Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dienst ... - Illingen.de
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<strong>Entgeltordnung</strong><br />
für <strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />
Aufgrund <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> vom 10. Mai<br />
2012 wird gemäß § 35 KSVG folgen<strong>de</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> festgesetzt:<br />
§ 1<br />
Gegenstand<br />
Für <strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen, <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong><br />
Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar) und <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> nicht öffentlichen Flächen <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> sowie <strong>de</strong>n damit in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Arbeits- und<br />
Verwaltungsaufwand wer<strong>de</strong>n Entgelte nach Maßgabe <strong>die</strong>ser <strong>Entgeltordnung</strong><br />
erhoben, sofern <strong>die</strong> Gemein<strong>de</strong> nicht zur unentgeltlichen Leistung verpflichtet ist o<strong>de</strong>r<br />
ein öffentliches Interesse an <strong>de</strong>r Leistung vorliegt.<br />
Die Überlassung <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar) erfolgt mietweise ausschließlich an<br />
ortsansässige Gewerbetreiben<strong>de</strong> und Jahresvertragsunternehmer <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
sowie Vereine und Institutionen im Gemein<strong>de</strong>gebiet.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Leistung bzw. Überlassung besteht nicht.<br />
§ 2<br />
Zahlungspflicht<br />
Verpflichtet zur Zahlung <strong>de</strong>s jeweiligen Entgelts ist, wer<br />
1. <strong>die</strong> Leistungen beauftragt,<br />
2. <strong>die</strong> Leistungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Arbeits- und Verwaltungsaufwand verursacht,<br />
3. <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Mobiliar o<strong>de</strong>r Flächen beantragt.<br />
Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />
A) für <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen:<br />
1. Personaleinsatz<br />
§ 3<br />
Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
30,30 Euro
2. Fahrzeugeinsatz<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz (ohne Fahrer)<br />
Klein-LKW<br />
LKW–MAN<br />
Unimog<br />
Multicar<br />
Kleintransporter<br />
Personenkraftwagen<br />
Kommunaltraktor<br />
Kommunalbagger<br />
Radla<strong>de</strong>r<br />
Kehrmaschine<br />
Anhänger<br />
14,00 Euro<br />
22,00 Euro<br />
28,00 Euro<br />
17,00 Euro<br />
13,00 Euro<br />
7,50 Euro<br />
14,00 Euro<br />
24,00 Euro<br />
25,00 Euro<br />
14,00 Euro<br />
10,00 Euro<br />
3. Geräteeinsatz<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
5,00 Euro<br />
4. Hun<strong>de</strong>einfang<br />
Pauschalsatz je Tag<br />
95,00 Euro<br />
B) für <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar):<br />
Tagessatz<br />
Absperrschranke<br />
Absperrbake<br />
Absperrgitter (2,50 m)<br />
Leitkegel<br />
Verkehrszeichen<br />
Schil<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>r/-fuß<br />
Schil<strong>de</strong>rkombination<br />
(mit Fuß/Stän<strong>de</strong>r/Leinteilen etc.)<br />
Bakenstandfuß<br />
Bauzaunteil<br />
5,00 Euro<br />
3,00 Euro<br />
5,00 Euro<br />
2,00 Euro<br />
2,00 Euro<br />
2,00 Euro<br />
5,00 Euro<br />
2,00 Euro<br />
5,00 Euro<br />
Für Vereine wird ein Nachlass <strong>von</strong> 50 % gewährt.<br />
C) für <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Flächen:<br />
Pauschalsatz<br />
für Verkaufsflächen bis 10 qm pro angefangene Woche<br />
für Lagerflächen ab <strong>de</strong>m 3.Tag pro qm/angefangene Woche<br />
10,00 Euro<br />
0,25 Euro.
§ 4<br />
Bereitstellung und Übernahme <strong>von</strong> Mietsachen, Rückgabe und Haftung<br />
Das zu vermieten<strong>de</strong> Mobiliar wird in betriebsbereitem Zustand bereitgestellt. Die<br />
Mieterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen und<br />
betriebsbereiten Zustand zu überprüfen und <strong>die</strong>sen mit <strong>de</strong>m Empfang durch<br />
Unterschrift auf <strong>de</strong>n Übergabepapieren zu bescheinigen. Ferner verpflichtet er sich,<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort <strong>de</strong>s Mobiliars anzuzeigen.<br />
Sofern nicht an<strong>de</strong>rs vereinbart, beginnt <strong>die</strong> Miete mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Abholung. Hinund<br />
Rücktransport gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Mieters. Das Mietverhältnis en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />
Rückgabe <strong>de</strong>s Mobiliars an <strong>de</strong>r Ausgabestelle.<br />
Abholung und Rückgabe <strong>de</strong>s vermieteten Mobiliars haben grundsätzlich nur zu <strong>de</strong>n<br />
Öffnungszeiten <strong>de</strong>r Ausgabestelle beim Baubetriebshof zu erfolgen. Abhol- und<br />
Rückgabetermin sind im Einzelfall zu vereinbaren.<br />
Das vermietete Mobiliar darf nur im Rahmen seiner Zweckbestimmung und Eignung<br />
sowie nach Maßgabe <strong>de</strong>r Erlaubnis auf eigene Verantwortung benutzt wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
Unklarheiten ist ggf. Rücksprache mit <strong>de</strong>r Ausgabestelle zu halten. Das Material ist<br />
schonend zu behan<strong>de</strong>ln und in <strong>de</strong>m Zustand zurückzugeben, wie es übernommen<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> schließt eine Haftung bezüglich Sach- und Personenschä<strong>de</strong>n, ebenso<br />
irgendwelchen Scha<strong>de</strong>nersatz in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Überlassung <strong>de</strong>s<br />
vermieteten Mobiliars ausdrücklich aus.<br />
Die Mieterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mieter haftet <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> gegenüber für alle Schä<strong>de</strong>n an<br />
<strong>de</strong>m vermieteten Mobiliar, ohne Rücksicht darauf, ob <strong>die</strong> Beschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Verlust durch ihn o<strong>de</strong>r sonstige Dritte verursacht wor<strong>de</strong>n ist. Die Gemein<strong>de</strong> ist<br />
berechtigt, verursachte Schä<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r auf Kosten <strong>de</strong>s Mieters zu beheben o<strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz zu verlangen.<br />
§ 5<br />
Abrechnung<br />
Die Abrechnung <strong>de</strong>r in Anspruch genommenen <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen erfolgt<br />
durch Rechnung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong>.<br />
Das Entgelt für im Wege <strong>de</strong>r Vermietung überlassene Gegenstän<strong>de</strong> zuzüglich einer<br />
Sicherheitsleistung <strong>von</strong> 50,00 Euro ist vor Abholung <strong>de</strong>s Mobiliars bei <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>kasse <strong>Illingen</strong> zu zahlen. Für Kommunen und Jahresvertragsunternehmer<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> kann <strong>die</strong> Abrechnung auch mittels Rechnung erfolgen.<br />
Bei Rechnungslegung wird we<strong>de</strong>r Mehrwertsteuer erhoben noch wer<strong>de</strong>n Rabatte<br />
o<strong>de</strong>r Skonti gewährt. Die gezahlte Sicherheitsleistung wird nach <strong>de</strong>r<br />
ordnungsgemäßen Rückgabe <strong>de</strong>r ausgeliehenen Materialien umgehend zurückgezahlt.<br />
Bei Scha<strong>de</strong>nsfällen o<strong>de</strong>r verspäteter Rückgabe kann <strong>die</strong> Sicherheitsleistung<br />
in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe zurückgehalten und aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zahlung hat innerhalb <strong>von</strong> vier Wochen nach Zugang <strong>de</strong>r Rechnung zu erfolgen.
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Entgeltordnung</strong> tritt am 15. Mai 2012 in Kraft.<br />
<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 11. Mai 2012<br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Dr. Armin König