Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de
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(4) Der Zuschuss selbst ist nicht übertragbar, er kann generell nur einmal in Anspruch genommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 6 – Antragstellung<br />
(1) Der Antrag ist schriftlich bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong>, Rathaus, einzureichen.<br />
(2) Dem Antrag sind dabei insbeson<strong>de</strong>re die folgen<strong>de</strong>n Unterlagen beizufügen:<br />
a) eine Flurkarte, aus welcher die Lage <strong>de</strong>s Objektes hervorgeht;<br />
b) ein Nachweis über <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Objektes (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag);<br />
c) ein Nachweis über das <strong>Alte</strong>r und <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s Objektes<br />
d) ein <strong>Familien</strong>nachweis;<br />
e) eine Erklärung, dass <strong>de</strong>r/die Antragsteller/in noch über kein entsprechen<strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>igentum<br />
verfügt (vgl. § 4 Abs. 1).<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise und Anlagen können in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
nachgereicht wer<strong>de</strong>n. Die Verwaltung kann hierfür eine Ausschlussfrist setzen. Die Bearbeitung<br />
erfolgt erst nach Vorlage aller Nachweise.<br />
(3) Sofern von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen Originale eingereicht wer<strong>de</strong>n, fertigt das Bauamt<br />
für die Akten entsprechen<strong>de</strong> Kopien an. Die Originale wer<strong>de</strong>n sodann unverzüglich zurückgegeben.<br />
§ 7 - Ergänzen<strong>de</strong> Regelungen<br />
01. Die Verwaltung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> entschei<strong>de</strong>t über die För<strong>de</strong>rung im Regelfall und<br />
kann die Zustimmung zum „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gewähren. Die Verwaltung berichtet<br />
<strong>de</strong>m Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen. In Zweifelsfällen entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />
Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen.<br />
02. Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen ist dazu berechtigt, in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen<br />
Ausnahmen von diesem För<strong>de</strong>rprogramm sowie <strong>de</strong>n darin enthaltenen Festlegungen<br />
zuzulassen, sofern die Zielsetzungen dieses Programms erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
03. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer finanziellen Zuwendung besteht grundsätzlich<br />
nicht. Die Gemein<strong>de</strong>verwaltung behält sich für <strong>de</strong>n Fall, dass mehr Anträge vorliegen als<br />
für <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rzweck Gel<strong>de</strong>r verfügbar sind, vor, För<strong>de</strong>rschwerpunkte zu setzen, d. h., eine<br />
qualifizierte Auswahl unter <strong>de</strong>n Antragstellern zu treffen.<br />
04. Unabhängig von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen steht diese För<strong>de</strong>rung grundsätzlich<br />
unter einem Finanzierungsvorbehalt, d.h., eine För<strong>de</strong>rung wird bei grundsätzlicher Anerkennung<br />
nur dann und insoweit auch tatsächlich gewährt, als im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechen<strong>de</strong><br />
finanzielle Mittel für dieses Programm bereitstehen.<br />
05. Die eingehen<strong>de</strong>n Anträge wer<strong>de</strong>n grundsätzlich entsprechend <strong>de</strong>m Eingangsdatum bei<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> bearbeitet.<br />
06. Bei dieser För<strong>de</strong>rung han<strong>de</strong>lt es sich <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach um einen nicht rückzahlbaren<br />
Zuschuss für die in diesem Programm näher formulierten För<strong>de</strong>rzwecke.<br />
07. Die zeitliche Bin<strong>de</strong>frist ist von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Empfänger/in einzuhalten. Sollte hiergegen verstoßen<br />
wer<strong>de</strong>n, hat die Zuwendungsgeberin das Recht, <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rbetrag bzw. Teile davon<br />
nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundlagen entsprechend zurückzufor<strong>de</strong>rn. In diesem<br />
Falle kann ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wegfalls <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsvoraussetzungen auch eine<br />
Verzinsung mit 4 Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz gem. § 247 BGB verlangt wer<strong>de</strong>n. Weitere<br />
Voraussetzung für die Genehmigung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung ist, dass <strong>de</strong>r/die Erwerber/in zur Siche-<br />
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