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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Männer, verdienen sie weniger als Männer. Der reine Vergleich der Bruttodurchschnittsverdienste<br />

pro St<strong>und</strong>e ergibt eine (unbereinigte) Lohnlücke von 22 %. Berücksichtigt man<br />

Unterschiede in Qualifikation, Branchen- <strong>und</strong> Betriebszugehörigkeit, beträgt die (bereinigte)<br />

Lohnlücke 7 %. Gründe <strong>für</strong> den verbleibenden Verdienstunterschied sind u.a., dass<br />

Frauen weniger naturwissenschaftliche oder technische Berufe wählen <strong>und</strong> etwa zwei<br />

Drittel der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von Frauen ausgeübt werden.<br />

Mütter wenden im Schnitt deutlich mehr Zeit <strong>für</strong> die Familie auf als Väter <strong>und</strong> verzichten<br />

häufig zumindest teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit. Die Folgen von gemeinsam<br />

von Paaren getroffenen Entscheidungen – wie die Gründung einer Familie –<br />

werden damit unterschiedlich auf Frauen <strong>und</strong> Männer verteilt: Während Männer durch die<br />

meist ununterbrochene Erwerbstätigkeit berufliche Entwicklungsperspektiven haben, führen<br />

die unterbrochenen Erwerbsbiografien von Frauen häufig zu deutlichen beruflichen<br />

Nachteilen. Diese Nachteile kumulieren über die Zeit hinweg. Langfristig führt dies zu geringeren<br />

eigenen Alterssicherungsleistungen. Doch auch Männern steht nur ein begrenztes<br />

Spektrum an Verwirklichungschancen zur Verfügung. So ist beispielsweise Teilzeitarbeit<br />

<strong>für</strong> Männer immer noch nicht durchgängig sozial akzeptiert.<br />

In der <strong>Arbeit</strong>sförderung <strong>und</strong> in der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende ist die Gleichstellung<br />

von Frauen <strong>und</strong> Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Bei der Ausgestaltung<br />

der Leistungen der <strong>Arbeit</strong>sförderung sind die Lebensverhältnisse von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, zu berücksichtigen. Zudem gibt<br />

es seit 2011 in allen Jobcentern - wie zuvor schon in den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> - Beauftragte<br />

<strong>für</strong> Chancengleichheit am <strong>Arbeit</strong>smarkt, deren Aufgabe es ist, ihre jeweilige Dienststellenleitung<br />

bei der Erfüllung der Ziele zur Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern sowie<br />

der besonderen Förderung von Frauen zu unterstützten.<br />

Dazu gehört auch der Schutz vor Gewalt, denn Gewalt hindert Menschen daran, ihr Leben<br />

selbstbestimmt zu gestalten <strong>und</strong> sich frei zu entfalten. Frauen mit Behinderungen sind<br />

in besonderem Maße von allen Formen von Gewalt betroffen, wie die Daten der im Herbst<br />

2011 abgeschlossenen Studie „Lebenssituation <strong>und</strong> Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen<br />

<strong>und</strong> Behinderungen in Deutschland“ belegen.<br />

5.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Die Gleichstellungspolitik der B<strong>und</strong>esregierung hat sich die Chancengerechtigkeit in den<br />

Lebens- <strong>und</strong> Erwerbsperspektiven von Frauen <strong>und</strong> Männern zum Ziel gesetzt. Hierzu hat<br />

sie in unterschiedlichen politischen Bereichen Maßnahmen ergriffen:<br />

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