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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 62<br />

171 Beispiel:<br />

Der Stand des Wohnför<strong>der</strong>kontos des Zulageberechtigten beträgt 10.000 €. Dieser Betrag<br />

setzt sich aus eingestellten Zulagen (4.000 €), Tilgungsleistungen (5.000 €) <strong>und</strong> dem<br />

Erhöhungsbetrag (1.000 €) zusammen. Neben den Zulagen hat <strong>der</strong> Zulageberechtigte noch<br />

einen über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil (§ 10a EStG) in Höhe von 800 € erhalten.<br />

Der Zulageberechtigte entscheidet sich, Einzahlungen auf einen zertifizierten<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag zur Min<strong>der</strong>ung seines Wohnför<strong>der</strong>kontos in Höhe von 5.000 €<br />

vorzunehmen. Auf dem Wohnför<strong>der</strong>konto verbleiben somit 5.000 €. Auf dem neu<br />

abgeschlossenen <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag gehen in den nächsten zehn Jahren keine zusätzlichen<br />

Einzahlungen ein. Das angesparte <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen einschließlich <strong>der</strong> Erträge beläuft<br />

sich nach zehn Jahren auf insgesamt 6.100 €. Jetzt verwendet <strong>der</strong> Zulageberechtigte das<br />

geför<strong>der</strong>te <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen schädlich.<br />

Zur Auszahlung gelangen:<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vermögen 6.100 €<br />

abzüglich Zulagen 2.000 €<br />

abzüglich Steuervorteil 400 €<br />

= 3.700 €<br />

Betrag nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vermögen 6.100 €<br />

abzüglich Zulagen 2.000 €<br />

= 4.100 €<br />

Auf diesen Betrag ist § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG anzuwenden.<br />

maßgeben<strong>der</strong> Betrag 4.100 €<br />

abzüglich eingezahlte Beträge (Tilgungsleistungen) 2.500 €<br />

= 1.600 €<br />

Nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG sind 1.600 € zu versteuern.<br />

Das Wohnför<strong>der</strong>konto bleibt von <strong>der</strong> schädlichen Verwendung unberührt.<br />

172 Der Zulageberechtigte kann die Zahlung zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in das Wohnför<strong>der</strong>konto<br />

eingestellten Beträge auch an einen an<strong>der</strong>en Anbieter leisten als an den, <strong>der</strong> das<br />

Wohnför<strong>der</strong>konto führt. In diesem Fall hat er beide Anbieter über diese Zahlungen zu

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