Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Satzung Benutzung Kompostieranlage - Illingen.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 4<br />
Anlieferung und Zwischenlagerung<br />
( 1 ) Die Anliefern<strong>de</strong>n haben sich vor <strong>de</strong>m Einfahren in die Kompostierungsanlage<br />
beim Aufsichtspersonal zwecks überprüfen <strong>de</strong>r angelieferten Massen zu mel<strong>de</strong>n.<br />
Nicht unter § 3 Abs. 1 fallen<strong>de</strong>n Massen wer<strong>de</strong>n zurückgewiesen.<br />
( 2 ) Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> ist berechtigt, nicht kompostierfähige und bereits<br />
abgela<strong>de</strong>ne Massen nach § 3 Abs. 2 auf Kosten <strong>de</strong>s Anlieferers zu entsorgen.<br />
( 3 ) Mit <strong>de</strong>r Ablagerung gehen die organischen Abfälle in das Eigentum <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> über. In <strong>de</strong>n Massen gefun<strong>de</strong>ne Gegenstän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n wie<br />
Fundsachen behan<strong>de</strong>lt.<br />
( 4 ) Die Gemein<strong>de</strong> kann die Annahme von Massen vorübergehend aussetzen,<br />
wenn dies aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n geboten ist<br />
§ 5<br />
Gebührenregelung<br />
( 1 ) Die private Anlieferung von kompostierfähigem Material mit einem Pkw o<strong>de</strong>r<br />
Pkw mit Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 400 kg ist kostenlos.<br />
( 2 ) Für private Anlieferungen von kompostierfähigem Material mit einem LKW<br />
o<strong>de</strong>r Container o<strong>de</strong>r mit einem Pkw mit Anhänger mit mehr als 400 kg<br />
Gesamtgewicht, wird eine Gebühr von 2,50 € pro angefangenem Kubikmeter<br />
berechnet.<br />
( 3 ) Für Anlieferungen von kompostierfähigem Material aus gewerblichen<br />
Maßnahmen wird eine Gebühr von 5 € pro angefangenem Kubikmeter berechnet.<br />
( 4 ) Die Abgabe von Kompost an private und gewerbliche Nutzungsberechtigte ist<br />
möglich. Die Entgelte für die Abgabe von Kompost wer<strong>de</strong>n vom Gemein<strong>de</strong>rat<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Entrichtung <strong>de</strong>r Gebühr<br />
( 1 ) Zahlungspflichtig ist, wer die Kompostierungsanlage und ihre Einrichtungen in<br />
Anspruch nimmt. § 5 Absatz 1 bleibt unberührt.<br />
( 2 ) Die Gebühr ist bei Anlieferung <strong>de</strong>s zu kompostieren<strong>de</strong>n Materials bzw. bei<br />
Abfuhr <strong>de</strong>s Kompostes zu entrichten.<br />
( 3 ) Der Anspruch entsteht mit Begründung <strong>de</strong>s Nutzungsverhältnisses durch<br />
Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Kompostierungsanlage