Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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bilisierung der Versorgung bleibt darüber hinaus das Einsparvolumen, das sich in den<br />
Jahren <strong>2013</strong> <strong>und</strong> 2014 aus dem vorhandenen Mehrleistungsabschlag ergibt, im Krankenhausbereich<br />
<strong>und</strong> soll als Versorgungszuschlag je Fall an alle Krankenhäuser verteilt werden.<br />
Zudem ist eine zusätzliche Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen<br />
Ausstattung mit ärztlichem <strong>und</strong> pflegerischem Hygienepersonal gemäß Infektionsschutzgesetz<br />
vorgesehen, durch die bereits vorhandenes Pflegepersonal entlastet wird.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der Neuordnung der Finanzstrukturen in der<br />
GKV sowie den gesetzlichen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung <strong>und</strong> zur Verbesserung<br />
der Leistungs- <strong>und</strong> Versorgungsstrukturen eine Trendwende erreicht werden konnte.<br />
Während vor den Reformen <strong>für</strong> das Jahr 2011 noch eine erhebliche Finanzierungslücke<br />
der GKV prognostiziert wurde, stehen Krankenkassen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsfonds aktuell auf<br />
einem soliden finanziellen F<strong>und</strong>ament. Mit den strukturellen Reformen der B<strong>und</strong>esregierung<br />
in der GKV wurde zudem die Effizienz der Versorgung erhöht <strong>und</strong> das Ges<strong>und</strong>heitssystem<br />
nachhaltig auf künftige Herausforderungen vorbereitet.<br />
7.4 Tabellarische Übersicht<br />
Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />
Zielsetzung<br />
Status/Zeitplan<br />
Gesetz zur Änderung<br />
krankenversicherungsrechtlicher<br />
<strong>und</strong> anderer<br />
Vorschriften (GKV-ÄndG)<br />
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG)<br />
Erhöhung der gesetzlichen<br />
Hersteller-<br />
Abschläge <strong>für</strong> Arzneimittel<br />
ohne Festbetrag von<br />
6 % auf 16 % einschließlich<br />
Preismoratorium<br />
(Geltungsdauer: 1.8.2010<br />
bis 31.12.<strong>2013</strong>);<br />
Online-Abgleich <strong>und</strong><br />
Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />
auf<br />
der elektronischen Ges<strong>und</strong>heitskarte<br />
durch<br />
Leistungserbringer;<br />
Punktuelle Änderung<br />
berufszulassungsrechtlicher<br />
Regelungen<br />
Nutzenbewertung<br />
(Nachweis über Zusatznutzen)<br />
neuer Arzneimittel<br />
durch den Gemeinsamen<br />
B<strong>und</strong>esausschuss<br />
(G-BA);<br />
Absenkung der Impfstoffpreise<br />
auf internationale<br />
Vergleichspreise durch<br />
Rabatte;<br />
Übertragung der Herstellerrabatte<br />
auch auf die<br />
1,2 Mrd. Euro Einsparung<br />
pro Jahr<br />
Einsparungen bei den<br />
Kassen durch Verringerung<br />
der Kartenaustauschquote<br />
Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens<br />
der EU-KOM gegen<br />
Deutschland<br />
mittelfristige Einsparung<br />
von rd. 2 Mrd. Euro pro<br />
Jahr; Transparenz über<br />
den Zusatznutzen neuer<br />
Arzneimittel;<br />
Einsparung von 0,3 Mrd.<br />
Euro pro Jahr;<br />
Einsparung von 0,2 Mrd.<br />
Euro pro Jahr;<br />
Inkrafttreten:<br />
30.7.2010<br />
Inkrafttreten:<br />
1.1.2011<br />
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