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Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de

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4<br />

(9) Die Zustimmung kann wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n, wenn Auflagen o<strong>de</strong>r sonstige<br />

Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner o<strong>de</strong>r Nachbarn belästigt, die<br />

Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf durch<br />

sonstige sachliche Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist.<br />

(10) Bei <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Benutzer / <strong>de</strong>r Benutzerin ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />

vorgenommenen baulichen o<strong>de</strong>r sonstigen Verän<strong>de</strong>rungen kann die Gemein<strong>de</strong><br />

<strong>Illingen</strong> diese auf Kosten <strong>de</strong>s Benutzers / <strong>de</strong>r Benutzerin beseitigen lassen und <strong>de</strong>n<br />

früheren Zustand wie<strong>de</strong>r herstellen lassen (Ersatzvornahme).<br />

(11) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> kann im Übrigen alle erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />

ergreifen, um <strong>de</strong>n Anstaltszweck zu erreichen. Sie übt das Hausrecht aus.<br />

(12) Die Beauftragten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> sind berechtigt, die Unterkünfte in<br />

angemessenen Abstän<strong>de</strong>n und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in <strong>de</strong>r Zeit<br />

<strong>von</strong> 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Benutzer / <strong>de</strong>r Benutzerin auf <strong>de</strong>ssen / <strong>de</strong>ren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr in<br />

Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung je<strong>de</strong>rzeit betreten wer<strong>de</strong>n. Zu diesem<br />

Zweck hält die Ortspolizeibehör<strong>de</strong> einen Wohnungsschlüssel zurück.<br />

§ 4<br />

Pflichten <strong>de</strong>r Benutzer<br />

(1) Der Benutzer / die Benutzerin verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße<br />

Reinigung, ausreichen<strong>de</strong> Lüftung und Heizung <strong>de</strong>r überlassenen Unterkunft zu<br />

sorgen.<br />

(2) Zeigt sich im Laufe <strong>de</strong>r <strong>Benutzung</strong> ein wesentlicher Mangel <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r<br />

wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Grundstücks gegen eine nicht<br />

vorhersehbare Gefahr erfor<strong>de</strong>rlich, so hat <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin dies <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzer / die Benutzerin ist nicht<br />

berechtigt, auftreten<strong>de</strong> Mängel auf Kosten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu beseitigen.<br />

(3) Bei Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses hat die eingewiesene Person die<br />

Unterkunft mit Ausnahme <strong>de</strong>s zur Verfügung gestellten Zubehörs vollständig geräumt<br />

und sauber zurück zu geben. Alle Schlüssel sind <strong>de</strong>r Ortspolizeibehör<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer / die Benutzerin haftet für alle Schä<strong>de</strong>n,<br />

die <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> o<strong>de</strong>r einem <strong>Benutzung</strong>snachfolger aus <strong>de</strong>r Nichtbefolgung<br />

dieser Pflicht entstehen.<br />

(4) Einrichtungen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin die Unterkunft o<strong>de</strong>r Teile<br />

da<strong>von</strong> versehen hat, darf er / sie wegnehmen, muss dann aber <strong>de</strong>n ursprünglichen<br />

Zustand wie<strong>de</strong>r herstellen. Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> kann die Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwen<strong>de</strong>n, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r<br />

Wegnahme hat.

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