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BETRIEBSVEREINBARUNG - IKT Betriebsrat

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a) Zimmer- und Schlafplatzbestellung [Kosten der Schlafwagenplatzbestellung jedoch<br />

nur bei Benützung auf Grund eines Permits, vergleiche ABest 2 zu § 6 Abs. 4 !];<br />

b) Gepäcksversicherung und Gepäcksaufbewahrung;<br />

c) die Übermittlung bzw. den Austausch von Daten (z. B. dienstlich erforderliche Telefongespräche,<br />

Telefaxsendungen, Telegramme, Internet-Abfragen etc.);<br />

d) Bedienungsgeld für den Schlafwagenschaffner bei genehmigter Schlafwagenbenützung<br />

auf Grund eines Permits;<br />

e) Trinkgelder für Kraftwagenlenker bei unentgeltlicher Beistellung eines nicht bahneigenen<br />

Kraftwagens;<br />

Die Auslagen sind mittels Beleg nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, so werden diese<br />

Auslagen allenfalls nach vorhandenen Tarifen, ansonsten in angemessenen Grenzen<br />

(ortsübliche Höhe) ersetzt.<br />

2) Als nicht erstattungsfähige Nebenkosten gelten z.B.<br />

a) Kurtaxen und Fremdenabgaben (diese gehören zu den Kosten der Nächtigung und<br />

sind aus der Nächtigungsgebühr zu bestreiten);<br />

b) Auslagen für Reiseanschaffungen;<br />

c) Ausgaben für den Ankauf von Tageszeitungen, Fahr- und Stadtplänen u. dgl.;<br />

d) Auslagen für Ausbesserungsarbeiten an Kleidern und Koffern oder für die Nachschaffung<br />

eingebüßten persönlichen Eigentums;<br />

e) Trinkgelder aller Art [siehe jedoch ABest 1, lit. d) und e)!].“<br />

4. § 14 Abs. 1 und 6 DV P 7 sowie die Ausführungsbestimmungen dazu lauten:<br />

㤠14<br />

1. Die Reisezulage beträgt:<br />

In der Gebührenstufe<br />

Tarif I<br />

Tagesgebühr<br />

Tarif II<br />

Nächtigungsgebühr<br />

1 € 24,64 € 18,53 € 13,30<br />

2a € 27,91 € 20,93 € 15,26<br />

2b € 27,91 € 20,93 € 18,10<br />

3 € 34,88 € 26,16 € 18,10<br />

6. Bei Schiffs- und Flugreisen gebührt, wenn die Verpflegung im Fahrpreis<br />

enthalten ist, ein Drittel der Tagesgebühr.<br />

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