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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 151<br />

Aktiengesellschaften in allen Beschäftigungen, d. h. auch außerhalb des Konzerns nicht<br />

versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2004 besteht in Nebenbeschäftigungen<br />

außerhalb des Konzerns nur dann keine Versicherungspflicht, wenn die<br />

Nebenbeschäftigung bereits am 6. November 2003 ausgeübt wurde (§ 229 Abs. 1a<br />

Satz 1 SGB VI),<br />

e) Mitglie<strong>der</strong> des Deutschen B<strong>und</strong>estages, <strong>der</strong> Landtage sowie des Europäischen<br />

Parlaments.

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