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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 141<br />

437 Sowohl bei <strong>der</strong> ausgleichspflichtigen Person als auch bei <strong>der</strong> ausgleichsberechtigten Person<br />

werden <strong>der</strong> Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG) o<strong>der</strong>, soweit die<br />

Voraussetzungen dafür jeweils vorliegen, <strong>der</strong> Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1<br />

Nr. 1 Buchstabe b EStG), <strong>der</strong> Versorgungsfreibetrag <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zuschlag zum<br />

Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) berücksichtigt. Die steuerlichen Abzugsbeträge<br />

sind nicht auf die ausgleichspflichtige Person <strong>und</strong> die ausgleichsberechtigte Person<br />

aufzuteilen.<br />

438 Zur Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags <strong>und</strong> des Zuschlags zum<br />

Versorgungsfreibetrag vgl. Rz. 413.<br />

D. Anwendungsregelung<br />

439 Teil B dieses Schreibens (Rz. 284 - 399) ist mit Wirkung ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung dieses Schreibens im B<strong>und</strong>essteuerblatt anzuwenden. Im Übrigen ist<br />

dieses Schreiben mit Wirkung ab 1. Januar 2012 anzuwenden.<br />

440 Teil B (Rz. 247 - 355) <strong>und</strong> Rz. 392 des BMF-Schreibens vom 31. März 2010 - IV C 3 -<br />

S 2222/09/10041 / IV C 5 - S 2333/07/0003 - (BStBl I S. 270) werden mit Wirkung ab dem<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung dieses Schreibens im B<strong>und</strong>essteuerblatt aufgehoben. Im<br />

Übrigen wird das genannte BMF-Schreiben ab 1. Januar 2012 aufgehoben.<br />

Dieses Schreiben wird im B<strong>und</strong>essteuerblatt Teil I veröffentlicht (Zuordnung ESt-Kartei:<br />

§ 10a EStG). Es steht für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>der</strong> Finanzen (www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de) zur Ansicht <strong>und</strong> zum Abruf bereit.<br />

Im Auftrag<br />

Krauesel

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