Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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In der Betrachtungsweise des Sozialbudgets betrugen die Gesamtleistungen der Institution<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung im Jahre 2008 rd. 1,8 Mrd. Euro <strong>und</strong> im Jahr<br />
2012 rd. 2,5 Mrd. Euro (Tabelle 34).<br />
Tabelle 34:<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung<br />
Leistungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012p <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 1) 1,8 2,1 2,2 2,5 2,5 2,5 2,6<br />
BAföG 2) 1,6 1,8 1,9 2,1 2,2 2,1 2,2<br />
AFBG 3) ("Meister-BAföG") 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2<br />
1) Einschließlich geschätzter Verw altungsausgaben.<br />
2) Zuschüsse nach B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz.<br />
3) Leistungen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.<br />
2.3.17 Sozialhilfe<br />
Die Institution Sozialhilfe des Sozialbudgets umfasst vor allem die Sozialhilfe nach dem<br />
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe (SGB XII) <strong>und</strong> die Leistungen nach dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz. Die Sozialhilfe stellt ein differenziertes System an Hilfen zur<br />
Verfügung: Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts <strong>für</strong> nichterwerbsfähige Personen,<br />
Leistungen der Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung, Leistungen<br />
bei Krankheit <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeit, Eingliederungshilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen sowie<br />
Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Darüber hinaus<br />
schließt die Institution Sozialhilfe weitere soziale Leistungen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder<br />
ein, wie beispielsweise die Sozialbeiträge <strong>für</strong> Strafgefangene <strong>und</strong> Landesblinden- <strong>und</strong><br />
Landespflegegelder. Sozialhilfe wird von den Kommunen sowie regionalen <strong>und</strong> überregionalen<br />
Trägern auf Landesebene geleistet. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, zusammen mit<br />
den anderen Gr<strong>und</strong>sicherungssystemen als „letztes Auffangnetz“ vor Armut, sozialer<br />
Ausgrenzung sowie besonderer Belastung zu schützen. Sie ist den übrigen sozialen Sicherungssystemen<br />
nachrangig.<br />
Eingeführt wurde die Sozialhilfe durch das am 1. Juni 1962 in Kraft getretene B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz,<br />
das bis zum Jahresende 2004 galt. Im Jahr 1993 kam es zu einer Ausgliederung<br />
von Leistungen an Asylbewerber durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf<br />
folgte das zum 1. Januar 2003 eingeführte Gesetz über eine bedarfsorientierte Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung. Das B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz <strong>und</strong> das Ge-<br />
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