Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Hilfe zur Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> 4 % <strong>für</strong> die Asylbewerberleistungen sowie weitere 8 % <strong>für</strong> sonstige<br />
Ausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht wesentlich<br />
verändert.<br />
Tabelle 36:<br />
Sozialhilfe<br />
Leistungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012s <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 1) 23,5 24,7 25,6 27,3 27,9 28,9 33,8<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt 0,9 1,0 1,1 1,1 1,2 1,2 1,4<br />
Hilfe zur Ges<strong>und</strong>heit 0,9 0,8 0,8 0,8 0,7 0,7 0,7<br />
Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen 11,2 12,0 12,5 13,0 13,6 14,1 16,6<br />
Hilfe zur Pflege 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,8<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung 3,7 3,9 4,1 4,4 4,7 4,9 6,2<br />
Asylbewerberleistungsgesetz 0,8 0,8 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2<br />
Sonstige soziale Hilfen 2) 2,1 2,1 2,1 2,7 2,1 2,1 2,2<br />
Verwaltungsausgaben 1,1 1,2 1,2 1,3 1,4 1,4 1,7<br />
1) V.a. abzüglich Erstattungen anderer Sozialleistungs- <strong>und</strong> Kostenträger, Ersatzleistungen Unterhaltspflichtiger <strong>und</strong> anderer. Ebenso<br />
nicht enthalten sind die <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, die nach der Methodik des Sozialbudgets nicht zu den Sozialleistungen<br />
gerechnet w erden.<br />
2) V.a. Sozialbeiträge <strong>für</strong> Behinderte in Werkstätten, Landesblinden- <strong>und</strong> Pflegegelder, Hilfe zur Überw indung besonderer sozialer<br />
Schw ierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) <strong>und</strong> Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII).<br />
Für 2012 wird <strong>für</strong> die Institution Sozialhilfe mit einem Anstieg der Ausgaben gerechnet, da<br />
die Regelbedarfe entsprechend der b<strong>und</strong>esdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne<br />
<strong>und</strong> -gehälter sowie der Preise <strong>für</strong> regelbedarfsrelevante Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen steigen<br />
<strong>und</strong> die Inanspruchnahme von Gr<strong>und</strong>sicherung sowie Eingliederungshilfe <strong>und</strong> Hilfe<br />
zur Pflege durch die Alterung der Bevölkerung zunimmt.<br />
Die Finanzierung der Leistungen fällt überwiegend den Kommunen zu. Die Länder haben<br />
<strong>für</strong> eine ausgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Als örtliche<br />
Träger der Sozialhilfe haben die Kommunen die Ausgaben aus den ihnen zustehenden<br />
Steuereinnahmen als auch aus den Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichs zu<br />
bestreiten. Darüber hinaus finanzieren die Länder auf Landesrecht beruhende Leistungen,<br />
v.a. die Landesblinden- <strong>und</strong> Landespflegegelder. Einzelne in der Institution Sozialhilfe<br />
erfasste Leistungen werden auch durch den B<strong>und</strong> finanziert. Ab dem Jahr 2012 erhöhte<br />
der B<strong>und</strong> seine Erstattungszahlungen <strong>für</strong> Nettoausgaben in der Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter<br />
<strong>und</strong> bei Erwerbsminderung schrittweise. Der Anteil erhöhte sich von 16 % auf 45 % im<br />
Jahr 2012 <strong>und</strong> auf 75 % im Jahr <strong>2013</strong>. Ab dem Jahr 2014 erstattet der B<strong>und</strong> die vollen<br />
jährlichen Nettoausgaben. Zudem werden den Ländern ab <strong>2013</strong> die Nettoausgaben des<br />
laufenden Kalenderjahres erstattet (vorher Vorvorjahreserstattung). Mit diesen Maßnahmen<br />
trägt der B<strong>und</strong> in Milliardenhöhe maßgeblich <strong>und</strong> nachhaltig zur finanziellen Entlas-<br />
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