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BETRIEBSVEREINBARUNG Nr. 9 - IKT Betriebsrat

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<strong>BETRIEBSVEREINBARUNG</strong> <strong>Nr</strong>. 9<br />

über die Einführung des Mitarbeitergesprächs<br />

abgeschlossen zwischen den<br />

Österreichischen Bundesbahnen, 1010 Wien, Elisabethstraße 9,<br />

und dem<br />

Zentralausschuss der Bediensteten der ÖBB, 1050 Wien, Margaretenstraße 166.<br />

Der Erfolg der Österreichischen Bundesbahnen hängt entscheidend davon ab, wie sich<br />

das Unternehmen an wandelnde Anforderungen des Marktes, der Technik und insbesondere<br />

der Bedürfnisse der Kunden anpassen kann. Für die erfolgreiche Bewältigung<br />

dieses Veränderungsprozesses ist es notwendig, dass alle Mitarbeiter(innen) ihre Potentiale<br />

optimal zur Geltung bringen.<br />

Es liegt im Interesse sowohl der Mitarbeiter(innen) als auch der Österreichischen Bundesbahnen,<br />

dass die Mitarbeiter(innen) ihre Leistungsmöglichkeiten entfalten bzw. durch<br />

geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen (Schulungen, Seminare etc.) verbessern.<br />

Zusammenarbeit und Führung sind wesentliche Voraussetzungen für Unternehmenserfolg<br />

und haben entscheidenden Einfluss auf die Leistung und Arbeitszufriedenheit der<br />

Mitarbeiter(innen). So wird das Mitarbeitergespräch insbesondere zur Förderung der<br />

Mitarbeitermotivation und zur Förderung der Identifikation der Mitarbeiter(innen) mit<br />

ihren Aufgaben eingeführt.<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Österreichischen<br />

Bundesbahnen (im Folgenden als „Mitarbeiter“ bezeichnet), sofern nachfolgend nicht Abweichendes<br />

geregelt ist.<br />

1.2. Vom Mitarbeitergespräch ausgenommen sind<br />

- Lehrlinge und sonstige Auszubildende,<br />

- Mitarbeiter mit befristeten Dienstverträgen, soweit die Laufzeit des Vertrages weniger als<br />

sechs Monate beträgt, und<br />

- Mitglieder von Personalvertretungsorganen, die gemäß § 65 BBVG von der Arbeitsleistung<br />

freigestellt sind.<br />

1


1.3. Jeder Geschäfts- und Zentralbereich kann festlegen, dass – neben den in Punkt 1.2 genannten<br />

Dienstnehmern – weitere, nach bestimmten generellen Merkmalen umschriebene Mitarbeitergruppen<br />

vom Mitarbeitergespräch ausgenommen sind.<br />

So kann der Geschäfts- und Zentralbereich bestimmen, dass beispielsweise mit Mitarbeitern<br />

in Funktionen<br />

- mit überwiegend manuellen Tätigkeiten, die weitgehend nach Anweisungen durchgeführt<br />

werden;<br />

- mit einfachen, auch standardisierten und sich wiederholenden Sachbearbeitungen, die<br />

überwiegend nach Vorgaben durchgeführt werden;<br />

- ohne verkaufs- und/oder verkaufsvorbereitende Tätigkeit;<br />

- ohne Führungsaufgaben<br />

kein Mitarbeitergespräch geführt wird.<br />

1.4. Der Geschäfts- und Zentralbereich kann auch ausdrücklich festlegen, mit welchen (generell<br />

umschriebenen) Mitarbeitergruppen Mitarbeitergespräche geführt werden. Funktionen, die<br />

dabei vom Geschäfts- bzw. Zentralbereich nicht genannt werden, sind dann vom Mitarbeitergespräch<br />

ausgenommen.<br />

1.5. Über die gemäß Punkt 1.3 bzw. 1.4 vorgenommene Festlegung der Mitarbeitergruppen ist<br />

die Personalvertretung zu informieren; auf Verlangen ist darüber – mit dem Willen zur Einigung<br />

– zu beraten.<br />

2. Ziele des Mitarbeitergesprächs<br />

Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungsinstrument, das der Verständigung über Aufgaben<br />

und Ziele, der Förderung von Mitarbeitern, der Förderung einer konstruktiven Kommunikation<br />

sowie insgesamt der Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft durch Unterstützung<br />

zur Zielerreichung und durch Festlegung gezielter Maßnahmen zur Unterstützung<br />

des Mitarbeiters dient.<br />

Es geht somit um<br />

- die vom Arbeitsalltag entkoppelte Kommunikation und Verständigung über die Arbeitssituation,<br />

Aufgaben, Zusammenarbeit, gegenseitige Einschätzung und sonstige relevante<br />

Fragen durch einen regelmäßigen Dialog;<br />

- die Klärung und Abhilfe bei Problemen am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung und bei<br />

der Zusammenarbeit;<br />

- die Förderung des Mitarbeiters, dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch entsprechende<br />

Personalentwicklungsmaßnahmen verbessert werden sollen (Stärken-/Schwächenprofil);<br />

- die Abstimmung von Aufgaben und Vereinbarung von Zielen;<br />

- die Steigerung des Verantwortungsbewusstseins des Mitarbeiters für die Erreichung gemeinsamer<br />

Ziele;<br />

- das aufgaben- und zielorientierte Feedback für Mitarbeiter und die Anerkennung der geleisteten<br />

Arbeit unter Berücksichtigung der Arbeitssituation;<br />

- die Stärkung des Vertrauens zwischen Mitarbeiter und Führungskraft, damit Arbeitsergebnisse<br />

verbessert werden können und gleichzeitig Motivation zur Leistung gefördert<br />

wird;<br />

2


- die Festlegung der Personalentwicklungserfordernisse des Unternehmens sowie der Personalentwicklungsbedürfnisse<br />

und -wünsche der Mitarbeiter, die planbar gemacht werden.<br />

3. Grundsätze des Mitarbeitergesprächs<br />

3.1. Im Mittelpunkt des Mitarbeitergesprächs steht die Kommunikation zwischen Führungskraft<br />

und Mitarbeiter über die Einschätzung der Zusammenarbeit, des Arbeitsverhaltens, der Arbeitsbedingungen<br />

sowie der Leistungen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen. Erkannte<br />

Schwächen sind ein Anknüpfungspunkt für Entwicklungsaktivitäten.<br />

Folgende Themenbereiche sollen besprochen werden:<br />

- Aufgabenbereiche des Mitarbeiters<br />

- Zielüberprüfung und Zielvereinbarung (Vereinbarung von Leistungs- und Verhaltenszielen)<br />

- Einschätzung der Stärken und Schwächen sowie der langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Mitarbeiters<br />

- Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter<br />

- Entwicklungsmaßnahmen.<br />

3.2. Dementsprechend sind diese Themenbereiche im systematisierten, für alle Geschäfts-/ Zentralbereiche<br />

und Stäbe einheitlichen Gesprächsbogen enthalten, anhand dessen das Mitarbeitergespräch<br />

durchgeführt wird und der dieser Betriebsvereinbarung als Anhang 1 beigefügt<br />

ist. Soll der Gesprächsbogen inhaltlich abgeändert werden, so erfolgt dies durch den Zentralbereich<br />

Personal im Einvernehmen mit der Personalvertretung im Rahmen der Gespräche zum<br />

Thema Qualitätssicherung (Punkt 7.4).<br />

3.3. Der Geschäfts-/Zentralbereich oder Stab kann entsprechend seinen Erfordernissen und entsprechend<br />

den im Geschäft-/Zentralbereich oder Stab an die Mitarbeiter gestellten Anforderungen<br />

Themenfelder festlegen, auf die bei der Durchführung des Mitarbeitergesprächs jeweils<br />

besonderes Augenmerk zu legen ist (Festlegung von Schwerpunkten). Darüber ist die<br />

Personalvertretung zu informieren; auf Verlangen ist darüber – mit dem Willen zur Einigung –<br />

zu beraten.<br />

3.4. Zielvereinbarungen sollen dem Mitarbeiter ermöglichen, seine Arbeit selbständiger zu gestalten<br />

und durchzuführen. Um dies und insbesondere auch die Überprüfbarkeit der vereinbarten<br />

Ziele zu gewährleisten, haben die Ziele den Kriterien zu entsprechen, die im Leitfaden<br />

(Anhang 2 dieser Betriebsvereinbarung) festgelegt sind.<br />

Folgende Rahmenbedingungen werden für das Mitarbeitergespräch festgelegt:<br />

- Das Mitarbeitergespräch wird regelmäßig, grundsätzlich einmal jährlich durchgeführt.<br />

- Es wird nach Vorbereitung durch den Mitarbeiter und die Führungskraft unter Heranziehung<br />

des einheitlichen Gesprächsbogens geführt.<br />

- Das Mitarbeitergespräch endet mit einer konkreten Ziel- und Entwicklungsvereinbarung<br />

zwischen Führungskraft und Mitarbeiter.<br />

- Regelmäßige Folgegespräche bauen auf diesen Vereinbarungen auf.<br />

3


4. Durchführung des Mitarbeitergesprächs<br />

4.1. Alle Führungskräfte mit Personalverantwortung führen das Mitarbeitergespräch mit den ihnen<br />

direkt unterstellten Mitarbeitern, mit denen im Sinn des Punktes 1 das Mitarbeitergespräch<br />

zu führen ist.<br />

Der Geschäfts- bzw. Zentralbereich kann generell oder für Einzelfälle (beispielsweise bei Projektarbeit)<br />

festlegen, welche Führungskräfte konkret das Mitarbeitergespräch durchführen.<br />

4.2. Sinnvollerweise sollen die einmal jährlich abzuhaltenden Gespräche im Rahmen der Planung<br />

für das nächste Jahr erfolgen. Außerhalb dieses einjährigen Regelturnusses kann ein Mitarbeitergespräch<br />

aus besonderen Anlässen (wie zB bei Versetzung eines Mitarbeiters oder bei einem<br />

Wechsel der Führungskraft) durchgeführt werden.<br />

4.3. Der Gesprächstermin wird mindestens zwei Wochen vor Durchführung des Mitarbeitergesprächs<br />

vereinbart. Zur Vorbereitung erhalten beide Gesprächspartner schriftliche Unterlagen<br />

(Gesprächsbögen etc). Beide Gesprächspartner bringen ihre Unterlagen und Aufzeichnungen<br />

mit in das Gespräch.<br />

4.4. Für das Mitarbeitergespräch ist ausreichend Zeit einzuplanen. Das Gespräch findet in angemessener<br />

vertrauensvoller Atmosphäre unter vier Augen statt. Für den störungsfreien Gesprächsablauf<br />

ist die Führungskraft verantwortlich. Die Teilnahme am Mitarbeitergespräch<br />

zählt zu den Dienstpflichten, die Durchführung des Gespräches hat innerhalb der Arbeitszeit<br />

zu erfolgen.<br />

4.5. Während des Gesprächs werden die vorgesehenen Themenbereiche erörtert, wobei die in<br />

den Unterlagen enthaltenen Themenfelder als Hilfestellung gedacht sind und nicht alle Themen<br />

im Einzelfall besprochen werden müssen. Die Thematisierung strittiger Punkte gehört<br />

ausdrücklich zu den (Personalführungs-) Zielen des Mitarbeitergesprächs. Konflikte sollen von<br />

den Beteiligten in sachlicher Weise angesprochen und mit dem Willen zur Einigung möglichst<br />

einer Lösung zugeführt werden.<br />

4.6. Im Zuge des Mitarbeitergesprächs erstellt die Führungskraft eine schriftliche Dokumentation<br />

(entsprechend den Vorgaben im Gesprächsbogen) zu den in Punkt 3 genannten Themenfeldern.<br />

Die schriftlich dokumentierten Inhalte und Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs sollen nach<br />

Möglichkeit der gemeinsamen Auffassung der Beteiligten entsprechen. Kommt zu einzelnen<br />

Punkten keine Einigung zustande, so sind die konträren Meinungen im Gesprächsbogen festzuhalten.<br />

Der Gesprächsbogen wird von beiden Beteiligten unterschrieben, wobei der Mitarbeiter mit<br />

seiner Unterschrift<br />

- die Durchführung des Mitarbeitergesprächs und die Kenntnisnahme der Gesprächsergebnisse<br />

(einschließlich seiner etwaigen abweichenden Auffassung) bestätigt und überdies<br />

- seine Zustimmung zur Zielvereinbarung erklärt.<br />

Kommt in grundlegenden Punkten keine Einigung zustande, bestätigt der Mitarbeiter mit seiner<br />

Unterschrift nur die Durchführung des Mitarbeitergesprächs. Dieser Umstand ist von der<br />

Führungskraft durch einen entsprechenden Vermerk festzuhalten.<br />

Der Mitarbeiter erhält das Original des unterschriebenen Bogens, eine Gleichschrift des unterschriebenen<br />

Bogens verbleibt bei der Führungskraft.<br />

4


4.7. Die Inhalte des Mitarbeitergesprächs sind von den Beteiligten vertraulich zu behandeln, die<br />

Gesprächspartner berichten insbesondere keiner dritten Stelle über den Verlauf des Gesprächs,<br />

sofern in diesem Punkt bzw. in Punkt 7 nicht Abweichendes geregelt ist.<br />

Lediglich die Entwicklungsmaßnahmen, die für die Personalentwicklungsplanung und -controlling<br />

erforderlich sind und auf einem Extrabogen (oder einem zumindest separierbaren Teil<br />

des Gesprächsbogens, wie zB der letzten Seite des Gesprächsbogens) enthalten sind, werden<br />

von der Führungskraft an die zuständigen Ansprechpartner (PRC-Stelle des Geschäfts- bzw.<br />

Zentralbereichs oder andere) weitergegeben.<br />

Bei einem Wechsel der Führungskraft kann die künftige Führungskraft nur in die Ziel- und in<br />

die Entwicklungsvereinbarung Einsicht nehmen. Die scheidende Führungskraft hat daher Vorsorge<br />

zu treffen, dass die anderen Teile des Gesprächsbogens von der nachfolgenden Führungskraft<br />

nicht eingesehen werden können.<br />

4.8. Auf welche Weise und wie lange die Aufbewahrung der Gleichschrift des Gesprächsbogens<br />

durch die Führungskraft zu erfolgen hat, legt der Geschäfts-/Zentralbereich oder Stab gesondert<br />

fest.<br />

5. Information und Schulung<br />

Alle am Mitarbeitergespräch Beteiligten erhalten über die Einführung des Mitarbeitergesprächs<br />

eine ausführliche schriftliche Information, und zwar den dieser Betriebsvereinbarung<br />

als Anhang 2 beigefügten Leitfaden. Soll dieser Leitfaden inhaltlich abgeändert werden, so<br />

erfolgt dies durch den Zentralbereich Personal im Einvernehmen mit der Personalvertretung<br />

im Rahmen der Gespräche zum Thema Qualitätssicherung (Punkt 7.4).<br />

Für die Führungskraft ist eine vorangehende Schulung in den Grundprinzipien des Mitarbeitergesprächs<br />

(Inhalt und Ablauf des Gesprächs) obligatorisch. Bei Bedarf werden auch zusätzliche<br />

(Anschluss-, Nach-) Schulungen angeboten.<br />

Darüber hinaus sind – bei vom Geschäfts-/Zentralbereich oder Stab festgestellten Schulungsbedarf<br />

– auch die Mitarbeiter, mit denen das Mitarbeitergespräch geführt wird, durch den<br />

Stab Organisation/Personalentwicklung des Zentralbereichs Personal (ZB P-OPE) bzw. den Geschäfts-/Zentralbereich<br />

zu schulen.<br />

Im übrigen sind die gemäß § 65 BBVG von der Arbeitsleistung freigestellten Mitglieder von<br />

Personalvertretungsorganen während ihrer Freistellung durch geeignete Maßnahmen (zB<br />

Workshops) über die Grundprinzipien des Mitarbeitergesprächs zu informieren.<br />

6. Steuerung und Koordination der Durchführung der Mitarbeitergespräche<br />

Steuerungs- und Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit dem Mitarbeitergespräch<br />

werden grundsätzlich durch die PRC-Stelle des Geschäfts- oder Zentralbereiches wahrgenommen.<br />

Entsprechend der Vorgaben der Geschäfts- bzw. Zentralbereichsleitung hat diese<br />

Stelle insbesondere auch die in den Punkten 1.3 bzw. 1.4, 3, 4.1, 4.8 und 5 festgelegten A-<br />

genden wahrzunehmen.<br />

Die Leitung des Geschäfts- bzw. Zentralbereiches kann auch eine oder mehrere andere Stellen<br />

mit den Steuerungs- und Koordinationsaufgaben betrauen.<br />

5


7. Qualitätssicherung<br />

7.1. Hat der Mitarbeiter nach Durchführung des Mitarbeitergespräches den Eindruck, dass aufgrund<br />

des Gesprächsverlaufes die Ziele des Mitarbeitergespräches nicht erreicht wurden, etwa<br />

weil in unsachlicher Weise diskutiert wurde oder dgl., so hat er – unabhängig von der in<br />

§ 6 Abs. 4 AVB vorgesehenen Beschwerdemöglichkeit, das Recht, sich mit seinem Anliegen<br />

an die nächsthöhere Führungskraft zu wenden. Dies gilt nicht als Verstoß gegen die in Punkt<br />

4.7 vorgesehene Verpflichtung.<br />

7.2. Führungskräfte und Mitarbeiter, die an der Durchführung von Mitarbeitergesprächen beteiligt<br />

sind, haben die Möglichkeit, schriftlich Anregungen zur Verbesserung des Mitarbeitergesprächssystems<br />

an den Stab Organisation/Personalentwicklung des Zentralbereichs Personal<br />

(ZB P-OPE) zu richten, ohne dass dies als Verstoß gegen die sich aus Punkt 4.7 ergebende<br />

Verpflichtung gewertet wird.<br />

7.3. Vom Zentralbereich Personal werden bei Mitarbeitern und Führungskräften, die Mitarbeitergespräche<br />

geführt haben, Umfragen über deren Erfahrungen beim Mitarbeitergespräch<br />

durchgeführt, die – neben sonstigen Erfahrungen – als Grundlage zur Weiterentwicklung und<br />

Verbesserung des Mitarbeitergesprächssystems dienen.<br />

7.4. Zur Sicherung, Weiterentwicklung und Optimierung der Methodik und Qualität des Mitarbeitergesprächssystems<br />

werden die ÖBB mit der Personalvertretung einen Gedankenaustausch<br />

zur Qualitätssicherung durchführen. An diesem Dialog nehmen auf Seiten der ÖBB der Leiter<br />

des Zentralbereichs Personal und der Leiter des Stabes Organisation/Personalentwicklung des<br />

Zentralbereichs Personal (ZB P-OPE), auf Seiten der Personalvertretung der Vorsitzende des<br />

Zentralausschusses der Bediensteten der ÖBB und ein vom Zentralausschuss namhaft gemachter<br />

Vertreter teil.<br />

Bei den Gesprächen zum Thema Qualitätssicherung, die grundsätzlich mindestens einmal<br />

jährlich (nach Durchführung der Mitarbeitergespräche) stattfinden sollen, werden alle Fragen<br />

erörtert, die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche<br />

ergeben. In diesem Rahmen werden auch Vorschläge der am Mitarbeitergespräch<br />

Beteiligten (Punkt 7.2) und die Ergebnisse der Umfragen (Punkt 7.3) erörtert.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

8.1. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit 1. Dezember 2001 in Kraft und wird für die Dauer von<br />

drei Jahren geschlossen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Betriebsvereinbarung als unbefristet abgeschlossen, sofern<br />

die Personalvertretung das Unternehmen nicht sechs Monate vor Ablauf der dreijährigen Frist<br />

über Gegenteiliges informiert. Für den Fall einer entsprechenden Information durch die Personalvertretung<br />

vereinbaren ÖBB und Personalvertretung, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen<br />

mit dem Ziel, spätestens bis zum Ende der Geltungsdauer dieser Betriebsvereinbarung<br />

– unter Berücksichtigung der in Punkt 7 genannten Ergebnisse – eine Vereinbarung über<br />

das Mitarbeitergespräch zu treffen.<br />

8.2. Sollen während der Laufzeit dieser Betriebsvereinbarung<br />

- Personalbeurteilungen auch als Grundlage für die Einführung leistungsbezogener Entgelte<br />

(Prämien) dienen oder<br />

6


- Daten eines Personalbeurteilungssystems, die über allgemeine Angaben zur Person des<br />

Mitarbeiters und dessen fachliche Verwendung hinausgehen, automationsunterstützt<br />

verwendet werden,<br />

ist dafür eine gesonderte Betriebsvereinbarung abzuschließen.<br />

Wien, am 18. Dezember 2001<br />

7


Anhang 1<br />

Gesprächsbogen


Anhang 2<br />

Leitfaden

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