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Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de

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§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

<strong>Satzung</strong> vom 30. Mai 1994 außer Kraft.<br />

<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 15. Dezember 2003<br />

Der Bürgermeister<br />

Armin König<br />

2. Nachtrag<br />

zur <strong>Satzung</strong> <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> über die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r gemeindlichen<br />

<strong>Kompostieranlage</strong> in <strong>Illingen</strong> - Steinertshaus<br />

Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> erlässt auf Grund <strong>de</strong>s § 12 Absatz 1<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG - in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 19.11.2008<br />

(Amtsbl. S. 1930) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz – KAG -<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt durch Gesetzes vom 15.02.2006 (Amtsbl. S. 474) und gemäß Beschluss<br />

<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> vom 02. April 2009 folgen<strong>de</strong><br />

Nachtragssatzung:<br />

§ 5 <strong>de</strong>r <strong>Satzung</strong> enthält folgen<strong>de</strong> Fassung:<br />

Artikel 1<br />

Für die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r <strong>Kompostieranlage</strong> <strong>Illingen</strong> - Steinertshaus wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />

Gebühren erhoben:<br />

( 1 ) Bei Anlieferungen mit einem Personenkraftwagen ohne Anhänger wer<strong>de</strong>n je<br />

Anlieferung 1,00 Euro berechnet.<br />

( 2 ) Bei Anlieferungen mit einem Personenkraftwagen mit Anhänger wer<strong>de</strong>n je<br />

Anlieferung 2,50 Euro berechnet<br />

( 3 ) Anlieferungen mit einem Kleinlastwagen, Lastkraftwagen, Container o<strong>de</strong>r mit<br />

einer Zugmaschine für die Land- und Forstwirtschaft mit Anhänger wer<strong>de</strong>n<br />

generell wie gewerbliche Maßnahmen gemäß § 5 Absatz 4 <strong>de</strong>r <strong>Satzung</strong><br />

abgerechnet.

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