Buschtrommel Gran Canaria
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Rechtstipps für Spanien und Deutschland<br />
Assessor Jur. Thomas Unrath<br />
Heutiges Thema:<br />
„Trabajador Autónomo“<br />
(Selbständiger)<br />
Wollen Sie als Selbständiger in Spanien tätig sein ohne dafür eine Handelsgesellschaft<br />
( z.B. S.L. oder S.A. ) zu gründen, können Sie sich als „Trabajador<br />
Autónomo“ (entspricht einem Selbständigen auf deutsch) bei den spanischen<br />
Behörden anmelden. Dafür ist folgendes erforderlich:<br />
1. NIE (número de identitad de extranjeros): Die<br />
bei der Policía Nacional zu beantragende NIE-<br />
Nummer ist die Identifikationsnummer für<br />
jeden ausländischen Staatsbürger in Spanien,<br />
der in Spanien Geschäfte tätigen oder arbeiten<br />
möchte. Diese Nummer wird zur Steuernummer,<br />
auch NIF genannt, sobald sich die Person<br />
beim spanischen Finanzamt anmeldet.<br />
2. Besitzt man also die NIE, hat die Anmeldung<br />
(Alta Censal) beim spanischen Finanzamt (Hacienda<br />
oder auch Agencia Tributaria genannt)<br />
erfolgen. Nach dieser Anmeldung erhält man<br />
seine Steuernummer NIF(identisch mit der NIE–<br />
Nummer). Die Anmeldung beim Finanzamt ist<br />
notwendig, um die Finanzbehörden über den<br />
Beginn der Aktivität zu informieren.<br />
3. Parallel zu der Anmeldung beim Finanzamt<br />
sollte die entsprechende Anmeldung bezüglich<br />
der Zahlung der Gewerbesteuer (Impuesto de<br />
Actividades Económicas oder kurz IAE) beim<br />
Finanzamt der entsprechenden Gemeinde erfolgen.<br />
Seit dem 01.01.2003 müssen Unternehmer<br />
mit einem Geschäftsumsatz unter 1Mio<br />
Euro diese Steuer zwar nicht mehr zahlen.<br />
Trotzdem muss die Anmeldung beim örtlichen<br />
Finanzamt erfolgen, da später der Beweis über<br />
diese Anmeldung vom staatlichen Finanzamt<br />
verlangt wird.<br />
4. Wenn die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt<br />
ist, muss man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Spaniens (Seguridad Social)<br />
anmelden. Der Autónomo muss sich spätestens<br />
30 Tage nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit<br />
bei der Sozialversicherung anmelden.<br />
Die wirtschaftliche Tätigkeit beginnt behördentechnisch<br />
mit der Anmeldung beim Finanzamt<br />
. Zur Anmeldung benötigt man Reisepass,<br />
Personalausweis und NIE (Original und Kopie)<br />
Original und Kopie der Anmeldung beim Finanzamt<br />
(Modelo 036 oder 037), Certificado<br />
Titularidad, Bankkonto oder aktueller Kontoauszug<br />
(Nachweis für Abbuchung der Beiträge)<br />
, Antrag Modelo TA 0521. Grundsätzlich sind<br />
alle Angestellte oder Selbständige über die<br />
gesetzliche Krankenversicherung in Spanien<br />
versichert. Nach der Anmeldung als „Autónomo“<br />
erhält man ein Formular, das im örtlichen<br />
Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zum<br />
Erhalt der „Tarjeta SIP“ berechtigt. Bei deren<br />
Erhalt bekommt man auch seinen Hausarzt<br />
zugewiesen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung<br />
muss man die entsprechenden Beiträge für die<br />
Seguridad Social bezahlen. Die monatliche<br />
Beitragshöhe richtet sich nach Quoten von ca.<br />
30% der gewählten Bemessungsgrundlage (<br />
zwischen 850,20 € und 3.230,10 € ) und Kriterien<br />
wie Alter, Branche, zusätzlich Absicherung<br />
Arbeitslosigkeit etc. und ergibt für die meisten<br />
Autónomos eine monatliche Beitragshöhe von<br />
ca. 260,00 € bis 300,00 €.<br />
5. Falls man als Selbständiger Arbeitnehmer einstellen<br />
will, muss auch die Anmeldung des Unternehmens<br />
als Arbeitgeber bei der Seguridad<br />
Social erfolgen. Die Seguridad Social wird für<br />
dieses Unternehmen einen Identifikationscode<br />
( Número patronal ) für die Firma als Arbeitgeber<br />
erteilen, der in ganz Spanien Gültigkeit hat.<br />
6. Letztlich sind noch die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Bücher des Unternehmens, wie z.B. das<br />
Besuchsbuch (Libro de visitas), bei der zuständigen<br />
Gewerbeaufsicht (Inspección de Trabajo)<br />
zu legalisieren.<br />
Rechtsanwälte Pedro Cubas Ortega & Kollegen<br />
Telefon Sekretariat: 928 77 08 34 - Thomas Unrath Handy: 671 84 99 20<br />
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