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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

mienzuschlägen <strong>für</strong><br />

Nichtversicherte bei Wiederversicherung<br />

bis zum<br />

31.12.<strong>2013</strong>;<br />

Einführung eines Notlagentarifs<br />

in der PKV zur<br />

Überführung von säumigen<br />

Beitragszahlern nach<br />

Durchführung eines<br />

Mahnverfahrens; währenddessen<br />

Ruhen des<br />

bisherigen Versicherungsvertrags;<br />

rückwirkende<br />

Einführung;<br />

Beseitigung finanzieller<br />

Engpässe bei Krankenhäusern;<br />

Änderungen des Transplantationsgesetzes;<br />

Verbot <strong>und</strong> Unterstrafestellung<br />

der unrichtigen<br />

Dokumentation des Ges<strong>und</strong>heitszustandes<br />

eines Patienten an Eurotransplant<br />

Entlastung der Krankenhäuser<br />

um ca. 1,1 Mrd.<br />

Euro in den Jahren <strong>2013</strong><br />

<strong>und</strong> 2014 durch einen<br />

Versorgungszuschlag,<br />

Erhöhung des Korridors<br />

<strong>für</strong> Budgetverhandlungen,<br />

Erweiterung der<br />

Möglichkeit zur Tarifsteigerungsrefinanzierung,<br />

Hygieneförderprogramm<br />

Status/Zeitplan<br />

Notfallsanitätergesetz<br />

Neue Ausbildungsdauer:<br />

drei Jahre;<br />

Anpassung an moderne<br />

Anforderungen;<br />

Ausbildungsziel: Erwerb<br />

von Kompetenzen, um<br />

kritischen Einsatzsituationen<br />

gerecht zu werden;<br />

Definierte Qualitätsanforderungen<br />

an Schulen<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

praktischen Ausbildung;<br />

Neue Berufsbezeichnung<br />

„Notfallsanitäter/in“;<br />

Zahlung einer Ausbildungsvergütung<br />

während<br />

der gesamten Ausbildung<br />

Neuordnung des bisherigen<br />

Rettungsassistentenberufs<br />

Inkrafttreten:<br />

1.1.2014<br />

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