Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de
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Eine Umsetzung <strong>von</strong> einer zugewiesenen Unterkunft in eine an<strong>de</strong>re ist möglich,<br />
wenn diese Maßnahme durch sachliche Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist.<br />
Diese liegen vor,<br />
1. wenn Räumlichkeiten für dringen<strong>de</strong>re Fälle in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />
müssen,<br />
2. bei Unruhe, Missachtung <strong>de</strong>s Hausfrie<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r gegenseitigen<br />
Rücksichtnahme <strong>de</strong>r nutzungsberechtigten Personen,<br />
3. wenn die Zahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Unterkunft leben<strong>de</strong>n Personen sich verringert o<strong>de</strong>r<br />
4. bei Standortverän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Obdachlosenunterkünfte.<br />
(3) Einer obdachlosen Einzelperson ist eine Unterbringung in<br />
Gemeinschaftsunterkünften zumutbar. Sie hat keinen Anspruch auf einen Raum, <strong>de</strong>r<br />
ihr allein zur Verfügung steht.<br />
(4) Die Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung<br />
<strong>de</strong>r Ortspolizeibehör<strong>de</strong>. Soweit die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Unterkunft über <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, en<strong>de</strong>t das<br />
<strong>Benutzung</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>r Räumung <strong>de</strong>r Wohnung. Been<strong>de</strong>t die obdachlose<br />
Person die Nutzung <strong>de</strong>r Unterkunft, ohne dass es einer Verfügung nach Satz 1<br />
bedarf, so en<strong>de</strong>t das <strong>Benutzung</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>ren Auszug.<br />
II.<br />
<strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Obdachlosenunterkünfte, Ordnungsvorschriften<br />
§ 3<br />
<strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r überlassenen Räume und Hausrecht<br />
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur <strong>von</strong> <strong>de</strong>n<br />
eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>n<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 2 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 ist auch eine<br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Räume innerhalb <strong>de</strong>r zugewiesenen Obdachlosenunterkunft<br />
möglich. Es ist <strong>de</strong>n nutzungsberechtigten Personen verboten nicht eingewiesene<br />
Personen in ihrer Unterkunft zu beherbergen. Die Ausübung eines Gewerbes o<strong>de</strong>r<br />
einer freiberuflichen Tätigkeit – gleich welcher Art – ist we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Unterkunft noch<br />
auf <strong>de</strong>m dazugehörigen Gelän<strong>de</strong> gestattet.<br />
(2) Die zur Nutzung überlassene Unterkunft ist einschließlich <strong>de</strong>s Zubehörs pfleglich<br />
zu behan<strong>de</strong>ln. Die Abnutzung, Verän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>r Unterkunft<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s überlassenen Zubehörs im Rahmen einer bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung hat <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin nicht zu vertreten. Er / Sie hat die<br />
Unterkunft und das überlassene Zubehör instand zu halten und nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses in einem bestimmungsgemäßem Gebrauch<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Zustand heraus zu geben. Zum Zwecke <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>s<br />
Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Unterkunft einschließlich ihres Zubehörs ist im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Überlassung ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und <strong>von</strong> <strong>de</strong>r eingewiesenen<br />
obdachlosen Person zu unterschreiben.