Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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25.01.2014 Aufrufe

- 34 - men Mittagessen und der Lernförderung) zu vermeiden. Für Kinder und Jugendliche im Anwendungsbereich des § 3 AsylbLG werden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 von den Ländern daher auf freiwilliger Basis gewährt. Für Kinder und Jugendliche im Anwendungsbereich des § 2 AsylbLG, die Leistungen entsprechend dem SGB XII beziehen, sind sie schon heute gesetzlich vorgesehen. Der Entwurf des Gesetzes zur Dritten Änderung des AsylbLG regelt, dass diese Leistungen zukünftig an alle dem AsylbLG unterfallenden Leistungsberechtigten in vollem Umfang als Anspruch gewährt werden. Auf europäischer Ebene haben Rat und Europäisches Parlament im Juni 2013 die Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz verabschiedet. Diese sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten Antragstellern auf internationalen Schutz grundsätzlich spätestens nach neun Monaten Arbeitsmarktzugang gewähren. Nach bislang in Deutschland geltender Rechtslage wird Asylbewerbern grundsätzlich ein Jahr nach Antragstellung Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, sofern nach einer sog. Vorrangprüfung kein deutscher Staatsangehöriger/EU-Staatsangehöriger für die Stelle zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der o.a. Richtlinie zwei Jahre Zeit, die erforderlichen Änderungen im nationalen Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Änderung vorgezogen. Im Wege eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen wurde die Verkürzung der Frist für den Arbeitsmarktzugang von bisher zwölf auf nunmehr neun Monate bereits in das Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie aufgenommen, das am 7. Juni 2013 vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die bisherige Bilanz der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten fällt trotz vielfältiger Bemühungen ernüchternd aus: Seit nahezu 20 Jahren ist die Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern etwa doppelt so hoch wie die der Deutschen. So lag ihre Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2012 bei 14,3 %, für Deutsche hingegen bei nur 6,2 %. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung fördert daher Integrationskurse zur Vermittlung von Sprachkenntnissen. Berechtigt sind nicht nur Neuzuwanderer, sondern auch Altzuwanderer mit entsprechendem Integrationsbedarf. Bereits länger in Deutschland lebende SGB II-Bezieher mit Migrationshintergrund können durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Teilnahme verpflichtet werden. Neben dem allgemeinsprachlichen Angebot im Rahmen der Integrationskurse fördert der Bund seit 2008 die - 35 -

- 35 - Aneignung berufsspezifischer Sprachkenntnisse mit dem "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)". Die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt sollen erhöht und drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden. Für das ESF-BAMF-Programm wurde bundesweit eine flächendeckende Förderstruktur neu aufgebaut. Als innovativer Ansatz wird hier der Deutschunterricht mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Durch die Verzahnung der berufsbezogenen Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz erfährt das Grundförderangebot des Bundes eine sinnvolle Ergänzung. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen hat die Bundesregierung für ihren Zuständigkeitsbereich die Voraussetzung für eine systematische Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen. Das sogenannte Anerkennungsgesetz verbessert die Chancen für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Das Gesetz zeigt bereits Wirkung und ist ein starkes Signal in Richtung Fachkräfte im Ausland, das auch wahrgenommen wird. Unterstützt wird die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes durch das Förderprogramm IQ, das seit Mitte 2011 operativ zu einer bundesweiten Struktur regionaler Netzwerke mit drei Aufgabenschwerpunkten ausgebaut und weiterentwickelt wurde: Schaffung einer regionalen Unterstützungsstruktur für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Unterstützung der für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständigen Regelinstitutionen, insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung - beispielsweise durch Schulungsangebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beratungsfachkräfte; Verzahnung der verschiedenen arbeitsmarktbezogenen Förderangebote (z.B. die Verknüpfung von allgemeinen Integrationskursen mit der berufsbezogenen Sprachförderung und beruflichen Qualifizierung). In allen Bundesländern sind regionale Netzwerke eingerichtet worden, in denen die arbeitsmarktrelevanten Akteure einbezogen werden (Akteure sind insbesondere Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Migrantenorganisationen, Kammern, regionale Wirtschaft und Bildungsträger). Im Jahr 2013 wurde ein Ausbau der regionalen Netzwerke eingeleitet. - 36 -

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Aneignung berufsspezifischer Sprachkenntnisse mit dem "Programm zur berufsbezogenen<br />

Sprachförderung <strong>für</strong> Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> im Bereich des B<strong>und</strong>es<br />

(ESF-BAMF-Programm)". Die Chancen von Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> zur Integration<br />

in den ersten <strong>Arbeit</strong>smarkt sollen erhöht <strong>und</strong> drohende <strong>Arbeit</strong>slosigkeit vermieden<br />

werden. Für das ESF-BAMF-Programm wurde b<strong>und</strong>esweit eine flächendeckende<br />

Förderstruktur neu aufgebaut. Als innovativer Ansatz wird hier der Deutschunterricht mit<br />

Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Durch die Verzahnung der berufsbezogenen<br />

Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen<br />

nach dem Aufenthaltsgesetz erfährt das Gr<strong>und</strong>förderangebot des B<strong>und</strong>es eine sinnvolle<br />

Ergänzung.<br />

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung <strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbener<br />

Berufsqualifikationen hat die B<strong>und</strong>esregierung <strong>für</strong> ihren Zuständigkeitsbereich die<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine systematische Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen<br />

geschaffen. Das sogenannte Anerkennungsgesetz verbessert die Chancen <strong>für</strong> Menschen<br />

mit ausländischen Berufsqualifikationen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten.<br />

Das Gesetz zeigt bereits Wirkung <strong>und</strong> ist ein starkes Signal in Richtung Fachkräfte im<br />

Ausland, das auch wahrgenommen wird.<br />

Unterstützt wird die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes durch das Förderprogramm<br />

IQ, das seit Mitte 2011 operativ zu einer b<strong>und</strong>esweiten Struktur regionaler Netzwerke mit<br />

drei Aufgabenschwerpunkten ausgebaut <strong>und</strong> weiterentwickelt wurde:<br />

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Schaffung einer regionalen Unterstützungsstruktur <strong>für</strong> das am 1. April 2012 in Kraft<br />

getretene Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen;<br />

Unterstützung der <strong>für</strong> die Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt zuständigen Regelinstitutionen,<br />

insbesondere die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> die Jobcenter, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung<br />

- beispielsweise durch Schulungsangebote zur Stärkung der interkulturellen<br />

Kompetenz der Beratungsfachkräfte;<br />

Verzahnung der verschiedenen arbeitsmarktbezogenen Förderangebote (z.B. die Verknüpfung<br />

von allgemeinen Integrationskursen mit der berufsbezogenen Sprachförderung<br />

<strong>und</strong> beruflichen Qualifizierung).<br />

In allen B<strong>und</strong>esländern sind regionale Netzwerke eingerichtet worden, in denen die arbeitsmarktrelevanten<br />

Akteure einbezogen werden (Akteure sind insbesondere Landesministerien,<br />

Kommunalverwaltungen, <strong>Arbeit</strong>sagenturen, Jobcenter, Migrantenorganisationen,<br />

Kammern, regionale Wirtschaft <strong>und</strong> Bildungsträger). Im Jahr <strong>2013</strong> wurde ein Ausbau<br />

der regionalen Netzwerke eingeleitet.<br />

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