Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de
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(9) Die Zustimmung kann wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n, wenn Auflagen o<strong>de</strong>r sonstige<br />
Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner o<strong>de</strong>r Nachbarn belästigt, die<br />
Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf durch<br />
sonstige sachliche Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist.<br />
(10) Bei <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Benutzer / <strong>de</strong>r Benutzerin ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />
vorgenommenen baulichen o<strong>de</strong>r sonstigen Verän<strong>de</strong>rungen kann die Gemein<strong>de</strong><br />
<strong>Illingen</strong> diese auf Kosten <strong>de</strong>s Benutzers / <strong>de</strong>r Benutzerin beseitigen lassen und <strong>de</strong>n<br />
früheren Zustand wie<strong>de</strong>r herstellen lassen (Ersatzvornahme).<br />
(11) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> kann im Übrigen alle erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />
ergreifen, um <strong>de</strong>n Anstaltszweck zu erreichen. Sie übt das Hausrecht aus.<br />
(12) Die Beauftragten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> sind berechtigt, die Unterkünfte in<br />
angemessenen Abstän<strong>de</strong>n und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in <strong>de</strong>r Zeit<br />
<strong>von</strong> 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Benutzer / <strong>de</strong>r Benutzerin auf <strong>de</strong>ssen / <strong>de</strong>ren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr in<br />
Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung je<strong>de</strong>rzeit betreten wer<strong>de</strong>n. Zu diesem<br />
Zweck hält die Ortspolizeibehör<strong>de</strong> einen Wohnungsschlüssel zurück.<br />
§ 4<br />
Pflichten <strong>de</strong>r Benutzer<br />
(1) Der Benutzer / die Benutzerin verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße<br />
Reinigung, ausreichen<strong>de</strong> Lüftung und Heizung <strong>de</strong>r überlassenen Unterkunft zu<br />
sorgen.<br />
(2) Zeigt sich im Laufe <strong>de</strong>r <strong>Benutzung</strong> ein wesentlicher Mangel <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r<br />
wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Grundstücks gegen eine nicht<br />
vorhersehbare Gefahr erfor<strong>de</strong>rlich, so hat <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin dies <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzer / die Benutzerin ist nicht<br />
berechtigt, auftreten<strong>de</strong> Mängel auf Kosten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu beseitigen.<br />
(3) Bei Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses hat die eingewiesene Person die<br />
Unterkunft mit Ausnahme <strong>de</strong>s zur Verfügung gestellten Zubehörs vollständig geräumt<br />
und sauber zurück zu geben. Alle Schlüssel sind <strong>de</strong>r Ortspolizeibehör<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>ren<br />
Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer / die Benutzerin haftet für alle Schä<strong>de</strong>n,<br />
die <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> o<strong>de</strong>r einem <strong>Benutzung</strong>snachfolger aus <strong>de</strong>r Nichtbefolgung<br />
dieser Pflicht entstehen.<br />
(4) Einrichtungen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin die Unterkunft o<strong>de</strong>r Teile<br />
da<strong>von</strong> versehen hat, darf er / sie wegnehmen, muss dann aber <strong>de</strong>n ursprünglichen<br />
Zustand wie<strong>de</strong>r herstellen. Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> kann die Ausübung <strong>de</strong>s<br />
Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwen<strong>de</strong>n, es<br />
sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r<br />
Wegnahme hat.