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| illinger seiten 20/2013 |- 14 -<br />

Herzerkrankungen - Vorbeugung<br />

und ganzheitliche Behandlungsansätze<br />

Referent: Dr. med. Günther Jochum, Kardiologe vom Boxberg<br />

Zentrum in Neunkirchen<br />

Mittwoch 15.05.2013, 16.00 Uhr<br />

Rathaus <strong>Illingen</strong>, Sitzungssaal<br />

Eintritt frei<br />

Um Voranmeldung unter 06825/409125 wird gebeten<br />

Herzerkrankungen führen in <strong>de</strong>r westlichen Welt ein<strong>de</strong>utig die<br />

Krankheitsstatistik an.<br />

Für viele Menschen ist es eine grundlegen<strong>de</strong> Frage zu wissen,<br />

was sie selbst tun können, um ihr Herz möglichst lange gesund<br />

zu erhalten.<br />

Und tatsächlich gibt es in <strong>de</strong>r Praxis viele Möglichkeiten und<br />

Wege um Herzerkrankungen wirksam vorzubeugen.<br />

Ebenso stellt sich für manche auch die Frage, wie sie langfristig<br />

am besten mit schon bestehen<strong>de</strong>n Herzerkrankungen umgehen<br />

können und welche neuen Behandlungsansätze Erfolg versprechen.<br />

Der Neunkircher Kardiologe, Dr. med. Günther Jochum vom<br />

Zentrum am Boxberg (www.kardiologie-jochum.<strong>de</strong>) beleuchtet<br />

in seinem Vortrag, sowohl die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Prävention<br />

als auch die langfristigen Perspektiven <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

Behandlungsmetho<strong>de</strong>n. Ein ganz beson<strong>de</strong>res Anliegen ist <strong>de</strong>m<br />

Referenten dabei ein ganzheitlicher Betrachtungs- und Behandlungsansatz.<br />

Es erwartet <strong>Sie</strong> ein informativer Vortrag und <strong>Sie</strong> haben ausgiebig<br />

Gelegenheit mit ihm Ihre Fragen zu besprechen.<br />

>> amtliche bekanntmachungen<br />

Neuerlass <strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong>steuersatzung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />

In <strong>de</strong>r Sitzung am 21. März 2013 hat <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat eine<br />

neue Hun<strong>de</strong>steuersatzung beschlossen. In <strong>de</strong>r Sitzung am 6.<br />

Mai 2013 wur<strong>de</strong> hierzu ein Korrekturbeschluss gefasst.<br />

Die Hun<strong>de</strong>steuersatzung in <strong>de</strong>r korrigierten Fassung gebe ich<br />

nachstehend öffentlich bekannt. Die Satzung tritt am 1. Juli<br />

2013 in Kraft.<br />

Gemäß § 12 Abs. 6 <strong>de</strong>s Kommunalselbstverwaltungsgesetzes<br />

gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften dieses Gesetzes o<strong>de</strong>r aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustan<strong>de</strong> ge<strong>kommen</strong> sind, ein Jahr nach <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan<strong>de</strong> ge<strong>kommen</strong>.<br />

<strong>Illingen</strong>, <strong>de</strong>n 08. Mai 2013<br />

Der Bürgermeister<br />

Dr. Armin König<br />

Hun<strong>de</strong>steuersatzung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong><br />

Aufgrund <strong>de</strong>s § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG<br />

- in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 27. Juni 1997<br />

(Amtsbl. S. 682), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 11. Februar<br />

2009 (Amtsbl. S. 1215), und <strong>de</strong>r §§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz<br />

- KAG - in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 29.<br />

Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom<br />

21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), hat <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> am 21. März 2013 und <strong>zur</strong> Korrektur am 06.<br />

Mai 2013 folgen<strong>de</strong> Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Steuerschuldner, Steuerpflicht<br />

(1) Wer in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> einen über drei Monate alten<br />

Hund hält, hat eine Hun<strong>de</strong>steuer nach Maßgabe dieser Satzung<br />

zu entrichten.<br />

Der Nachweis, dass <strong>de</strong>r Hund das steuerpflichtige Alter noch<br />

nicht erreicht hat, obliegt <strong>de</strong>m Halter <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s. Vermag<br />

dieser <strong>de</strong>n Nachweis nicht zu erbringen, so ist er <strong>zur</strong> Hun<strong>de</strong>steuer<br />

heranzuziehen.<br />

(2) Wer einen Hund in Pflege o<strong>de</strong>r auf Probe hält, hat die Steuer<br />

gleichfalls zu entrichten, sofern er nicht nachweisen kann,<br />

dass <strong>de</strong>r Hund bereits in einer an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland versteuert wird.<br />

(3) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> <strong>Illingen</strong> aufhalten, sind für solche Hun<strong>de</strong> nicht<br />

steuerpflichtig, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und die<br />

nachweislich bereits in einer an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Als Halter aller in einem Haushalt o<strong>de</strong>r in einem Wirtschaftsbetrieb<br />

gehaltenen Hun<strong>de</strong> gilt <strong>de</strong>r Haushalts- bzw. Betriebsvorstand.<br />

Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen<br />

Hund, so haften sie als Gesamtschuldner für die Steuer.<br />

(5) Gesellschaften, Vereine o<strong>de</strong>r Genossenschaften, die einen<br />

Hund halten, haben ein Mitglied zu bestimmen, das für die<br />

Zahlung <strong>de</strong>r Steuer verantwortlich ist. Für die persönliche<br />

Haftung <strong>de</strong>r einzelnen Gesellschafter und Mitglie<strong>de</strong>r gelten<br />

sinngemäß die Vorschriften <strong>de</strong>s bürgerlichen Rechts.<br />

(6) Zugelaufene Hun<strong>de</strong> müssen versteuert wer<strong>de</strong>n, wenn sie<br />

nicht binnen eines Monats <strong>de</strong>m Eigentümer, <strong>de</strong>r Polizeibehör<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r einem Tierheim übergeben wer<strong>de</strong>n.

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