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Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de

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( 4 ) Bei gewerblichen Maßnahmen wer<strong>de</strong>n je angefangenem Kubikmeter 5 Euro<br />

berechnet<br />

( 5 ) Die Beurteilung <strong>de</strong>r Kubikmeterzahl angelieferter Masse obliegt alleine <strong>de</strong>n<br />

Mitarbeitern <strong>de</strong>r Anlage.<br />

( 6 ) Die Abgabe von Kompost an private o<strong>de</strong>r gewerbliche Nutzungsberechtigte ist<br />

gegen Entgelt möglich. Die Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes setzt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat fest.<br />

Artikel 2<br />

Die 2. Nachtragssatzung tritt am Tage nach <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 06. April 2009<br />

Der Bürgermeister<br />

Armin König

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