25.01.2014 Aufrufe

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 68<br />

o<strong>der</strong><br />

• einer zeitlich befristeten Vermin<strong>der</strong>ung des monatlichen Nutzungsentgelts für eine<br />

vom Zulageberechtigten selbst genutzte Genossenschaftswohnung mit einer<br />

anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr des<br />

Zulageberechtigten (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b AltZertG)<br />

o<strong>der</strong><br />

• einer Hinterbliebenenrente (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG)<br />

o<strong>der</strong><br />

• einer Rente wegen vermin<strong>der</strong>ter Erwerbsfähigkeit o<strong>der</strong> Dienstunfähigkeit (§ 1 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 2 AltZertG)<br />

außerhalb <strong>der</strong> monatlichen Leistungen<br />

• in Form eines zusammengefassten Auszahlungsbetrags i. H. v. bis zu<br />

12 Monatsleistungen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a <strong>und</strong> b AltZertG; dies gilt<br />

auch bei einer Hinterbliebenen- o<strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente)<br />

o<strong>der</strong><br />

• die in <strong>der</strong> Auszahlungsphase anfallenden Zinsen <strong>und</strong> Erträge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4<br />

Buchstabe a <strong>und</strong> b AltZertG); hierbei handelt es sich um die bereits erwirtschafteten<br />

Zinsen <strong>und</strong> Erträge<br />

o<strong>der</strong><br />

• in Form einer Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente im Sinne des<br />

§ 93 Abs. 3 EStG (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a <strong>und</strong> b AltZertG; dies gilt auch<br />

bei einer Hinterbliebenen- o<strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente); vgl. Rz. 194<br />

o<strong>der</strong><br />

• in Form einer einmaligen Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zu Beginn <strong>der</strong><br />

Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4<br />

Buchstabe a <strong>und</strong> b AltZertG); vgl. Rz. 203<br />

o<strong>der</strong><br />

• wenn <strong>der</strong> Vertrag im Verlauf <strong>der</strong> Ansparphase gekündigt <strong>und</strong> das gebildete geför<strong>der</strong>te<br />

Kapital auf einen an<strong>der</strong>en auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag übertragen wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10<br />

Buchstabe b AltZertG)<br />

o<strong>der</strong><br />

• wenn im Fall <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Selbstnutzung <strong>der</strong> Genossenschaftswohnung, des<br />

Ausschlusses, des Ausscheidens des Mitglieds aus <strong>der</strong> Genossenschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Auflösung <strong>der</strong> Genossenschaft mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge, Zulagen<br />

<strong>und</strong> die gutgeschriebenen Erträge auf einen auf den Namen des Zulageberechtigten<br />

lautenden <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag übertragen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5<br />

Buchstabe a AltZertG)<br />

o<strong>der</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!