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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 54<br />

Betrag auf den nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG <strong>der</strong><br />

volle Unterschiedsbetrag anzuwenden ist:<br />

Übertragungswert 3.000 €<br />

zuzügl. für den Übertragungswert nach <strong>der</strong> Übertragung angefallene Erträge 800 €<br />

abzügl. Eigenbeiträge im Übertragungswert 2.900 €<br />

= 900 €<br />

Da <strong>der</strong> Übertragungswert als Neuvertrag zu behandeln ist <strong>und</strong> die Auszahlung vor dem<br />

Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss dieses Neuvertrags erfolgt, sind<br />

bezogen auf diesen Neuvertrag die vollen 900 € zu versteuern.<br />

Insgesamt sind somit 3.100 € + 900 € = 4.000 € zu versteuern.<br />

155 Beispiel 2:<br />

B hat am 1. Januar 2008 einen versicherungsförmigen <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag <strong>und</strong> einen<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag in Form eines Banksparplans abgeschlossen. Am 1. Januar 2013<br />

erfolgt eine Kapitalübertragung des bisher auf dem versicherungsförmigen<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag angesparten, ausschließlich geför<strong>der</strong>ten<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vermögens in Höhe von 3.250 € auf den bestehenden<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag in Form eines Banksparplans. Im Übertragungswert sind 2.919 €<br />

an Beiträgen, 231 € an Zulagen sowie Erträge enthalten. Mit <strong>der</strong> Vollendung seines<br />

61. Lebensjahres am 1. April 2025 lässt sich B das auf seinem <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag in<br />

Form eines Banksparplans angesparte, ausschließlich geför<strong>der</strong>te<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vermögen in Höhe von insgesamt 36.000 € in einer Summe auszahlen.<br />

Darin enthalten sind 26.800 € Eigenbeiträge, 1.848 € Zulagen (ohne die Zulagen aus dem<br />

Übertragungswert), 3.250 € Übertragungswert sowie Erträge. Von den Erträgen sind<br />

800 € für den Übertragungswert nach <strong>der</strong> Kapitalübertragung angefallen. Für das<br />

geför<strong>der</strong>te <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen hat er insgesamt einen Steuervorteil von 2.200 €<br />

erhalten.<br />

Zur Auszahlung gelangen:<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vermögen 36.000 €<br />

abzüglich Zulagen (einschließlich <strong>der</strong> Zulagen aus dem Übertragungswert) 2.079 €<br />

abzüglich Steuervorteil 2.200 €<br />

= 31.721 €

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