Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 24 - 3. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz 3.1 Ziele und Aufgaben Für den Erhalt des erreichten Wohlstandes und der Stellung Deutschlands als hochentwickelten Industrie- und Dienstleistungsstandort sind Investitionen in gute Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten unabdingbar. Verlässliche Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind wichtiger Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft und stärken die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft. Es ist vorrangig Aufgabe der Tarifvertragsparteien, Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, die einerseits den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen und andererseits sicherstellen, dass die betreffenden Unternehmen die Löhne auch erwirtschaften können. Zudem erlauben es die bestehenden Regelungen, nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in bestimmten Teilbereichen der Wirtschaft unter strengen Voraussetzungen tariflich festgesetzte Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu erklären. In der Regierungskoalition findet derzeit eine Diskussion statt, ob und inwieweit branchenspezifische Mindestlöhne durch eine allgemeine verbindliche und angemessene Lohnuntergrenze flankiert werden sollen. Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Die Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sind daher von wachsender Bedeutung. In der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verfolgen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zusammen mit den Sozialpartnern das Ziel einer nachhaltig wirkenden Präventionspolitik. In Gesetzen und Verordnungen greift die Bundesregierung die neuen Herausforderungen auf und sorgt damit für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für Mindeststandards der Arbeits- und Sozialbedingungen ein. Diese Politik wird durch die Umsetzung und Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation und der entsprechenden EU-Richtlinie unterstrichen. Das Übereinkommen schafft weltweit einheitliche Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Handelsschiffen und sorgt für einen fairen Welthandel. - 25 -

- 25 - Eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland. Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten fördern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Qualifizierung und Weiterbildung ermuntern, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick nehmen und den Beschäftigten faire und gerechte Karrierechancen bieten, gewinnen und binden qualifizierte Fachkräfte. Innovative Ansätze der Personalführung und -arbeit müssen selbstverständlicher Bestandteil jeder Unternehmenspolitik sein. 3.2 Ausgangslage Das AEntG bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Hierfür muss die betroffene Branche in das AEntG aufgenommen worden sein, ein entsprechender Mindestlohntarifvertrag von Tarifvertragsparteien der Branche abgeschlossen und dieser dann auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung staatlich erstreckt werden. Gemeinsames Charakteristikum der Möglichkeit, Mindestlöhne nach dem TVG, AEntG, Mi- ArbG oder AÜG festzusetzen, ist die maßgebliche Einbindung der Sozialpartner in den jeweiligen Verfahren. Auf diese Weise wird den spezifischen Verhältnissen der Branchen Rechnung getragen. Neun Branchen sind in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens 2006 werden durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation und die auf seinen Ermächtigungen beruhenden Rechtsverordnungen erfüllt. Im Vordergrund steht das neue Seearbeitsgesetz, welches das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957 ersetzt. Die im Seearbeitsübereinkommen vorgesehenen Rechte der Seeleute werden für Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter deutscher Flagge verbindlich geregelt. Das Gesetz ist vom Parlament verabschiedet worden. Es wird am 1. August 2013 in Kraft treten. Die Bundesrepublik hat als Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation an den Verhandlungen über das Seearbeitsübereinkommen teilgenommen und für die Annahme des Übereinkommens gestimmt. Damit das Übereinkommen für die Bundesrepublik voll wirksam wird, muss es als völkerrechtlicher Vertrag förmlich abgeschlossen werden. Diese Ratifikation erfolgt durch das hierfür erforderliche Vertragsgesetz. Das Gesetzgebungsverfahren zum Vertragsgesetz wurde Anfang Juni 2013 abgeschlossen. Die Ratifikation soll bis September 2013 erfolgen. - 26 -

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3. <strong>Arbeit</strong>srecht <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sschutz<br />

3.1 Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

Für den Erhalt des erreichten Wohlstandes <strong>und</strong> der Stellung Deutschlands als hochentwickelten<br />

Industrie- <strong>und</strong> Dienstleistungsstandort sind Investitionen in gute <strong>Arbeit</strong>s- <strong>und</strong><br />

Lebensbedingungen der Beschäftigten unabdingbar. Verlässliche <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

<strong>und</strong> faire Löhne sind wichtiger Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft<br />

<strong>und</strong> stärken die Innovations- <strong>und</strong> Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland.<br />

Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut <strong>und</strong> gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der<br />

sozialen Marktwirtschaft. Es ist vorrangig Aufgabe der Tarifvertragsparteien, Lohn- <strong>und</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>sbedingungen zu vereinbaren, die einerseits den Belangen der <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer Rechnung tragen <strong>und</strong> andererseits sicherstellen, dass die betreffenden<br />

Unternehmen die Löhne auch erwirtschaften können. Zudem erlauben es die bestehenden<br />

Regelungen, nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG), dem <strong>Arbeit</strong>nehmer-Entsendegesetz<br />

(AEntG), dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) <strong>und</strong> dem <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG), in bestimmten Teilbereichen der Wirtschaft unter strengen<br />

Voraussetzungen tariflich festgesetzte Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu erklären.<br />

In der Regierungskoalition findet derzeit eine Diskussion statt, ob <strong>und</strong> inwieweit branchenspezifische<br />

Mindestlöhne durch eine allgemeine verbindliche <strong>und</strong> angemessene<br />

Lohnuntergrenze flankiert werden sollen. Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen.<br />

Die Veränderungen in der <strong>Arbeit</strong>swelt bringen <strong>für</strong> die Beschäftigten neue Belastungen <strong>und</strong><br />

Beanspruchungen mit sich. Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen <strong>und</strong> der Erhalt<br />

der Beschäftigungsfähigkeit sind daher von wachsender Bedeutung. In der Gemeinsamen<br />

Deutschen <strong>Arbeit</strong>sschutzstrategie (GDA) verfolgen B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Unfallversicherungsträger<br />

zusammen mit den Sozialpartnern das Ziel einer nachhaltig wirkenden Präventionspolitik.<br />

In Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen greift die B<strong>und</strong>esregierung die neuen Herausforderungen<br />

auf <strong>und</strong> sorgt damit <strong>für</strong> mehr Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz am <strong>Arbeit</strong>splatz.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung setzt sich auch auf europäischer <strong>und</strong> internationaler Ebene <strong>für</strong> Mindeststandards<br />

der <strong>Arbeit</strong>s- <strong>und</strong> Sozialbedingungen ein. Diese Politik wird durch die Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen <strong>Arbeit</strong>sorganisation<br />

<strong>und</strong> der entsprechenden EU-Richtlinie unterstrichen. Das Übereinkommen<br />

schafft weltweit einheitliche Mindeststandards der <strong>Arbeit</strong>s- <strong>und</strong> Lebensbedingungen<br />

der Seeleute an Bord von Handelsschiffen <strong>und</strong> sorgt <strong>für</strong> einen fairen Welthandel.<br />

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