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Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de

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§ 7<br />

Ordnungsvorschriften<br />

( 1 ) Das Betreten und Befahren <strong>de</strong>r Kompostierungsanlage sowie das Abla<strong>de</strong>n geschehen<br />

nur nach Weisung <strong>de</strong>s Aufsichtspersonals. Zum Abla<strong>de</strong>n sind die<br />

Anliefern<strong>de</strong>n selbst verpflichtet. Fahrzeuge müssen nach <strong>de</strong>r Entladung unverzüglich<br />

das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Anlage verlassen. Der Aufenthalt von Betriebsfrem<strong>de</strong>n im Gelän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Kompostierungsanlage ist nur im Zusammenhang mit Anlieferungs- und<br />

Abla<strong>de</strong>vorgängen erlaubt und auf die dafür notwendige Zeit begrenzt. Den<br />

Anweisungen <strong>de</strong>s Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.<br />

( 2 ) Verunreinigungen <strong>de</strong>s Zu- und Abfahrtsweges und <strong>de</strong>s Kompostiergelän<strong>de</strong>s<br />

sind von <strong>de</strong>n Verursachern sofort zu beseitigen. Sofern dies nicht geschieht, kann<br />

die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> die Verunreinigung auf Kosten <strong>de</strong>s Verursachers beseitigen.<br />

§ 8<br />

Öffnungszeiten<br />

( 1 ) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> setzt die Öffnungszeiten fest und macht diese im<br />

Amtlichen Bekanntmachungsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> bekannt.<br />

( 2 ) An Feiertagen bleibt die Kompostierungsanlage geschlossen.<br />

( 3 ) Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Kompostierungsanlage<br />

witterungsbedingt zu schließen. Die Bevölkerung ist darüber zu informieren.<br />

§ 9<br />

Haftung<br />

( 1 ) Die gemeindliche Kompostierungsanlage ist mit <strong>de</strong>r für solche Anlagen<br />

gebotenen Vorsicht zu betreten und befahren. Die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Anlage und die<br />

Entladung geschehen auf eigene Gefahr.<br />

( 2 ) Die Verkehrssicherungspflicht <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> für Wege und Flächen<br />

geht nur soweit, daß <strong>de</strong>ren Zustand ein vorsichtiges, langsames Befahren mit<br />

beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt gefahrenlos zulassen muss.<br />

( 3 ) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> haftet <strong>de</strong>n Benutzern für vorsätzliche o<strong>de</strong>r grob fahrlässige,<br />

von Bediensteten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> verursachte Sach- und Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Anlieferung- und Abla<strong>de</strong>vorgang<br />

entstehen.<br />

( 4 ) Im Übrigen haben sich die Benutzer <strong>de</strong>r Kompostierungsanlage so zu<br />

verhalten, daß keine Störungen auftreten.

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