Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Tabelle 30:<br />
Kindergeld <strong>und</strong> Familienleistungsausgleich<br />
Leistungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012p <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 1) 36,1 39,3 42,0 41,6 42,0 41,6 40,5<br />
Kindergeld 2) 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1<br />
Kinderzuschlag nach § 6a BKKG 0,1 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4<br />
Familienleistungsausgleich 3) 35,6 38,6 41,2 40,9 41,3 40,9 39,8<br />
1) Einschließlich Verw altungsausgaben.<br />
2) Das hier ausgew iesene Kindergeld bezieht sich ausschließlich auf Leistungen <strong>für</strong> Waisen, die Hauptleistung ist im<br />
Familienleistungsausgleich enthalten.<br />
3) Ab 1996 w ird das steuerliche Existenzminimum eines Kindes alternativ durch Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge freigestellt.<br />
Die Ausgaben des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> das Kindergeld nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
Kinderzuschlag betrugen im Jahr 2008 jeweils rd. 0,1 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 betrugen<br />
die Ausgaben <strong>für</strong> das Kindergeld nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz rd. 0,1 Mrd. Euro<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> den Kinderzuschlag rd. 0,4 Mrd. Euro.<br />
2.3.14 Elterngeld <strong>und</strong> Betreuungsgeld<br />
Zum 1. Januar 2007 wurde das B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz durch das B<strong>und</strong>eselterngeld-<br />
<strong>und</strong> Elternzeitgesetz abgelöst. Das Elterngeld soll durch den teilweisen Ausgleich<br />
des wegfallenden Einkommens die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf erleichtern. Das<br />
Elterngeld ist eine Familienleistung <strong>für</strong> alle Eltern, die sich in den ersten 12 bis maximal<br />
14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst um dessen Betreuung kümmern möchten<br />
<strong>und</strong> deshalb ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder vorübergehend einschränken.<br />
Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen<br />
des betreuenden Elternteils. Die nach der Höhe des Einkommens gestaffelte Ersatzrate<br />
liegt zwischen 65 % <strong>für</strong> hohe Einkommen <strong>und</strong> bis zu 100 % <strong>für</strong> sehr geringe Einkommen.<br />
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro <strong>und</strong> maximal 1 800 Euro. Auch nicht erwerbstätige<br />
Elternteile erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> Familien mit mehreren kleinen Kindern erhöht sich das Elterngeld.<br />
B<strong>und</strong>esweit haben rd. 810 000 Mütter <strong>und</strong> Väter <strong>für</strong> ihr 2010 geborenes Kind Elterngeld<br />
erhalten. 25,3 % der Väter, <strong>und</strong> damit mehr als ein Viertel, haben <strong>für</strong> ihr 2010 geborenes<br />
Kind Elterngeld bezogen. Der Anteil der Väter, die sich mit Unterstützung des Elterngeldes<br />
an der Kinderbetreuung beteiligen, steigt weiter an <strong>und</strong> liegt <strong>für</strong> Geburten im dritten<br />
Vierteljahr 2011 bereits bei 27,8 %. Die Kosten <strong>für</strong> das Elterngeld beliefen sich im Jahr<br />
2012 auf rd. 4,8 Mrd. Euro (Tabelle 31).<br />
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