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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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ventiver Maßnahmen kann dazu beitragen, dass höhere Morbidität <strong>und</strong> Alter nicht zwingend<br />

zu höherem Versorgungsbedarf <strong>und</strong> damit zu höheren Leistungsausgaben führen.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den die Ges<strong>und</strong>heitspolitik zu beachten hat, ist der Wandel<br />

in der Einstellung der Bevölkerung zu Fragen der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung <strong>und</strong> -vorsorge.<br />

Patientinnen <strong>und</strong> Patienten sind heutzutage durch vielfältige Medienangebote gut informiert<br />

<strong>und</strong> möchten über ihre Behandlung, Versorgungsangebote <strong>und</strong> Pflegemöglichkeiten<br />

beraten <strong>und</strong> als mündige Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in Entscheidungen einbezogen werden.<br />

Zur Wahrnehmung von Wahlmöglichkeiten ist u.a. die Transparenz über das Leistungsgeschehen<br />

eine wichtige Voraussetzung. Auch der Qualitätssicherung, z.B. unterstützt<br />

durch eine bessere Nutzung von sogenannten Routinedaten, kommt eine immer höhere<br />

Bedeutung zu. Darüber hinaus spielt die Unterstützung der medizinischen Versorgung<br />

durch den Einsatz moderner Kommunikations- <strong>und</strong> Informationstechnologien eine immer<br />

größere Rolle.<br />

7.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die notwendigen Anpassungen zur Stabilisierung der Einnahmen-/Ausgabensituation sowie<br />

der Versorgungsstrukturen wurden im Wesentlichen mit folgenden Gesetzgebungsverfahren<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen realisiert:<br />

Mit dem GKV-Änderungsgesetz erfolgte eine Senkung der Arzneimittelkosten durch ein<br />

Preismoratorium <strong>und</strong> durch Erhöhung des Herstellerabschlags <strong>für</strong> verschreibungspflichtige<br />

Fertigarzneimittel ohne Festbetrag von 6 % auf 16 % (Gültigkeitsdauer: 1. August 2010<br />

bis 31. Dezember <strong>2013</strong>).<br />

Das GKV-Finanzierungsgesetz zielte ab auf eine Stabilisierung der Finanzsituation der<br />

GKV insbesondere durch die Anhebung <strong>und</strong> dauerhafte Festschreibung des allgemeinen<br />

Beitragssatzes auf 15,5 %, die wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge<br />

hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen <strong>und</strong> die Einführung eines steuerfinanzierten,<br />

GKV-weiten Sozialausgleichs <strong>für</strong> Zusatzbeiträge sowie durch verschiedene<br />

zum Teil zeitlich befristete Ausgaben begrenzende Maßnahmen.<br />

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) erfolgte eine Neuordnung des<br />

Arzneimittelmarkts durch Maßnahmen in drei Bereichen:<br />

1. Strukturelle Veränderungen: Einführung von frühen Nutzenbewertungen, darauf basierend<br />

Vereinbarung von Erstattungsbeträgen <strong>für</strong> Arzneimittel mit neuen, patentgeschützten<br />

Wirkstoffen zwischen Spitzenverband B<strong>und</strong> der Krankenkassen <strong>und</strong> Hersteller.<br />

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