Mai 2013 - Amt Märkische Schweiz
Mai 2013 - Amt Märkische Schweiz
Mai 2013 - Amt Märkische Schweiz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2<br />
<strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong><br />
25. April <strong>2013</strong> ■<br />
Zur Finanzierung der Maßnahme wurden Fördermittel im Rahmen der integrierten<br />
ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER beim Landesamt für<br />
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt.<br />
Die erforderlichen Eigenmittel sind im Haushaltsplan <strong>2013</strong> und im Investitionsplan<br />
2014 (Produktkonto: 541000.785400) berücksichtigt.<br />
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Buckow (<strong>Märkische</strong><br />
<strong>Schweiz</strong>) beschließt, für den Ausbau der kommunalen Zufahrtsstraße<br />
nach Hasenholz keine Straßenbaubeiträge zu erheben, da sich die<br />
straßenbauliche Maßnahme außerhalb der bebauten Ortslage befindet.<br />
(Beschluss 51-02-<strong>2013</strong>)<br />
– den Vertrag zur Durchführung der 48. Buckower Rosentage mit dem<br />
Buckower Kunst- und Kulturförderverein.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Buckower Kunst- und<br />
Kulturförderverein mit der Organisation und Durchführung der 48. Buckower<br />
Rosentage.<br />
(Beschluss 51-03-<strong>2013</strong>)<br />
– die vorliegende Nutzungs- und Gebührensatzung für die Turnhalle der<br />
Stadt Buckow (<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>).<br />
(Beschluss 51-04-<strong>2013</strong>)<br />
und im nichtöffentlichen Teil:<br />
– eine Vergabeentscheidung.<br />
(Beschluss 51-05-<strong>2013</strong>)<br />
– eine Grundstücksangelegenheit.<br />
(Beschluss 51-06-<strong>2013</strong>)<br />
Gemeinde Garzau-Garzin<br />
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung<br />
vom 08.04.<strong>2013</strong><br />
Die Gemeindevertretung trat zu ihrer 49.Sitzung zusammen und beschloss im<br />
nichtöffentlichen Teil:<br />
– eine Grundstücksangelegenheit (Beschluss 49-01-<strong>2013</strong>)<br />
Gemeinde Oberbarnim<br />
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung<br />
vom 18.03.<strong>2013</strong><br />
Die Gemeindevertretung trat zu ihrer 35.Sitzung zusammen und beschloss im<br />
öffentlichen Teil:<br />
1. Umfirmierung der E.ON edis AG<br />
Der Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zugestimmt.<br />
2. Übertragung des Vertriebsgeschäfts<br />
a) Abspaltung<br />
Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte,<br />
deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt<br />
b) Umsetzungsweg<br />
Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender<br />
Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung<br />
nach der „2-stufigen Variante“ zu.<br />
c) Wahl Vertrieb/Netz<br />
Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Stadt Buckow (<strong>Märkische</strong><br />
<strong>Schweiz</strong>) n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft,<br />
sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um<br />
den entsprechenden Wert.<br />
3. Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel<br />
Der Vertreter der Gemeinde Oberbarnim soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen<br />
der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die<br />
Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen<br />
veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen<br />
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er<br />
auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z. B. Anfechtungsklagen,<br />
Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder<br />
das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen<br />
als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung<br />
verzichten.<br />
(Beschluss 35-01-<strong>2013</strong>)<br />
– die Sanierung und die Erweiterung des Sportplatzes Klosterdorf entsprechend<br />
der Genehmigungsplanung. Hinweise und Auflagen aus der Baugenehmigung<br />
sind zu beachten.<br />
Zur Finanzierung der Maßnahme wurden Fördermittel im Rahmen der integrierten<br />
ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER beim Landesamt für Ländliche<br />
Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Die erforderlichen<br />
Eigenmittel sind im Haushaltsplan <strong>2013</strong> (Produktkonto:<br />
424000.785400) berücksichtigt.<br />
(Beschluss 35-02-<strong>2013</strong>)<br />
und im nichtöffentlichen Teil:<br />
– eine Grundstücksangelegenheit<br />
(Beschluss 35-03-<strong>2013</strong>)