Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 38 - 4.3 Das Wichtigste in Kürze Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen hat die Bundesregierung für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben und in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen gelegt. Für die Berufe in Länderzuständigkeit sind im weiteren Verlauf entsprechende Länderregelungen zu schaffen. Inzwischen liegen in fünf Ländern entsprechende Regelungen vor. Daneben hat der Bund die Informations- und Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen massiv ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Gesetzes stellt das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ zentral Informationen zu Anerkennungsverfahren und gesetzlichen Grundlagen in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Kernstück ist der sog. Anerkennungsfinder, der Interessierte mit wenigen Klicks zur richtigen zuständigen Stelle und zu individuellen Verfahrensinformationen leitet. Zusätzlich bietet die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Interessierte aus dem In- und Ausland telefonische Beratung auf Deutsch und Englisch an. Das große Interesse an den neuen Verfahren belegen unter anderem die Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal, die Zahl der Beratungsfälle in den IQ-Beratungsstellen sowie bei den zuständigen Stellen. Fachkräfte aus dem Ausland können sich zudem umfassend auf dem Willkommensportal www.make-it-in-germany.com über Leben und Arbeiten in Deutschland informieren. Das Portal, das in Indien, Indonesien und Vietnam durch Pilotprojekte begleitet wird, setzt ein weltweit sichtbares Zeichen von Willkommenskultur und stößt auf großes Interesse bei Fachkräften. Das BQ-Portal - „Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen“ (www.bqportal.de) unterstützt die Bewertungspraxis der Kammern. Mit seinen länder- und berufsübergreifenden Informationen werden die ausländischen Berufsabschlüsse für Unternehmen transparenter sowie Bewertungsverfahren einheitlicher und schneller. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt, ergänzend zu den bereits genannten Vorhaben, folgende wichtige Maßnahmen ergriffen und mit auf den Weg gebracht: Ausbau des Förderprogramms IQ (2013 und 2014), Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (seit Januar 2013). - 39 -

- 39 - 4.4 Tabellarische Übersicht Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Status/Zeitplan Nationaler Aktionsplan Integration (NAP-I) Konkretisierung und Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans aus dem Jahr 2007 Verbindliche Gestaltung von Integration; Messbarmachung von Ergebnissen der Integrationspolitik; Erhöhung von Beschäftigungs- und Erwerbschancen sowie Qualifizierung; Sicherstellung interkultureller und migrationsspezifischer Qualifizierung des Beratungspersonals; Sicherung der Fachkräftebasis Umsetzung der Zielvorgaben und Überprüfung der Zielerreichung in regelmäßigen Abständen, nächster Gipfel mit einem Umsetzungsbericht am 28. Mai 2013. Förderprogramm IQ Bundesweites Förderprogramm mit folgenden Schwerpunkten: Gewährleistung von Erstanlaufstellen zur beruflichen Anerkennung, Vernetzung der Förderangebote vor Ort und Sensibilisierung und Schulung der Regelinstitutionen (z.B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter etc.) Förderung der Arbeitsmarktintegration von Migrant/inn/en Laufende Förderperiode: 2011 bis 2014; Ausbau des Programms 2013 und 2014 Integrationskurse (bestehend aus Sprach- und Orientierungskurs) Deutschkenntnisse bis zum Sprachniveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen - GER), Grundkenntnisse über Deutschland (i.d.R. 660 Stunden) Schaffung von Voraussetzungen für Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben Regelangebot der Integrationsförderung; Laufend Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Professionelle Einzelberatung rund um den Integrationskurs für Neuzuwanderer, (nachholende) Beratung von „Altzuwanderern“ mit Integrationsbedarf Initiierung und Steuerung des Integrationsprozesses, Feststellung der Kompetenzen, Befähigung zu selbständigem Handeln Regelangebot der Integrationsförderung; Laufend Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration, darunter gemeinwesenorientierte Projekte (gwo- Projekte) Integration in Wohnumfeld und Gemeinwesen Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Zugewanderten, Heranführung an vorhandene Integrationsangebote, Einbeziehung von Migrantenorganisationen, Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort Ergänzung zum gesetzlichen Integrationsangebot der Bundesregierung ESF-Bundesprogramm „XENOS - Integration und Vielfalt“ Förderung von Projekten mit Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Diskriminierung in arbeitsmarktlichen Handlungs- Abbau von Diskriminierungen, die die Chancengleichheit benachteiligter Gruppen beim Zugang in Ausbildung und Beschäftigung und im 1. Förderrunde (2008 bis 2012): Erreichung von rd. 115 000 Teilnehmenden und 7 500 Organisationen in 252 Projekten; - 40 -

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4.3 Das Wichtigste in Kürze<br />

Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung<br />

<strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen hat die B<strong>und</strong>esregierung<br />

<strong>für</strong> Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben <strong>und</strong> in<br />

Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, die erforderlichen gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen gelegt. Für die Berufe in Länderzuständigkeit sind im weiteren Verlauf entsprechende<br />

Länderregelungen zu schaffen. Inzwischen liegen in fünf Ländern entsprechende<br />

Regelungen vor. Daneben hat der B<strong>und</strong> die Informations- <strong>und</strong> Beratungsangebote<br />

zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen massiv ausgebaut. Mit Inkrafttreten des<br />

Gesetzes stellt das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ zentral Informationen zu<br />

Anerkennungsverfahren <strong>und</strong> gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen in Deutsch <strong>und</strong> Englisch zur Verfügung.<br />

Kernstück ist der sog. Anerkennungsfinder, der Interessierte mit wenigen Klicks zur<br />

richtigen zuständigen Stelle <strong>und</strong> zu individuellen Verfahrensinformationen leitet. Zusätzlich<br />

bietet die Hotline des B<strong>und</strong>esamts <strong>für</strong> Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge <strong>für</strong> Interessierte aus<br />

dem In- <strong>und</strong> Ausland telefonische Beratung auf Deutsch <strong>und</strong> Englisch an. Das große Interesse<br />

an den neuen Verfahren belegen unter anderem die Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal,<br />

die Zahl der Beratungsfälle in den IQ-Beratungsstellen sowie bei den<br />

zuständigen Stellen.<br />

Fachkräfte aus dem Ausland können sich zudem umfassend auf dem Willkommensportal<br />

www.make-it-in-germany.com über Leben <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>en in Deutschland informieren. Das<br />

Portal, das in Indien, Indonesien <strong>und</strong> Vietnam durch Pilotprojekte begleitet wird, setzt ein<br />

weltweit sichtbares Zeichen von Willkommenskultur <strong>und</strong> stößt auf großes Interesse bei<br />

Fachkräften.<br />

Das BQ-Portal - „Das Informationsportal <strong>für</strong> ausländische Berufsqualifikationen“ (www.bqportal.de)<br />

unterstützt die Bewertungspraxis der Kammern. Mit seinen länder- <strong>und</strong> berufsübergreifenden<br />

Informationen werden die ausländischen Berufsabschlüsse <strong>für</strong> Unternehmen<br />

transparenter sowie Bewertungsverfahren einheitlicher <strong>und</strong> schneller. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />

hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung der Integration von Migrantinnen <strong>und</strong><br />

Migranten in den <strong>Arbeit</strong>smarkt, ergänzend zu den bereits genannten Vorhaben, folgende<br />

wichtige Maßnahmen ergriffen <strong>und</strong> mit auf den Weg gebracht:<br />

Ausbau des Förderprogramms IQ (<strong>2013</strong> <strong>und</strong> 2014),<br />

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Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten<br />

Jugendlichen <strong>und</strong> arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (seit Januar<br />

<strong>2013</strong>).<br />

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