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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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nen seit 2011 indirekt über eine angehobene Beteiligung an den Kosten der Unterkunft<br />

<strong>und</strong> Heizung Mittel zur Verfügung. Insoweit sind die in Tabelle 33 ausgewiesenen Leistungen<br />

<strong>und</strong> Finanzierungsanteile nicht vollständig vergleichbar (siehe Tabellenfußnoten 7<br />

<strong>und</strong> 8).<br />

2.3.16 Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung<br />

Die Institution Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung des Sozialbudgets umfasst zum einen<br />

die Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz (BAföG) <strong>und</strong> zum anderen<br />

die berufliche Weiterbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).<br />

Nach der Definition des Sozialbudgets stellen die als Darlehen gezahlten Leistungen keine<br />

Sozialleistung dar <strong>und</strong> werden entsprechend hier nicht berücksichtigt.<br />

Leistungen nach dem BAföG:<br />

Durch die einkommensabhängig ausgestaltete Ausbildungsförderung nach dem BAföG<br />

werden Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowie Studierende unterstützt. Dadurch soll Kindern<br />

aus wirtschaftlich schlechter gestellten Familien unabhängig von den jeweiligen finanziellen<br />

Möglichkeiten eine ihren Fähigkeiten <strong>und</strong> Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglicht<br />

werden. Durch die BAföG-Novellen traten erhebliche Leistungsverbesserungen<br />

in Kraft; mit der die Zahl der im Monatsdurchschnitt geförderten Studierenden (im Jahr<br />

2011 419 000 Studierende) im Vergleich zum Jahr 2008 um rd. ein Viertel gestiegen ist.<br />

Die im Sozialbudget enthaltenen Zuschüsse nach dem BAföG sind seit dem Jahr 2008<br />

um etwa 40 % auf 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2012 gestiegen. Die Leistungen werden zu 65 %<br />

vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu 35 % von den Ländern finanziert. Darin nicht enthalten sind die Darlehensbeträge<br />

sowie die Zins- <strong>und</strong> Ausfallzahlungen, die z.B. der B<strong>und</strong> seit dem Jahr 2000<br />

an die Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau leistet.<br />

Leistungen nach dem AFBG:<br />

Seit 1996 sind im Sozialbudget die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem<br />

AFBG enthalten. Es fördert die berufliche Fortbildung zur Meisterin oder zum Meister, zur<br />

Technikerin oder zum Techniker oder zu vergleichbaren Abschlüssen <strong>und</strong> dient damit der<br />

Gleichstellung der Förderbedingungen in allgemeiner <strong>und</strong> beruflicher Bildung. Im Jahr<br />

2011 wurden rd. 166 000 Personen gefördert. Die im Sozialbudget enthaltenen Leistungen<br />

nach dem AFBG betrugen im Jahr 2012 knapp 0,2 Mrd. Euro. Die Förderung nach<br />

dem AFBG erfolgt zu 78 % durch den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu 22 % durch die Länder.<br />

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