Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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ANSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung<br />
mit Arzneimitteln insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern – auch außerhalb<br />
der regulären Öffnungszeiten der Apotheken. Der Entwurf sieht vor, dass die<br />
Apotheken künftig unabhängig von der Inanspruchnahme <strong>für</strong> jeden zwischen 20 Uhr <strong>und</strong><br />
6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten.<br />
Hiervon profitieren insbesondere die ländlichen Apotheken, die besonders häufig<br />
Notdienst leisten müssen. Der Zuschuss soll aus einem Fonds gezahlt werden. Zur Finanzierung<br />
soll der Festzuschlag, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger<br />
Arzneimittel erheben, um 16 Cent erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag ist<br />
ausdrücklich zur Förderung des Notdienstes bestimmt <strong>und</strong> zu diesem Zweck vollständig<br />
an den Fonds abzuführen.<br />
Mit der Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems <strong>für</strong> psychiatrische <strong>und</strong> psychosomatische<br />
Krankenhäuser (Psych-Entgeltgesetz, Beschluss des B<strong>und</strong>estages vom 14.<br />
Juni 2012) ab <strong>2013</strong> wurde die Finanzierung der Krankenhäuser weiter verbessert sowie<br />
Leistungsorientierung <strong>und</strong> Transparenz in der stationären Versorgung psychisch kranker<br />
Menschen gestärkt. Gleichzeitig wurde ein vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt auf Basis empirischer<br />
Daten zu ermittelnder Orientierungswert eingeführt, der die Besonderheiten der<br />
wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser besser erfassen soll <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die<br />
ebenfalls erweiterten Verhandlungsspielräume zwischen Krankenhäusern <strong>und</strong> Krankenkassen<br />
dient. Zudem konnten im Jahr 2012 50 % der vereinbarten linearen Tariflohnsteigerungen,<br />
die die Gr<strong>und</strong>lohnrate überschritten, refinanziert werden. Zur Ermittlung von<br />
Ursachen <strong>und</strong> Steuerungsmöglichkeiten der dynamischen Entwicklung stationärer Leistungen<br />
wurden die Selbstverwaltungspartner mit der Vergabe eines gemeinsamen Forschungsauftrags<br />
beauftragt.<br />
Weiterhin wurde das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden<br />
in der Krankenversicherung beschlossen. Die mit dem Gesetz eingeführten Regelungen<br />
waren erforderlich, weil sowohl bei gesetzlich wie bei privat Versicherten, die sich aus<br />
unterschiedlichen Gründen zur Entrichtung ihrer Beiträge nicht in der Lage sahen, zum<br />
Teil erhebliche Beitragsrückstände entstanden sind, die von den Betroffenen selbst kaum<br />
mehr abgebaut werden können. Mit den neuen Regelungen wird das Problem der sozialen<br />
Überforderung durch Beitragsschulden in der GKV <strong>und</strong> PKV deutlich entschärft. Durch<br />
weitere Änderungen im o.g. Gesetz kommt es im stationären Sektor zu einer Entlastung<br />
der Krankenhäuser in den Jahren <strong>2013</strong> <strong>und</strong> 2014 in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro. Neben<br />
einer anteiligen Tarifrefinanzierung <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> ist in den Jahren 2014 <strong>und</strong> 2015<br />
eine höhere Verhandlungsobergrenze bei den Landesbasisfallwerten bzw. den Krankenhausbudgets<br />
psychiatrischer <strong>und</strong> psychosomatischer Einrichtungen vorgesehen. Zur Sta-<br />
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