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| illinger seiten 20/2013 |- 14 -<br />
Herzerkrankungen - Vorbeugung<br />
und ganzheitliche Behandlungsansätze<br />
Referent: Dr. med. Günther Jochum, Kardiologe vom Boxberg<br />
Zentrum in Neunkirchen<br />
Mittwoch 15.05.2013, 16.00 Uhr<br />
Rathaus <strong>Illingen</strong>, Sitzungssaal<br />
Eintritt frei<br />
Um Voranmeldung unter 06825/409125 wird gebeten<br />
Herzerkrankungen führen in <strong>de</strong>r westlichen Welt ein<strong>de</strong>utig die<br />
Krankheitsstatistik an.<br />
Für viele Menschen ist es eine grundlegen<strong>de</strong> Frage zu wissen,<br />
was sie selbst tun können, um ihr Herz möglichst lange gesund<br />
zu erhalten.<br />
Und tatsächlich gibt es in <strong>de</strong>r Praxis viele Möglichkeiten und<br />
Wege um Herzerkrankungen wirksam vorzubeugen.<br />
Ebenso stellt sich für manche auch die Frage, wie sie langfristig<br />
am besten mit schon bestehen<strong>de</strong>n Herzerkrankungen umgehen<br />
können und welche neuen Behandlungsansätze Erfolg versprechen.<br />
Der Neunkircher Kardiologe, Dr. med. Günther Jochum vom<br />
Zentrum am Boxberg (www.kardiologie-jochum.<strong>de</strong>) beleuchtet<br />
in seinem Vortrag, sowohl die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Prävention<br />
als auch die langfristigen Perspektiven <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Behandlungsmetho<strong>de</strong>n. Ein ganz beson<strong>de</strong>res Anliegen ist <strong>de</strong>m<br />
Referenten dabei ein ganzheitlicher Betrachtungs- und Behandlungsansatz.<br />
Es erwartet <strong>Sie</strong> ein informativer Vortrag und <strong>Sie</strong> haben ausgiebig<br />
Gelegenheit mit ihm Ihre Fragen zu besprechen.<br />
>> amtliche bekanntmachungen<br />
Neuerlass <strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong>steuersatzung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />
In <strong>de</strong>r Sitzung am 21. März 2013 hat <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat eine<br />
neue Hun<strong>de</strong>steuersatzung beschlossen. In <strong>de</strong>r Sitzung am 6.<br />
Mai 2013 wur<strong>de</strong> hierzu ein Korrekturbeschluss gefasst.<br />
Die Hun<strong>de</strong>steuersatzung in <strong>de</strong>r korrigierten Fassung gebe ich<br />
nachstehend öffentlich bekannt. Die Satzung tritt am 1. Juli<br />
2013 in Kraft.<br />
Gemäß § 12 Abs. 6 <strong>de</strong>s Kommunalselbstverwaltungsgesetzes<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften dieses Gesetzes o<strong>de</strong>r aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustan<strong>de</strong> ge<strong>kommen</strong> sind, ein Jahr nach <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan<strong>de</strong> ge<strong>kommen</strong>.<br />
<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 08. Mai 2013<br />
Der Bürgermeister<br />
Dr. Armin König<br />
Hun<strong>de</strong>steuersatzung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG<br />
- in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 27. Juni 1997<br />
(Amtsbl. S. 682), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 11. Februar<br />
2009 (Amtsbl. S. 1215), und <strong>de</strong>r §§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz<br />
- KAG - in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 29.<br />
Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom<br />
21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), hat <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> am 21. März 2013 und <strong>zur</strong> Korrektur am 06.<br />
Mai 2013 folgen<strong>de</strong> Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Steuerschuldner, Steuerpflicht<br />
(1) Wer in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> einen über drei Monate alten<br />
Hund hält, hat eine Hun<strong>de</strong>steuer nach Maßgabe dieser Satzung<br />
zu entrichten.<br />
Der Nachweis, dass <strong>de</strong>r Hund das steuerpflichtige Alter noch<br />
nicht erreicht hat, obliegt <strong>de</strong>m Halter <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s. Vermag<br />
dieser <strong>de</strong>n Nachweis nicht zu erbringen, so ist er <strong>zur</strong> Hun<strong>de</strong>steuer<br />
heranzuziehen.<br />
(2) Wer einen Hund in Pflege o<strong>de</strong>r auf Probe hält, hat die Steuer<br />
gleichfalls zu entrichten, sofern er nicht nachweisen kann,<br />
dass <strong>de</strong>r Hund bereits in einer an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland versteuert wird.<br />
(3) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> aufhalten, sind für solche Hun<strong>de</strong> nicht<br />
steuerpflichtig, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und die<br />
nachweislich bereits in einer an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Als Halter aller in einem Haushalt o<strong>de</strong>r in einem Wirtschaftsbetrieb<br />
gehaltenen Hun<strong>de</strong> gilt <strong>de</strong>r Haushalts- bzw. Betriebsvorstand.<br />
Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen<br />
Hund, so haften sie als Gesamtschuldner für die Steuer.<br />
(5) Gesellschaften, Vereine o<strong>de</strong>r Genossenschaften, die einen<br />
Hund halten, haben ein Mitglied zu bestimmen, das für die<br />
Zahlung <strong>de</strong>r Steuer verantwortlich ist. Für die persönliche<br />
Haftung <strong>de</strong>r einzelnen Gesellschafter und Mitglie<strong>de</strong>r gelten<br />
sinngemäß die Vorschriften <strong>de</strong>s bürgerlichen Rechts.<br />
(6) Zugelaufene Hun<strong>de</strong> müssen versteuert wer<strong>de</strong>n, wenn sie<br />
nicht binnen eines Monats <strong>de</strong>m Eigentümer, <strong>de</strong>r Polizeibehör<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r einem Tierheim übergeben wer<strong>de</strong>n.