Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 7<br />
Ordnungsvorschriften<br />
( 1 ) Das Betreten und Befahren <strong>de</strong>r Kompostierungsanlage sowie das Abla<strong>de</strong>n geschehen<br />
nur nach Weisung <strong>de</strong>s Aufsichtspersonals. Zum Abla<strong>de</strong>n sind die<br />
Anliefern<strong>de</strong>n selbst verpflichtet. Fahrzeuge müssen nach <strong>de</strong>r Entladung unverzüglich<br />
das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Anlage verlassen. Der Aufenthalt von Betriebsfrem<strong>de</strong>n im Gelän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Kompostierungsanlage ist nur im Zusammenhang mit Anlieferungs- und<br />
Abla<strong>de</strong>vorgängen erlaubt und auf die dafür notwendige Zeit begrenzt. Den<br />
Anweisungen <strong>de</strong>s Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.<br />
( 2 ) Verunreinigungen <strong>de</strong>s Zu- und Abfahrtsweges und <strong>de</strong>s Kompostiergelän<strong>de</strong>s<br />
sind von <strong>de</strong>n Verursachern sofort zu beseitigen. Sofern dies nicht geschieht, kann<br />
die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> die Verunreinigung auf Kosten <strong>de</strong>s Verursachers beseitigen.<br />
§ 8<br />
Öffnungszeiten<br />
( 1 ) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> setzt die Öffnungszeiten fest und macht diese im<br />
Amtlichen Bekanntmachungsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> bekannt.<br />
( 2 ) An Feiertagen bleibt die Kompostierungsanlage geschlossen.<br />
( 3 ) Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Kompostierungsanlage<br />
witterungsbedingt zu schließen. Die Bevölkerung ist darüber zu informieren.<br />
§ 9<br />
Haftung<br />
( 1 ) Die gemeindliche Kompostierungsanlage ist mit <strong>de</strong>r für solche Anlagen<br />
gebotenen Vorsicht zu betreten und befahren. Die <strong>Benutzung</strong> <strong>de</strong>r Anlage und die<br />
Entladung geschehen auf eigene Gefahr.<br />
( 2 ) Die Verkehrssicherungspflicht <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> für Wege und Flächen<br />
geht nur soweit, daß <strong>de</strong>ren Zustand ein vorsichtiges, langsames Befahren mit<br />
beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt gefahrenlos zulassen muss.<br />
( 3 ) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> haftet <strong>de</strong>n Benutzern für vorsätzliche o<strong>de</strong>r grob fahrlässige,<br />
von Bediensteten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> verursachte Sach- und Personenschä<strong>de</strong>n,<br />
die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Anlieferung- und Abla<strong>de</strong>vorgang<br />
entstehen.<br />
( 4 ) Im Übrigen haben sich die Benutzer <strong>de</strong>r Kompostierungsanlage so zu<br />
verhalten, daß keine Störungen auftreten.