BETRIEBSVEREINBARUNG - IKT Betriebsrat
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a) Zimmer- und Schlafplatzbestellung [Kosten der Schlafwagenplatzbestellung jedoch<br />
nur bei Benützung auf Grund eines Permits, vergleiche ABest 2 zu § 6 Abs. 4 !];<br />
b) Gepäcksversicherung und Gepäcksaufbewahrung;<br />
c) die Übermittlung bzw. den Austausch von Daten (z. B. dienstlich erforderliche Telefongespräche,<br />
Telefaxsendungen, Telegramme, Internet-Abfragen etc.);<br />
d) Bedienungsgeld für den Schlafwagenschaffner bei genehmigter Schlafwagenbenützung<br />
auf Grund eines Permits;<br />
e) Trinkgelder für Kraftwagenlenker bei unentgeltlicher Beistellung eines nicht bahneigenen<br />
Kraftwagens;<br />
Die Auslagen sind mittels Beleg nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, so werden diese<br />
Auslagen allenfalls nach vorhandenen Tarifen, ansonsten in angemessenen Grenzen<br />
(ortsübliche Höhe) ersetzt.<br />
2) Als nicht erstattungsfähige Nebenkosten gelten z.B.<br />
a) Kurtaxen und Fremdenabgaben (diese gehören zu den Kosten der Nächtigung und<br />
sind aus der Nächtigungsgebühr zu bestreiten);<br />
b) Auslagen für Reiseanschaffungen;<br />
c) Ausgaben für den Ankauf von Tageszeitungen, Fahr- und Stadtplänen u. dgl.;<br />
d) Auslagen für Ausbesserungsarbeiten an Kleidern und Koffern oder für die Nachschaffung<br />
eingebüßten persönlichen Eigentums;<br />
e) Trinkgelder aller Art [siehe jedoch ABest 1, lit. d) und e)!].“<br />
4. § 14 Abs. 1 und 6 DV P 7 sowie die Ausführungsbestimmungen dazu lauten:<br />
„§ 14<br />
1. Die Reisezulage beträgt:<br />
In der Gebührenstufe<br />
Tarif I<br />
Tagesgebühr<br />
Tarif II<br />
Nächtigungsgebühr<br />
1 € 24,64 € 18,53 € 13,30<br />
2a € 27,91 € 20,93 € 15,26<br />
2b € 27,91 € 20,93 € 18,10<br />
3 € 34,88 € 26,16 € 18,10<br />
6. Bei Schiffs- und Flugreisen gebührt, wenn die Verpflegung im Fahrpreis<br />
enthalten ist, ein Drittel der Tagesgebühr.<br />
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