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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Die Leistungen dieser Institution sind von 2008 bis 2012 deutlich gestiegen. Im Berichtszeitraum<br />

lag die Steigerungsrate bei jährlich durchschnittlich gut 7 %. Maßgeblich <strong>für</strong> diese<br />

Entwicklung ist der bedarfsgerechte <strong>und</strong> qualitätsorientierte Ausbau der Tagesbetreuung<br />

<strong>für</strong> Kinder im Alter unter drei Jahren im Rahmen des am 16. Dezember 2008 in Kraft<br />

getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG), das per 1. August <strong>2013</strong> einen Rechtsanspruch<br />

auf einen Betreuungsplatz <strong>für</strong> Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr begründet.<br />

Für die Zukunft ist aufgr<strong>und</strong> der Leistungsausweitungen nach dem KiföG, nach denen<br />

aktuellen Erhebungen zufolge bis zum Eintritt des Rechtsanspruches <strong>für</strong> b<strong>und</strong>esdurchschnittlich<br />

39 % der unter 3-jährigen Kinder Betreuungsplätze zu schaffen sind – das sind<br />

30 000 zusätzliche Plätze gegenüber dem ursprünglichen Ausbauziel –, mit weiter steigenden<br />

Ausgaben zu rechnen. Ziel ist es, Kinder in Tageseinrichtungen <strong>und</strong> Kindertagespflege<br />

von Anfang an optimal in ihrer individuellen <strong>und</strong> sozialen Entwicklung zu fördern<br />

<strong>und</strong> zu bilden <strong>und</strong> damit Chancengerechtigkeit zu schaffen.<br />

2.3.19 Wohngeld<br />

Wohngeld wird an Haushalte mit geringem Einkommen gezahlt, die keine Transferleistung<br />

erhalten, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind. Mit dem Wohngeld werden<br />

einkommensschwache Haushalte wirksam auf dem Wohnungsmarkt unterstützt. Wohngeld<br />

ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen <strong>für</strong> Miete<br />

bzw. Belastung. Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss <strong>für</strong> Mieter- <strong>und</strong> als Lastenzuschuss<br />

<strong>für</strong> Eigentümerhaushalte gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen,<br />

der Miet- bzw. Belastungshöhe <strong>und</strong> der Haushaltsgröße ab.<br />

Im Jahr 2008 ging die Zahl der Haushalte von Wohngeldempfängern auf 0,6 Mio. Haushalte<br />

zurück. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden die Wohngeldleistungen deutlich erhöht.<br />

Das Wohngeld erreicht seitdem deutlich mehr Haushalte. Ende 2010 entlastete das<br />

Wohngeld 1,1 Mio. Haushalte bei den Wohnkosten. Darunter waren 0,2 Mio. (Misch-<br />

)Haushalte, bei denen Personen, die Wohngeld erhalten, mit Transferleistungsempfängerinnen<br />

<strong>und</strong> -empfängern zusammenleben. Ab 2011 wurde wegen der Konsolidierung des<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltes der Betrag <strong>für</strong> Heizkosten gestrichen. Das Leistungsniveau blieb dennoch<br />

höher als vor der Wohngeldreform 2009. Die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte<br />

sank bis Ende 2011 auf 0,9 Mio. Haushalte.<br />

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