzeichnete.<br />

Dr. Stümper, damals schon<br />

im Amt in Stuttgart, versuchte zusammen<br />

mit Willi Menz diese<br />

Entwicklung abzuwehren. Eine<br />

ins Leben gerufene Bürgerinitiative<br />

für den Erhalt der städtischen<br />

Polizei wurde ins Leben gerufen.<br />

Willi Menz (Bild: Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong>)<br />

Impressum<br />

Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der<br />

Kurpfalz (Kreisverbände <strong>Mannheim</strong> / Heidelberg / Mosbach)<br />

Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 <strong>Mannheim</strong>, Telefon: (0621) 174-2020<br />

E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />

Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Walter<br />

Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka. Fotos: soweit nicht anderweitig<br />

vermerkt von Siggi Offen.Graphische Unterstützung: Armin Süss.<br />

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe.<br />

Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen:<br />

Standpunktredaktion@gmx.de<br />

Es kam zu einem "Volksbegehren". Die <strong>Mannheim</strong>er<br />

Bürger stimmten zwar mehrheitlich für den Erhalt "ihrer"<br />

Polizei, scheiterten - wie viele solcher Volksbegehren -<br />

aber an dem damals hohen erforderlichen Quotum. So<br />

war es dann dem Nachfolger von Dr. Stümper als eine<br />

seiner ersten Aufgaben auferlegt, die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

zum 1. Januar 1972 in eine neue Zeitrechnung überzuleiten.<br />

Doch zurück zu Willi Menz. Willi Menz war zum damaligen<br />

Zeitpunkt Kriminaloberrat und stellvertretender Leiter<br />

der Kriminalpolizei. Er war nach Kriegsende im Sommer<br />

1945 zur <strong>Mannheim</strong>er Polizei gestoßen. Er kannte<br />

"seine" Polizei bis ins kleinste Detail, war er doch schon<br />

sehr früh auch mit Führungspositionen innerhalb der<br />

Dienststelle betraut. Er genoss das Vertrauen aller Bediensteten<br />

der Dienststelle und hatte durch zahlreiche<br />

Aktivitäten auch das Vertrauen einer breiten Bürgerschaft.<br />

Für Insider war es also keine allzu große Überraschung,<br />

dass die Wahl durch den Gemeinderat und mit<br />

Zustimmung des Innenministeriums auf ihn fiel.<br />

Mir ist noch bekannt, dass Willi<br />

Menz im Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong><br />

als die Person bekannt war,<br />

die bei den damals schon gelegentlich<br />

vorkommenden Streitereien<br />

in sachlichen Angelegenheiten<br />

zwischen der Kriminalpolizei<br />

und der Schutzpolizei vermittelnd<br />

zur Zufriedenheit aller eingriff.<br />

Für die Beschreibung der<br />

damaligen Situation mag es hilfreich<br />

sein, wenn man sich vor<br />

Augen führt, dass es im Polizeipräsidium<br />

bis zur Verstaatlichung<br />

vier Personalratsgremien gab. Es<br />

gab den für die Schutzpolizei,<br />

den für die Kriminalpolizei, den<br />

für die Polizeibehörde mit der<br />

Verwaltung und den Gesamtpersonalrat.<br />

Wie Willi Menz die Probleme im<br />

Zusammenhang mit der Verstaatlichung<br />

anging, beschreiben<br />

wir im nächsten Standpunkt.

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