26.01.2014 Aufrufe

Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de

Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de

Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(4) Der Zuschuss selbst ist nicht übertragbar, er kann generell nur einmal in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 6 – Antragstellung<br />

(1) Der Antrag ist schriftlich bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong>, Rathaus, einzureichen.<br />

(2) Dem Antrag sind dabei insbeson<strong>de</strong>re die folgen<strong>de</strong>n Unterlagen beizufügen:<br />

a) eine Flurkarte, aus welcher die Lage <strong>de</strong>s Objektes hervorgeht;<br />

b) ein Nachweis über <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Objektes (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag);<br />

c) ein Nachweis über das <strong>Alte</strong>r und <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s Objektes<br />

d) ein <strong>Familien</strong>nachweis;<br />

e) eine Erklärung, dass <strong>de</strong>r/die Antragsteller/in noch über kein entsprechen<strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>igentum<br />

verfügt (vgl. § 4 Abs. 1).<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise und Anlagen können in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

nachgereicht wer<strong>de</strong>n. Die Verwaltung kann hierfür eine Ausschlussfrist setzen. Die Bearbeitung<br />

erfolgt erst nach Vorlage aller Nachweise.<br />

(3) Sofern von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen Originale eingereicht wer<strong>de</strong>n, fertigt das Bauamt<br />

für die Akten entsprechen<strong>de</strong> Kopien an. Die Originale wer<strong>de</strong>n sodann unverzüglich zurückgegeben.<br />

§ 7 - Ergänzen<strong>de</strong> Regelungen<br />

01. Die Verwaltung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> entschei<strong>de</strong>t über die För<strong>de</strong>rung im Regelfall und<br />

kann die Zustimmung zum „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gewähren. Die Verwaltung berichtet<br />

<strong>de</strong>m Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen. In Zweifelsfällen entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />

Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen.<br />

02. Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen ist dazu berechtigt, in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen<br />

Ausnahmen von diesem För<strong>de</strong>rprogramm sowie <strong>de</strong>n darin enthaltenen Festlegungen<br />

zuzulassen, sofern die Zielsetzungen dieses Programms erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

03. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer finanziellen Zuwendung besteht grundsätzlich<br />

nicht. Die Gemein<strong>de</strong>verwaltung behält sich für <strong>de</strong>n Fall, dass mehr Anträge vorliegen als<br />

für <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rzweck Gel<strong>de</strong>r verfügbar sind, vor, För<strong>de</strong>rschwerpunkte zu setzen, d. h., eine<br />

qualifizierte Auswahl unter <strong>de</strong>n Antragstellern zu treffen.<br />

04. Unabhängig von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen steht diese För<strong>de</strong>rung grundsätzlich<br />

unter einem Finanzierungsvorbehalt, d.h., eine För<strong>de</strong>rung wird bei grundsätzlicher Anerkennung<br />

nur dann und insoweit auch tatsächlich gewährt, als im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechen<strong>de</strong><br />

finanzielle Mittel für dieses Programm bereitstehen.<br />

05. Die eingehen<strong>de</strong>n Anträge wer<strong>de</strong>n grundsätzlich entsprechend <strong>de</strong>m Eingangsdatum bei<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> bearbeitet.<br />

06. Bei dieser För<strong>de</strong>rung han<strong>de</strong>lt es sich <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach um einen nicht rückzahlbaren<br />

Zuschuss für die in diesem Programm näher formulierten För<strong>de</strong>rzwecke.<br />

07. Die zeitliche Bin<strong>de</strong>frist ist von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Empfänger/in einzuhalten. Sollte hiergegen verstoßen<br />

wer<strong>de</strong>n, hat die Zuwendungsgeberin das Recht, <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rbetrag bzw. Teile davon<br />

nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundlagen entsprechend zurückzufor<strong>de</strong>rn. In diesem<br />

Falle kann ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wegfalls <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsvoraussetzungen auch eine<br />

Verzinsung mit 4 Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz gem. § 247 BGB verlangt wer<strong>de</strong>n. Weitere<br />

Voraussetzung für die Genehmigung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung ist, dass <strong>de</strong>r/die Erwerber/in zur Siche-<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!