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Buschtrommel Gran Canaria

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Rechtstipps für Spanien und Deutschland<br />

Assessor Jur. Thomas Unrath<br />

Heutiges Thema:<br />

„Trabajador Autónomo“<br />

(Selbständiger)<br />

Wollen Sie als Selbständiger in Spanien tätig sein ohne dafür eine Handelsgesellschaft<br />

( z.B. S.L. oder S.A. ) zu gründen, können Sie sich als „Trabajador<br />

Autónomo“ (entspricht einem Selbständigen auf deutsch) bei den spanischen<br />

Behörden anmelden. Dafür ist folgendes erforderlich:<br />

1. NIE (número de identitad de extranjeros): Die<br />

bei der Policía Nacional zu beantragende NIE-<br />

Nummer ist die Identifikationsnummer für<br />

jeden ausländischen Staatsbürger in Spanien,<br />

der in Spanien Geschäfte tätigen oder arbeiten<br />

möchte. Diese Nummer wird zur Steuernummer,<br />

auch NIF genannt, sobald sich die Person<br />

beim spanischen Finanzamt anmeldet.<br />

2. Besitzt man also die NIE, hat die Anmeldung<br />

(Alta Censal) beim spanischen Finanzamt (Hacienda<br />

oder auch Agencia Tributaria genannt)<br />

erfolgen. Nach dieser Anmeldung erhält man<br />

seine Steuernummer NIF(identisch mit der NIE–<br />

Nummer). Die Anmeldung beim Finanzamt ist<br />

notwendig, um die Finanzbehörden über den<br />

Beginn der Aktivität zu informieren.<br />

3. Parallel zu der Anmeldung beim Finanzamt<br />

sollte die entsprechende Anmeldung bezüglich<br />

der Zahlung der Gewerbesteuer (Impuesto de<br />

Actividades Económicas oder kurz IAE) beim<br />

Finanzamt der entsprechenden Gemeinde erfolgen.<br />

Seit dem 01.01.2003 müssen Unternehmer<br />

mit einem Geschäftsumsatz unter 1Mio<br />

Euro diese Steuer zwar nicht mehr zahlen.<br />

Trotzdem muss die Anmeldung beim örtlichen<br />

Finanzamt erfolgen, da später der Beweis über<br />

diese Anmeldung vom staatlichen Finanzamt<br />

verlangt wird.<br />

4. Wenn die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt<br />

ist, muss man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Spaniens (Seguridad Social)<br />

anmelden. Der Autónomo muss sich spätestens<br />

30 Tage nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

bei der Sozialversicherung anmelden.<br />

Die wirtschaftliche Tätigkeit beginnt behördentechnisch<br />

mit der Anmeldung beim Finanzamt<br />

. Zur Anmeldung benötigt man Reisepass,<br />

Personalausweis und NIE (Original und Kopie)<br />

Original und Kopie der Anmeldung beim Finanzamt<br />

(Modelo 036 oder 037), Certificado<br />

Titularidad, Bankkonto oder aktueller Kontoauszug<br />

(Nachweis für Abbuchung der Beiträge)<br />

, Antrag Modelo TA 0521. Grundsätzlich sind<br />

alle Angestellte oder Selbständige über die<br />

gesetzliche Krankenversicherung in Spanien<br />

versichert. Nach der Anmeldung als „Autónomo“<br />

erhält man ein Formular, das im örtlichen<br />

Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zum<br />

Erhalt der „Tarjeta SIP“ berechtigt. Bei deren<br />

Erhalt bekommt man auch seinen Hausarzt<br />

zugewiesen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung<br />

muss man die entsprechenden Beiträge für die<br />

Seguridad Social bezahlen. Die monatliche<br />

Beitragshöhe richtet sich nach Quoten von ca.<br />

30% der gewählten Bemessungsgrundlage (<br />

zwischen 850,20 € und 3.230,10 € ) und Kriterien<br />

wie Alter, Branche, zusätzlich Absicherung<br />

Arbeitslosigkeit etc. und ergibt für die meisten<br />

Autónomos eine monatliche Beitragshöhe von<br />

ca. 260,00 € bis 300,00 €.<br />

5. Falls man als Selbständiger Arbeitnehmer einstellen<br />

will, muss auch die Anmeldung des Unternehmens<br />

als Arbeitgeber bei der Seguridad<br />

Social erfolgen. Die Seguridad Social wird für<br />

dieses Unternehmen einen Identifikationscode<br />

( Número patronal ) für die Firma als Arbeitgeber<br />

erteilen, der in ganz Spanien Gültigkeit hat.<br />

6. Letztlich sind noch die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Bücher des Unternehmens, wie z.B. das<br />

Besuchsbuch (Libro de visitas), bei der zuständigen<br />

Gewerbeaufsicht (Inspección de Trabajo)<br />

zu legalisieren.<br />

Rechtsanwälte Pedro Cubas Ortega & Kollegen<br />

Telefon Sekretariat: 928 77 08 34 - Thomas Unrath Handy: 671 84 99 20<br />

Avda. de Tiajana 37, Edeficio Mercucio, Torre II, 7º F<br />

35100 Playa del Inglés - <strong>Gran</strong> <strong>Canaria</strong> - España<br />

www.pedrocubasabogados.com - tunrath@pedrocubasabogados.com<br />

20 <strong>Buschtrommel</strong> 250

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