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Förderprogramm Alte Häuser für junge Familien... - Illingen.de

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(3) Die beabsichtigte Verwendung ist bei Antragstellung anzugeben und später nachzuweisen.<br />

Der Nachweis kann geführt wer<strong>de</strong>n mit Kopien <strong>de</strong>r notariellen Verträge o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Rechnungen, Fotos und auf an<strong>de</strong>re nachvollziehbare Art und Weise.<br />

§ 3 - Antragsteller<br />

(1) Antragsteller/in kann nur <strong>de</strong>r/die Erwerber/in eines <strong>de</strong>r o.g. Objekte sein, sofern er/sie das<br />

Objekt auch selbst nutzt; d.h. er/sie muss die för<strong>de</strong>rfähigen Aufwendungen selbst wirtschaftlich<br />

tragen und selbst <strong>de</strong>n originären Nutzen aus <strong>de</strong>m Erwerb ziehen.<br />

(2) Der Erwerb ist durch Vorlage einer entsprechen<strong>de</strong>n notariellen Urkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Grundbuchauszuges nachzuweisen. Eine grundbuchrechtliche Vormerkung<br />

o<strong>de</strong>r ein eingetragenes Vorkaufsrecht genügen nicht.<br />

§ 4 - Beson<strong>de</strong>re Antragsvoraussetzungen<br />

(1) Der/die Antragsteller/in darf noch kein Ein-/bzw. Zweifamilienhaus und keine Eigentumswohnung<br />

im Eigentum haben. Dies ist bei Antragstellung schriftlich zu erklären.<br />

Der/die Erwerber/in muss zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs bzw. spätestens zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Antragstellung bereits min<strong>de</strong>stens ein min<strong>de</strong>rjähriges bzw. in Ausbildung befindliches kin<strong>de</strong>rgeldberechtigtes<br />

(= ggf. auch Stu<strong>de</strong>nten) Kind haben. Bei späterem <strong>Familien</strong>zuwachs<br />

kann jedoch bis zum 31.12. <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Erwerb folgen<strong>de</strong>n Jahres ein nachträglicher Antrag<br />

auf För<strong>de</strong>rung / Ergänzungsför<strong>de</strong>rung nach diesem Programm gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Der jeweilige Antrag kann vor bzw. auch nach <strong>de</strong>m notariellen Vertragsabschluss über<br />

das för<strong>de</strong>rungswürdige Objekt gestellt wer<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>m Vertragsabschluss jedoch nur noch<br />

innerhalb eines Jahres.<br />

(3) Stichtag für eine mögliche För<strong>de</strong>rung ist <strong>de</strong>r 01.07.2010, d.h., für alle Objekte, die nach<br />

<strong>de</strong>m 01.07.2010 erworben wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n und bei <strong>de</strong>nen die übrigen För<strong>de</strong>rrichtlinien<br />

zutreffen, können im Rahmen <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen entsprechen<strong>de</strong> Anträge gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Sollte sich bei <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Antragsteller/in innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung <strong>Familien</strong>zuwachs<br />

einstellen, so kann ein nachträglicher Antrag auf För<strong>de</strong>rung, eine sog. Ergänzungsför<strong>de</strong>rung,<br />

noch nach diesem Programm gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 5 - För<strong>de</strong>rbetrag/Auszahlungsmodalitäten/Bin<strong>de</strong>frist<br />

(1) Der/die Antragsteller/in, <strong>de</strong>r/die ein Ein- bzw. Zweifamilienwohnhaus in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

<strong>Illingen</strong> im Sinne dieses Programms erwirbt, erhält einkommensunabhängig einen pauschalen<br />

Zuschuss i. H. v. 3.000,00 Euro. Dieser Betrag erhöht sich ab <strong>de</strong>m 2. Kind um weitere<br />

1.000,00 Euro/Kind. Maximal wer<strong>de</strong>n 6.000,00 Euro pro För<strong>de</strong>rfall gewährt. Der Zuschussbetrag<br />

darf jedoch die tatsächlichen Erwerbskosten nicht überschreiten.<br />

(2) Dieser Zuschuss wird in einem Betrag ausgezahlt.<br />

(3) Das zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Objekt muss für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Beginn <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

(Auszahlungszeitpunkt <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung) von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Antragsteller/in mit Hauptwohnsitz<br />

selbst genutzt wer<strong>de</strong>n. Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich im Falle eines vorzeitigen<br />

Auszugs aus <strong>de</strong>m Objekt, hierüber die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> unverzüglich in Kenntnis zu setzen.<br />

Auch eine Vermietung bzw. ein Verkauf in dieser Zeit – auch nur in Teilen - führt ohne<br />

die vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zur Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zuschusses.<br />

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