26.01.2014 Aufrufe

Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de

Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de

Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Illingen.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

Eine Umsetzung <strong>von</strong> einer zugewiesenen Unterkunft in eine an<strong>de</strong>re ist möglich,<br />

wenn diese Maßnahme durch sachliche Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist.<br />

Diese liegen vor,<br />

1. wenn Räumlichkeiten für dringen<strong>de</strong>re Fälle in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />

müssen,<br />

2. bei Unruhe, Missachtung <strong>de</strong>s Hausfrie<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme <strong>de</strong>r nutzungsberechtigten Personen,<br />

3. wenn die Zahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Unterkunft leben<strong>de</strong>n Personen sich verringert o<strong>de</strong>r<br />

4. bei Standortverän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Obdachlosenunterkünfte.<br />

(3) Einer obdachlosen Einzelperson ist eine Unterbringung in<br />

Gemeinschaftsunterkünften zumutbar. Sie hat keinen Anspruch auf einen Raum, <strong>de</strong>r<br />

ihr allein zur Verfügung steht.<br />

(4) Die Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung<br />

<strong>de</strong>r Ortspolizeibehör<strong>de</strong>. Soweit die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Unterkunft über <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, en<strong>de</strong>t das<br />

<strong>Benutzung</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>r Räumung <strong>de</strong>r Wohnung. Been<strong>de</strong>t die obdachlose<br />

Person die Nutzung <strong>de</strong>r Unterkunft, ohne dass es einer Verfügung nach Satz 1<br />

bedarf, so en<strong>de</strong>t das <strong>Benutzung</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>ren Auszug.<br />

II.<br />

<strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Obdachlosenunterkünfte, Ordnungsvorschriften<br />

§ 3<br />

<strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r überlassenen Räume und Hausrecht<br />

(1) Die als Unterkunft überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur <strong>von</strong> <strong>de</strong>n<br />

eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>n<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 2 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 ist auch eine<br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Räume innerhalb <strong>de</strong>r zugewiesenen Obdachlosenunterkunft<br />

möglich. Es ist <strong>de</strong>n nutzungsberechtigten Personen verboten nicht eingewiesene<br />

Personen in ihrer Unterkunft zu beherbergen. Die Ausübung eines Gewerbes o<strong>de</strong>r<br />

einer freiberuflichen Tätigkeit – gleich welcher Art – ist we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Unterkunft noch<br />

auf <strong>de</strong>m dazugehörigen Gelän<strong>de</strong> gestattet.<br />

(2) Die zur Nutzung überlassene Unterkunft ist einschließlich <strong>de</strong>s Zubehörs pfleglich<br />

zu behan<strong>de</strong>ln. Die Abnutzung, Verän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>r Unterkunft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s überlassenen Zubehörs im Rahmen einer bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung hat <strong>de</strong>r Benutzer / die Benutzerin nicht zu vertreten. Er / Sie hat die<br />

Unterkunft und das überlassene Zubehör instand zu halten und nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Benutzung</strong>sverhältnisses in einem bestimmungsgemäßem Gebrauch<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Zustand heraus zu geben. Zum Zwecke <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>s<br />

Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Unterkunft einschließlich ihres Zubehörs ist im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Überlassung ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und <strong>von</strong> <strong>de</strong>r eingewiesenen<br />

obdachlosen Person zu unterschreiben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!