Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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nen seit 2011 indirekt über eine angehobene Beteiligung an den Kosten der Unterkunft<br />
<strong>und</strong> Heizung Mittel zur Verfügung. Insoweit sind die in Tabelle 33 ausgewiesenen Leistungen<br />
<strong>und</strong> Finanzierungsanteile nicht vollständig vergleichbar (siehe Tabellenfußnoten 7<br />
<strong>und</strong> 8).<br />
2.3.16 Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung<br />
Die Institution Ausbildungs- <strong>und</strong> Aufstiegsförderung des Sozialbudgets umfasst zum einen<br />
die Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz (BAföG) <strong>und</strong> zum anderen<br />
die berufliche Weiterbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).<br />
Nach der Definition des Sozialbudgets stellen die als Darlehen gezahlten Leistungen keine<br />
Sozialleistung dar <strong>und</strong> werden entsprechend hier nicht berücksichtigt.<br />
Leistungen nach dem BAföG:<br />
Durch die einkommensabhängig ausgestaltete Ausbildungsförderung nach dem BAföG<br />
werden Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowie Studierende unterstützt. Dadurch soll Kindern<br />
aus wirtschaftlich schlechter gestellten Familien unabhängig von den jeweiligen finanziellen<br />
Möglichkeiten eine ihren Fähigkeiten <strong>und</strong> Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglicht<br />
werden. Durch die BAföG-Novellen traten erhebliche Leistungsverbesserungen<br />
in Kraft; mit der die Zahl der im Monatsdurchschnitt geförderten Studierenden (im Jahr<br />
2011 419 000 Studierende) im Vergleich zum Jahr 2008 um rd. ein Viertel gestiegen ist.<br />
Die im Sozialbudget enthaltenen Zuschüsse nach dem BAföG sind seit dem Jahr 2008<br />
um etwa 40 % auf 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2012 gestiegen. Die Leistungen werden zu 65 %<br />
vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu 35 % von den Ländern finanziert. Darin nicht enthalten sind die Darlehensbeträge<br />
sowie die Zins- <strong>und</strong> Ausfallzahlungen, die z.B. der B<strong>und</strong> seit dem Jahr 2000<br />
an die Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau leistet.<br />
Leistungen nach dem AFBG:<br />
Seit 1996 sind im Sozialbudget die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem<br />
AFBG enthalten. Es fördert die berufliche Fortbildung zur Meisterin oder zum Meister, zur<br />
Technikerin oder zum Techniker oder zu vergleichbaren Abschlüssen <strong>und</strong> dient damit der<br />
Gleichstellung der Förderbedingungen in allgemeiner <strong>und</strong> beruflicher Bildung. Im Jahr<br />
2011 wurden rd. 166 000 Personen gefördert. Die im Sozialbudget enthaltenen Leistungen<br />
nach dem AFBG betrugen im Jahr 2012 knapp 0,2 Mrd. Euro. Die Förderung nach<br />
dem AFBG erfolgt zu 78 % durch den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu 22 % durch die Länder.<br />
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