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Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de

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ung <strong>de</strong>s bedingten Anspruchs <strong>de</strong>r Zuschussgeberin auf Rückgewähr <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung in Abteilung<br />

III <strong>de</strong>s Grundbuches eine Sicherungshypothek zugunsten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> eintragen<br />

lässt. Die Kosten (ca. 150,- €) trägt <strong>de</strong>r/die Zuwendungsempfänger/in.<br />

<strong>Alte</strong>rnativ kann <strong>de</strong>r/die Zuschussempfänger/in gegenüber <strong>de</strong>r Zuschussgeberin eine Bankbürgschaft<br />

in Höhe <strong>de</strong>r gewährten För<strong>de</strong>rung vorlegen. Die Kosten für die Eintragung/Löschung<br />

<strong>de</strong>r Bankbürgschaft sind von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Zuschussempfänger/in zu übernehmen.<br />

08. Nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung und Kontrolle <strong>de</strong>r ausgeführten Leistungen / Maßnahmen /<br />

Handlungen durch die Gemein<strong>de</strong>verwaltung und Vorlage <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>bescheinigung wird die<br />

Gemein<strong>de</strong>kasse angewiesen, <strong>de</strong>n sich ergeben<strong>de</strong>n Zuwendungsbetrag auf ein von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r<br />

Antragsteller/n anzugeben<strong>de</strong>s Konto zu überweisen. Alle Zuwendungen wer<strong>de</strong>n dabei bargeldlos<br />

abgewickelt. Dem/<strong>de</strong>r Antragsteller/in wird ein entsprechen<strong>de</strong>r Bescheid zugestellt.<br />

09. Die Zuwendung wird unabhängig von För<strong>de</strong>rungen, steuerlichen Vergünstigungen o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Zuwendungen Dritter für <strong>de</strong>n gleichen Zweck gewährt. Es bleibt Sache <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r<br />

Antragstellers/in, bei entsprechen<strong>de</strong>r Rechtsverpflichtung sonstige Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Dienststellen<br />

von <strong>de</strong>r Zuwendung in Kenntnis zu setzen. Davon losgelöst bleibt die ggf. nach sonstigen<br />

Vorschriften bestehen<strong>de</strong> Auskunftspflicht <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> bestehen.<br />

10. Anspruch auf die Auszahlung <strong>de</strong>s Zuschusses hat nur <strong>de</strong>r/die Antragsteller/in. Abtretungen<br />

wer<strong>de</strong>n nicht anerkannt.<br />

11. Diese För<strong>de</strong>rung erfolgt unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass die speziellen und sonstigen, jeweils<br />

einschlägigen öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten wer<strong>de</strong>n. Bei einem Verstoß<br />

hiergegen ist ein generelles Rückfor<strong>de</strong>rungsrecht <strong>de</strong>r Zuwendungsgeberin gegeben. Im<br />

Zweifelsfall entschei<strong>de</strong>t hierüber <strong>de</strong>r zuständige Ausschuss.<br />

12. Eine För<strong>de</strong>rung erfolgt dann nicht, wenn durch die Realisierung <strong>de</strong>r Aktivität <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Antragstellers/in<br />

eine <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rziel entgegenlaufen<strong>de</strong> städtebauliche Entwicklung eingeleitet<br />

bzw. begünstigt wird.<br />

13. Der/die Antragsteller/in hat gegenüber <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>r Auszahlung eine schriftliche<br />

Erklärung abzugeben, wonach er/sie versichert, dass ihm/ihr diese För<strong>de</strong>rrichtlinien bekannt<br />

sind und die gewährten Gel<strong>de</strong>r unmittelbar und ausschließlich für <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rzweck<br />

verwandt wur<strong>de</strong>n.<br />

14. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem För<strong>de</strong>rprogramm ist das für die Gemein<strong>de</strong><br />

<strong>Illingen</strong> zuständige Gericht.<br />

Dieses För<strong>de</strong>rprogramm wur<strong>de</strong> vom Gemein<strong>de</strong>rat am 15. Juni 2010 beschlossen und tritt<br />

nach Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt zum 1. Juli 2010 in Kraft.<br />

<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 16. Juni 2010<br />

Der Bürgermeister<br />

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