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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 37<br />

zu versteuerndes Einkommen (bisher) 150.000 €<br />

abzüglich Son<strong>der</strong>ausgaben Ehemann 2.100 €<br />

abzüglich Son<strong>der</strong>ausgaben Ehefrau 1.054 €<br />

3.154 €<br />

zu versteuerndes Einkommen (neu) 146.846 €<br />

Einkommensteuer auf 150.000 € 49.171 €<br />

Einkommensteuer auf 146.846 € 47.773 €<br />

Differenz 1.398 €<br />

abzüglich Zulageansprüche insgesamt (2 x 154 €) 308 €<br />

zusätzliche Steuerermäßigung insgesamt 1.090 €<br />

Der Son<strong>der</strong>ausgabenabzug nach § 10a EStG ergibt für die Ehegatten eine zusätzliche Steuerermäßigung<br />

i. H. v. 1.090 €. Zur Zurechnung <strong>der</strong> auf den einzelnen Ehegatten entfallenden<br />

Steuerermäßigung vgl. Rz. 112.<br />

106 Beispiel:<br />

Ehegatten haben im Jahr 2013 ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 150.000 € (ohne<br />

Son<strong>der</strong>ausgabenabzug nach § 10a EStG). Darin sind Einkünfte aus unterschiedlichen<br />

Einkunftsarten enthalten. Nur <strong>der</strong> Ehemann ist unmittelbar begünstigt; er hat den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mindesteigenbeitrag erbracht. Seine Ehefrau hat einen eigenen <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag<br />

abgeschlossen <strong>und</strong> den Mindestbeitrag von 60 € erbracht. Sie ist daher mittelbar<br />

zulageberechtigt. Sie haben Beiträge i. H. v. 1.700 € (Ehemann) bzw. 250 € (Ehefrau)<br />

zugunsten ihrer Verträge gezahlt <strong>und</strong> - da <strong>der</strong> Ehemann den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mindesteigenbeitrag geleistet hat - für das Beitragsjahr 2013 jeweils einen Zulageanspruch<br />

von 154 €.

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