Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 28 - Zugleich geht es darum, den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei psychischen Belastungen stärker als bisher in das Beratungs- und Aufsichtshandeln der Länder und Unfallversicherungsträger zu integrieren. Auch die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gefordert. Sie kennen die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und können Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen anstoßen. Im vertraulichen, individuellen Gespräch können insbesondere Betriebsärzte den einzelnen Beschäftigten Strategien zur Bewältigung psychischer Beanspruchungen aufzeigen. Es gibt bereits eine Reihe fortschrittlicher Handlungsansätze, insbesondere größerer Betriebe bei der Gesundheitsvorsorge ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen des GDA Arbeitsprogramms „Förderung der psychischen Gesundheit“ sollen solche Modelle verbreitet und auch verstärkt in KMU bekannt gemacht und angewendet werden. Die Bundesregierung hat im Arbeitsschutzgesetz die Klarstellung auf den Weg gebracht, dass psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigt werden müssen. Konkret sieht die Änderung entsprechende Hinweise beim Gesundheitsbegriff und bei der Gefährdungsbeurteilung vor. Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten; es löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Haarföhn, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Auch wurden Änderungen in verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen (BioStoffV, ArbStättV, ArbMedVV) initiiert bzw. vorbereitet. Diese Neuerungen dienen der Umsetzung des weiter entwickelten europäischen Rechts und der Anpassung an die Fortentwicklung des Standes von Technik und Arbeitsmedizin. Eine hohe Qualität der Arbeit und eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur sind von großer Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Faire, gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten können die Innovationsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Für eine Verbesserung der Qualität der Arbeit, von der Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren, engagieren sich Bund, Länder, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger und Stiftungen gemeinsam in der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Mit Blick auf die konkreten Bedarfe und Herausforderungen in den Betrieben (insbesondere bei KMU) bietet die Initiative vielfältige und vor allem niederschwellige Informations- und Beratungsangebote insbesondere zu personalpolitischen Handlungsbedarfen. - 29 -

- 29 - 3.3 Das Wichtigste in Kürze Während der Legislaturperiode sind auf der Grundlage des AEntG per Verordnung Branchenmindestlöhne im Bauhauptgewerbe, in der Gebäudereinigung, im Dachdeckerhandwerk, dem Elektrohandwerk und dem Maler- und Lackiererhandwerk - zum Teil mehrfach - verlängert worden. Seit dem 1. August 2012 gilt zudem erstmals ein verbindlicher Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und III. Ebenfalls in dieser Legislaturperiode erstmals festgesetzt wurde ein Mindestlohn in der Abfallwirtschaft, der in der Folge mehrfach verlängert wurde, sowie in der Branche Bergbauspezialarbeiten. Außerdem wurde zum 1. August 2010 für die Pflegebranche auf Grundlage des in dieser Branche nach dem AEntG möglichen Vorschlags einer besonderen Kommission ein Mindestlohn festgesetzt. 2011 wurde eine Regelung in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aufgenommen, die für Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer die Festsetzung einer Lohnuntergrenze auf entsprechenden Vorschlag von Tarifvertragsparteien der Branche ermöglicht. Nachdem Tarifvertragsparteien der Branche von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, wurde zum 1. Januar 2012 erstmals für die Zeitarbeit eine verbindliche Lohnuntergrenze festgelegt. Mit der Lohnuntergrenze gilt nunmehr eine absolute Grenze in der Zeitarbeit für die Entlohnung in Verleihzeiten und verleihfreien Zeiten. Insgesamt sind derzeit ca. vier Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 12 Wirtschaftszweigen beschäftigt, in denen branchenspezifische Mindestlöhne gelten. Die Mindestlöhne nach dem AEntG sind gleichermaßen von in- und ausländischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, einzuhalten. Die Einhaltung der Mindestlöhne wird staatlich von den Behörden der Zollverwaltung kontrolliert. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne findet sich im Internet: www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohngesetze/inhalt.html 3.4 Tabellarische Übersicht Name der Maßnahme Beschreibung/Quelle Erwartete Wirkung/ Zielsetzung Status/Zeitplan Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO Seearbeitsgesetz, Änderungen sonstiger Vorschriften insbesondere im Seeverkehrsrecht, Ar- Die im Seearbeitsübereinkommen vorgesehenen Rechte der Seeleute werden für Inkrafttreten voraussichtlich 1.08.2013 - 30 -

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Zugleich geht es darum, den Schutz der Ges<strong>und</strong>heit der Beschäftigten bei psychischen<br />

Belastungen stärker als bisher in das Beratungs- <strong>und</strong> Aufsichtshandeln der Länder <strong>und</strong><br />

Unfallversicherungsträger zu integrieren. Auch die Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>ssicherheit<br />

sind gefordert. Sie kennen die <strong>Arbeit</strong>sbedingungen im Unternehmen <strong>und</strong><br />

können Verbesserungen bei den <strong>Arbeit</strong>sbedingungen anstoßen. Im vertraulichen, individuellen<br />

Gespräch können insbesondere Betriebsärzte den einzelnen Beschäftigten Strategien<br />

zur Bewältigung psychischer Beanspruchungen aufzeigen. Es gibt bereits eine<br />

Reihe fortschrittlicher Handlungsansätze, insbesondere größerer Betriebe bei der Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge<br />

ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen des GDA <strong>Arbeit</strong>sprogramms „Förderung<br />

der psychischen Ges<strong>und</strong>heit“ sollen solche Modelle verbreitet <strong>und</strong> auch verstärkt in KMU<br />

bekannt gemacht <strong>und</strong> angewendet werden.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat im <strong>Arbeit</strong>sschutzgesetz die Klarstellung auf den Weg gebracht,<br />

dass psychische Belastungen bei der <strong>Arbeit</strong> berücksichtigt werden müssen. Konkret sieht<br />

die Änderung entsprechende Hinweise beim Ges<strong>und</strong>heitsbegriff <strong>und</strong> bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

vor.<br />

Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten;<br />

es löst das bisherige Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Haarföhn, Wasserkocher<br />

<strong>und</strong> Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte<br />

<strong>und</strong> komplexe Anlagen.<br />

Auch wurden Änderungen in verschiedenen <strong>Arbeit</strong>sschutzverordnungen (BioStoffV, ArbStättV,<br />

ArbMedVV) initiiert bzw. vorbereitet. Diese Neuerungen dienen der Umsetzung<br />

des weiter entwickelten europäischen Rechts <strong>und</strong> der Anpassung an die Fortentwicklung<br />

des Standes von Technik <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>smedizin.<br />

Eine hohe Qualität der <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur sind von<br />

großer Bedeutung <strong>für</strong> den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Faire, ges<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

motivierende <strong>Arbeit</strong>sbedingungen <strong>für</strong> die Beschäftigten können die Innovationsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Für eine Verbesserung<br />

der Qualität der <strong>Arbeit</strong>, von der Unternehmen <strong>und</strong> Beschäftigte gleichermaßen profitieren,<br />

engagieren sich B<strong>und</strong>, Länder, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Unternehmen,<br />

B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>, Sozialversicherungsträger <strong>und</strong> Stiftungen gemeinsam in der<br />

Initiative Neue Qualität der <strong>Arbeit</strong>. Mit Blick auf die konkreten Bedarfe <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

in den Betrieben (insbesondere bei KMU) bietet die Initiative vielfältige <strong>und</strong> vor<br />

allem niederschwellige Informations- <strong>und</strong> Beratungsangebote insbesondere zu personalpolitischen<br />

Handlungsbedarfen.<br />

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