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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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bilisierung der Versorgung bleibt darüber hinaus das Einsparvolumen, das sich in den<br />

Jahren <strong>2013</strong> <strong>und</strong> 2014 aus dem vorhandenen Mehrleistungsabschlag ergibt, im Krankenhausbereich<br />

<strong>und</strong> soll als Versorgungszuschlag je Fall an alle Krankenhäuser verteilt werden.<br />

Zudem ist eine zusätzliche Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen<br />

Ausstattung mit ärztlichem <strong>und</strong> pflegerischem Hygienepersonal gemäß Infektionsschutzgesetz<br />

vorgesehen, durch die bereits vorhandenes Pflegepersonal entlastet wird.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der Neuordnung der Finanzstrukturen in der<br />

GKV sowie den gesetzlichen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung <strong>und</strong> zur Verbesserung<br />

der Leistungs- <strong>und</strong> Versorgungsstrukturen eine Trendwende erreicht werden konnte.<br />

Während vor den Reformen <strong>für</strong> das Jahr 2011 noch eine erhebliche Finanzierungslücke<br />

der GKV prognostiziert wurde, stehen Krankenkassen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsfonds aktuell auf<br />

einem soliden finanziellen F<strong>und</strong>ament. Mit den strukturellen Reformen der B<strong>und</strong>esregierung<br />

in der GKV wurde zudem die Effizienz der Versorgung erhöht <strong>und</strong> das Ges<strong>und</strong>heitssystem<br />

nachhaltig auf künftige Herausforderungen vorbereitet.<br />

7.4 Tabellarische Übersicht<br />

Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/<br />

Zielsetzung<br />

Status/Zeitplan<br />

Gesetz zur Änderung<br />

krankenversicherungsrechtlicher<br />

<strong>und</strong> anderer<br />

Vorschriften (GKV-ÄndG)<br />

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

(AMNOG)<br />

Erhöhung der gesetzlichen<br />

Hersteller-<br />

Abschläge <strong>für</strong> Arzneimittel<br />

ohne Festbetrag von<br />

6 % auf 16 % einschließlich<br />

Preismoratorium<br />

(Geltungsdauer: 1.8.2010<br />

bis 31.12.<strong>2013</strong>);<br />

Online-Abgleich <strong>und</strong><br />

Aktualisierung der Versichertenstammdaten<br />

auf<br />

der elektronischen Ges<strong>und</strong>heitskarte<br />

durch<br />

Leistungserbringer;<br />

Punktuelle Änderung<br />

berufszulassungsrechtlicher<br />

Regelungen<br />

Nutzenbewertung<br />

(Nachweis über Zusatznutzen)<br />

neuer Arzneimittel<br />

durch den Gemeinsamen<br />

B<strong>und</strong>esausschuss<br />

(G-BA);<br />

Absenkung der Impfstoffpreise<br />

auf internationale<br />

Vergleichspreise durch<br />

Rabatte;<br />

Übertragung der Herstellerrabatte<br />

auch auf die<br />

1,2 Mrd. Euro Einsparung<br />

pro Jahr<br />

Einsparungen bei den<br />

Kassen durch Verringerung<br />

der Kartenaustauschquote<br />

Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens<br />

der EU-KOM gegen<br />

Deutschland<br />

mittelfristige Einsparung<br />

von rd. 2 Mrd. Euro pro<br />

Jahr; Transparenz über<br />

den Zusatznutzen neuer<br />

Arzneimittel;<br />

Einsparung von 0,3 Mrd.<br />

Euro pro Jahr;<br />

Einsparung von 0,2 Mrd.<br />

Euro pro Jahr;<br />

Inkrafttreten:<br />

30.7.2010<br />

Inkrafttreten:<br />

1.1.2011<br />

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