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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 92<br />

In seinem eigenen Interesse sollte <strong>der</strong> Anleger darüber hinaus auch die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

folgenden Tatbestände anzeigen:<br />

1. Än<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Zulage auf mehrere Verträge,<br />

2. Än<strong>der</strong>ung des beruflichen Status (z. B. Beamter wird Angestellter o<strong>der</strong> umgekehrt),<br />

3. Erhöhung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, für die eine Kin<strong>der</strong>zulage beantragt werden soll,<br />

4. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zuständigen Familienkasse <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldnummer.<br />

b) Rückfor<strong>der</strong>ung von Zulagen<br />

270 Erkennt die ZfA nach Auszahlung <strong>der</strong> Zulage, dass <strong>der</strong> Zulageanspruch ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise nicht besteht o<strong>der</strong> weggefallen ist, for<strong>der</strong>t sie zu Unrecht gezahlte Zulagen<br />

mittels Datensatz vom Anbieter zurück. Der Anbieter führt die ihm mitgeteilten<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungsbeträge an die ZfA ab, indem er das Vertragskonto des<br />

Zulageberechtigten entsprechend belastet. Ist die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf<br />

den <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag zwischen dem Zulageberechtigten <strong>und</strong> dem Anbieter<br />

beendet, beispielsweise nach Abfindung einer Kleinbetragsrente, for<strong>der</strong>t die ZfA die<br />

Zulage vom Anleger zurück.<br />

271 Erfolgt nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich eine Rückfor<strong>der</strong>ung zu<br />

Unrecht gezahlter Zulagen, for<strong>der</strong>t die ZfA diese Zulagen vom Zulageberechtigten<br />

zurück, soweit<br />

- das Guthaben auf dem Vertrag des Zulageberechtigten zur Zahlung des<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungsbetrags nach § 90 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht ausreicht <strong>und</strong><br />

- im Rückfor<strong>der</strong>ungsbetrag ein Zulagebetrag enthalten ist, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ehezeit<br />

ausgezahlt wurde.<br />

In diesen Fällen setzt die ZfA den Rückfor<strong>der</strong>ungsbetrag, ggf. unter Anrechnung bereits<br />

vom Anbieter einbehaltener <strong>und</strong> abgeführter Beträge, gegenüber dem<br />

Zulageberechtigten fest.<br />

272 Dies gilt auch in den Fällen, in denen nach einer Inanspruchnahme eines<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>-Eigenheimbetrags eine Rückfor<strong>der</strong>ung zu Unrecht gezahlter Zulagen<br />

erfolgt. In diesen Fällen setzt die ZfA den Rückfor<strong>der</strong>ungsbetrag, ggf. unter<br />

Anrechnung bereits vom Anbieter einbehaltener <strong>und</strong> abgeführter Beträge, gegenüber<br />

dem Zulageberechtigten fest, soweit diesem die zu Unrecht gezahlten Zulagen als<br />

Bestandteil des <strong>Altersvorsorge</strong>-Eigenheimbetrags im Sinne des § 92a Abs. 1 EStG<br />

ausgezahlt worden waren.

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