Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 222 - einem Wert von gut 70 % im Jahr 1991 im Zeitraum 2003 bis 2009 weitgehend stabil bei rd. 63 %. In 2010 stiegen die Zuschüsse des Staates kurzfristig deutlich an. Zum Ausgleich des restlichen Finanzierungsdefizits aus 2009 war in 2010 eine zusätzliche Liquiditätshilfe an die Bundesagentur für Arbeit notwendig. Die erhöhten Zuschüsse führen dazu, dass der Finanzierungsanteil der Sozialbeiträge spiegelbildlich deutlich zurückgeht. Am aktuellen Rand sorgt die gute Konjunktur für weitere zusätzliche Einnahmen durch Sozialbeiträge. Dies führt zu einer leichten strukturellen Verschiebung der Finanzierungsanteile. Das Gewicht der Sozialbeiträge nahm 2012 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf rd. 64 % zu. Im Gegenzug fällt das Gewicht der Zuschüsse des Staates. Diese Veränderungen werden sich nach der Modellrechnung in ähnlicher Größenordnung bis 2017 weiter fortsetzen. Anders als die überwiegend paritätische Finanzierung der Sozialbeiträge durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und durch Arbeitgeber zunächst erwarten lässt, ist der auf die Arbeitgeber entfallende Anteil der Beiträge erheblich größer. Hauptursache hierfür ist die Bewertung verschiedener Arbeitgeberleistungen außerhalb der Sozialversicherung als sogenannte „unterstellte Beiträge“ entsprechend der Verbuchungspraxis in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Für diese werden zwar faktisch keine Beiträge erhoben, sie entfalten jedoch grundsätzlich vergleichbare Wirkungen wie ein äquivalentes Beitragssystem. - 223 -

- 223 - Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber werden zum einen bei Pensionen und Beihilfen im öffentlichen Dienst und zum anderen bei Entgeltfortzahlungen und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern gebucht. Die weitere Aufteilung der Sozialbeiträge nach den Beitragsträgern weist darauf hin, dass der seit den 1990er Jahren bis kurz nach der Jahrtausendwende festzustellende Rückgang des beitragsfinanzierten Anteils vor allem auf die den Arbeitgebern zugerechneten Beiträge entfällt, dies ist sowohl für die tatsächlichen als auch für die unterstellten Arbeitgeberbeiträge festzustellen. Da das Sozialbudget Beiträge nicht nur im Sinne der Sozialversicherung ausweist, sondern einen breiteren Beitragsbegriff verwendet, wirkt sich auch der Ausbau der geförderten privaten Altersvorsorge aus, die neben der staatlichen Förderung – die als Zuschuss verbucht wird – nur Beiträge der Versicherten umfasst. Zu einem weiteren Teil lassen sich die auseinanderlaufenden Entwicklungen der Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Versicherten auf Abweichungen von der paritätischen Finanzierung der Sozialbeiträge zwischen Arbeitgebern und -nehmern zurückführen. Mit den 2005 eingeführten Zusatzbeiträgen in der Pflege- (Beitragssatzzuschlag für Kinderlose) und in der Krankenversicherung stieg der Anteil der von den Versicherten zu erbringenden Beiträge. Trotz dieser Veränderungen bewegt sich der Beitragsanteil der Versicherten langfristig in einem vergleichsweise schmalen Korridor mit mehrfachen Auf- und Abwärtsbewegungen. Die Sozialbeiträge der Versicherten lassen sich weiter nach verschiedenen Versichertengruppen untergliedern. Die bedeutendste Beitragszahlergruppe bilden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beiträge in den letzten Jahren rd. 22 % der Finanzierung des Sozialbudgets ausmachten (2012: 22,5 %). Im Vergleich zu den Jahren bis 1998 entspricht dies einem Rückgang um rd. 1,3 Prozentpunkte, für die nächsten Jahre bis 2017 wird wieder ein leichter Anstieg dieses Anteils erwartet. Der Anteil der Beiträge der Selbständigen, die überwiegend Zahlungen an Versorgungswerke darstellen, ist mit Werten im Bereich von 1,1 bis 1,8 % ebenso stabil wie gering. In näherer Zukunft sind hier kaum Änderungen zu erwarten. Die Beträge reflektieren zum einen den vergleichsweise niedrigen Anteil von Selbständigen an der Erwerbsbevölkerung. Darüber hinaus sind Selbständige eher privat abgesichert, dieser Beitragsteil wird jedoch – abgesehen von den Grundleistungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung – im Sozialbudget nicht erfasst werden. Eigenbeiträge der Leistungsempfänger umfassen hauptsächlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die von Renten abgeführt werden. In den letzten Jahren ist der Anteil leicht gestiegen, u.a. auch weil seit 2004 nicht, wie zuvor der halbe, sondern der gesamte Pflegeversicherungsbeitrag von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragen ist. Durch die - 224 -

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Unterstellte Sozialbeiträge der <strong>Arbeit</strong>geber werden zum einen bei Pensionen <strong>und</strong> Beihilfen<br />

im öffentlichen Dienst <strong>und</strong> zum anderen bei Entgeltfortzahlungen <strong>und</strong> Leistungen der<br />

betrieblichen Altersversorgung bei privaten <strong>und</strong> öffentlichen <strong>Arbeit</strong>gebern gebucht. Die<br />

weitere Aufteilung der Sozialbeiträge nach den Beitragsträgern weist darauf hin, dass der<br />

seit den 1990er Jahren bis kurz nach der Jahrtausendwende festzustellende Rückgang<br />

des beitragsfinanzierten Anteils vor allem auf die den <strong>Arbeit</strong>gebern zugerechneten Beiträge<br />

entfällt, dies ist sowohl <strong>für</strong> die tatsächlichen als auch <strong>für</strong> die unterstellten <strong>Arbeit</strong>geberbeiträge<br />

festzustellen.<br />

Da das Sozialbudget Beiträge nicht nur im Sinne der Sozialversicherung ausweist, sondern<br />

einen breiteren Beitragsbegriff verwendet, wirkt sich auch der Ausbau der geförderten<br />

privaten Altersvorsorge aus, die neben der staatlichen Förderung – die als Zuschuss<br />

verbucht wird – nur Beiträge der Versicherten umfasst. Zu einem weiteren Teil lassen sich<br />

die auseinanderlaufenden Entwicklungen der Sozialbeiträge von <strong>Arbeit</strong>gebern <strong>und</strong> Versicherten<br />

auf Abweichungen von der paritätischen Finanzierung der Sozialbeiträge zwischen<br />

<strong>Arbeit</strong>gebern <strong>und</strong> -nehmern zurückführen. Mit den 2005 eingeführten Zusatzbeiträgen<br />

in der Pflege- (Beitragssatzzuschlag <strong>für</strong> Kinderlose) <strong>und</strong> in der Krankenversicherung<br />

stieg der Anteil der von den Versicherten zu erbringenden Beiträge. Trotz dieser Veränderungen<br />

bewegt sich der Beitragsanteil der Versicherten langfristig in einem vergleichsweise<br />

schmalen Korridor mit mehrfachen Auf- <strong>und</strong> Abwärtsbewegungen.<br />

Die Sozialbeiträge der Versicherten lassen sich weiter nach verschiedenen Versichertengruppen<br />

untergliedern. Die bedeutendste Beitragszahlergruppe bilden die <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer, deren Beiträge in den letzten Jahren rd. 22 % der Finanzierung<br />

des Sozialbudgets ausmachten (2012: 22,5 %). Im Vergleich zu den Jahren bis 1998 entspricht<br />

dies einem Rückgang um rd. 1,3 Prozentpunkte, <strong>für</strong> die nächsten Jahre bis 2017<br />

wird wieder ein leichter Anstieg dieses Anteils erwartet.<br />

Der Anteil der Beiträge der Selbständigen, die überwiegend Zahlungen an Versorgungswerke<br />

darstellen, ist mit Werten im Bereich von 1,1 bis 1,8 % ebenso stabil wie gering. In<br />

näherer Zukunft sind hier kaum Änderungen zu erwarten. Die Beträge reflektieren zum<br />

einen den vergleichsweise niedrigen Anteil von Selbständigen an der Erwerbsbevölkerung.<br />

Darüber hinaus sind Selbständige eher privat abgesichert, dieser Beitragsteil wird<br />

jedoch – abgesehen von den Gr<strong>und</strong>leistungen der privaten Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

– im Sozialbudget nicht erfasst werden.<br />

Eigenbeiträge der Leistungsempfänger umfassen hauptsächlich Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherungsbeiträge,<br />

die von Renten abgeführt werden. In den letzten Jahren ist der Anteil<br />

leicht gestiegen, u.a. auch weil seit 2004 nicht, wie zuvor der halbe, sondern der gesamte<br />

Pflegeversicherungsbeitrag von den Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentnern zu tragen ist. Durch die<br />

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