Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
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( 4 ) Bei gewerblichen Maßnahmen wer<strong>de</strong>n je angefangenem Kubikmeter 5 Euro<br />
berechnet<br />
( 5 ) Die Beurteilung <strong>de</strong>r Kubikmeterzahl angelieferter Masse obliegt alleine <strong>de</strong>n<br />
Mitarbeitern <strong>de</strong>r Anlage.<br />
( 6 ) Die Abgabe von Kompost an private o<strong>de</strong>r gewerbliche Nutzungsberechtigte ist<br />
gegen Entgelt möglich. Die Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes setzt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat fest.<br />
Artikel 2<br />
Die 2. Nachtragssatzung tritt am Tage nach <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 06. April 2009<br />
Der Bürgermeister<br />
Armin König