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Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dienst ... - Illingen.de

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<strong>Entgeltordnung</strong><br />

für <strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> vom 10. Mai<br />

2012 wird gemäß § 35 KSVG folgen<strong>de</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> festgesetzt:<br />

§ 1<br />

Gegenstand<br />

Für <strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen, <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong><br />

Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar) und <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> nicht öffentlichen Flächen <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> sowie <strong>de</strong>n damit in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Arbeits- und<br />

Verwaltungsaufwand wer<strong>de</strong>n Entgelte nach Maßgabe <strong>die</strong>ser <strong>Entgeltordnung</strong><br />

erhoben, sofern <strong>die</strong> Gemein<strong>de</strong> nicht zur unentgeltlichen Leistung verpflichtet ist o<strong>de</strong>r<br />

ein öffentliches Interesse an <strong>de</strong>r Leistung vorliegt.<br />

Die Überlassung <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar) erfolgt mietweise ausschließlich an<br />

ortsansässige Gewerbetreiben<strong>de</strong> und Jahresvertragsunternehmer <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

sowie Vereine und Institutionen im Gemein<strong>de</strong>gebiet.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Leistung bzw. Überlassung besteht nicht.<br />

§ 2<br />

Zahlungspflicht<br />

Verpflichtet zur Zahlung <strong>de</strong>s jeweiligen Entgelts ist, wer<br />

1. <strong>die</strong> Leistungen beauftragt,<br />

2. <strong>die</strong> Leistungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Arbeits- und Verwaltungsaufwand verursacht,<br />

3. <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Mobiliar o<strong>de</strong>r Flächen beantragt.<br />

Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

A) für <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen:<br />

1. Personaleinsatz<br />

§ 3<br />

Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes<br />

Stun<strong>de</strong>nsatz<br />

30,30 Euro


2. Fahrzeugeinsatz<br />

Stun<strong>de</strong>nsatz (ohne Fahrer)<br />

Klein-LKW<br />

LKW–MAN<br />

Unimog<br />

Multicar<br />

Kleintransporter<br />

Personenkraftwagen<br />

Kommunaltraktor<br />

Kommunalbagger<br />

Radla<strong>de</strong>r<br />

Kehrmaschine<br />

Anhänger<br />

14,00 Euro<br />

22,00 Euro<br />

28,00 Euro<br />

17,00 Euro<br />

13,00 Euro<br />

7,50 Euro<br />

14,00 Euro<br />

24,00 Euro<br />

25,00 Euro<br />

14,00 Euro<br />

10,00 Euro<br />

3. Geräteeinsatz<br />

Stun<strong>de</strong>nsatz<br />

5,00 Euro<br />

4. Hun<strong>de</strong>einfang<br />

Pauschalsatz je Tag<br />

95,00 Euro<br />

B) für <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n (Mobiliar):<br />

Tagessatz<br />

Absperrschranke<br />

Absperrbake<br />

Absperrgitter (2,50 m)<br />

Leitkegel<br />

Verkehrszeichen<br />

Schil<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>r/-fuß<br />

Schil<strong>de</strong>rkombination<br />

(mit Fuß/Stän<strong>de</strong>r/Leinteilen etc.)<br />

Bakenstandfuß<br />

Bauzaunteil<br />

5,00 Euro<br />

3,00 Euro<br />

5,00 Euro<br />

2,00 Euro<br />

2,00 Euro<br />

2,00 Euro<br />

5,00 Euro<br />

2,00 Euro<br />

5,00 Euro<br />

Für Vereine wird ein Nachlass <strong>von</strong> 50 % gewährt.<br />

C) für <strong>die</strong> Überlassung <strong>von</strong> Flächen:<br />

Pauschalsatz<br />

für Verkaufsflächen bis 10 qm pro angefangene Woche<br />

für Lagerflächen ab <strong>de</strong>m 3.Tag pro qm/angefangene Woche<br />

10,00 Euro<br />

0,25 Euro.


§ 4<br />

Bereitstellung und Übernahme <strong>von</strong> Mietsachen, Rückgabe und Haftung<br />

Das zu vermieten<strong>de</strong> Mobiliar wird in betriebsbereitem Zustand bereitgestellt. Die<br />

Mieterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen und<br />

betriebsbereiten Zustand zu überprüfen und <strong>die</strong>sen mit <strong>de</strong>m Empfang durch<br />

Unterschrift auf <strong>de</strong>n Übergabepapieren zu bescheinigen. Ferner verpflichtet er sich,<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort <strong>de</strong>s Mobiliars anzuzeigen.<br />

Sofern nicht an<strong>de</strong>rs vereinbart, beginnt <strong>die</strong> Miete mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Abholung. Hinund<br />

Rücktransport gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Mieters. Das Mietverhältnis en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />

Rückgabe <strong>de</strong>s Mobiliars an <strong>de</strong>r Ausgabestelle.<br />

Abholung und Rückgabe <strong>de</strong>s vermieteten Mobiliars haben grundsätzlich nur zu <strong>de</strong>n<br />

Öffnungszeiten <strong>de</strong>r Ausgabestelle beim Baubetriebshof zu erfolgen. Abhol- und<br />

Rückgabetermin sind im Einzelfall zu vereinbaren.<br />

Das vermietete Mobiliar darf nur im Rahmen seiner Zweckbestimmung und Eignung<br />

sowie nach Maßgabe <strong>de</strong>r Erlaubnis auf eigene Verantwortung benutzt wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

Unklarheiten ist ggf. Rücksprache mit <strong>de</strong>r Ausgabestelle zu halten. Das Material ist<br />

schonend zu behan<strong>de</strong>ln und in <strong>de</strong>m Zustand zurückzugeben, wie es übernommen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> schließt eine Haftung bezüglich Sach- und Personenschä<strong>de</strong>n, ebenso<br />

irgendwelchen Scha<strong>de</strong>nersatz in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Überlassung <strong>de</strong>s<br />

vermieteten Mobiliars ausdrücklich aus.<br />

Die Mieterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mieter haftet <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> gegenüber für alle Schä<strong>de</strong>n an<br />

<strong>de</strong>m vermieteten Mobiliar, ohne Rücksicht darauf, ob <strong>die</strong> Beschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Verlust durch ihn o<strong>de</strong>r sonstige Dritte verursacht wor<strong>de</strong>n ist. Die Gemein<strong>de</strong> ist<br />

berechtigt, verursachte Schä<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r auf Kosten <strong>de</strong>s Mieters zu beheben o<strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz zu verlangen.<br />

§ 5<br />

Abrechnung<br />

Die Abrechnung <strong>de</strong>r in Anspruch genommenen <strong>Dienst</strong>- und Sachleistungen erfolgt<br />

durch Rechnung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong>.<br />

Das Entgelt für im Wege <strong>de</strong>r Vermietung überlassene Gegenstän<strong>de</strong> zuzüglich einer<br />

Sicherheitsleistung <strong>von</strong> 50,00 Euro ist vor Abholung <strong>de</strong>s Mobiliars bei <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>kasse <strong>Illingen</strong> zu zahlen. Für Kommunen und Jahresvertragsunternehmer<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> kann <strong>die</strong> Abrechnung auch mittels Rechnung erfolgen.<br />

Bei Rechnungslegung wird we<strong>de</strong>r Mehrwertsteuer erhoben noch wer<strong>de</strong>n Rabatte<br />

o<strong>de</strong>r Skonti gewährt. Die gezahlte Sicherheitsleistung wird nach <strong>de</strong>r<br />

ordnungsgemäßen Rückgabe <strong>de</strong>r ausgeliehenen Materialien umgehend zurückgezahlt.<br />

Bei Scha<strong>de</strong>nsfällen o<strong>de</strong>r verspäteter Rückgabe kann <strong>die</strong> Sicherheitsleistung<br />

in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe zurückgehalten und aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahlung hat innerhalb <strong>von</strong> vier Wochen nach Zugang <strong>de</strong>r Rechnung zu erfolgen.


§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Entgeltordnung</strong> tritt am 15. Mai 2012 in Kraft.<br />

<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 11. Mai 2012<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Dr. Armin König

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