Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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stalten <strong>und</strong> dem demografischen Trend entgegenzuwirken, hat die B<strong>und</strong>esregierung im<br />
Juni 2011 ein systematisches Fachkräftekonzept mit fünf Sicherungspfaden beschlossen,<br />
das jährlich überprüft wird.<br />
Zum 30. September 2009 wurden b<strong>und</strong>esweit 564 306 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen,<br />
damit 8,4 % weniger als im Vorjahr. Als Ursache ist nicht nur die weltweite<br />
Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzkrise, sondern auch der demografisch bedingte Einbruch bei der<br />
Anzahl der Schulabgänger <strong>und</strong> Schulabgängerinnen anzusehen. Nachdem im Berichtsjahr<br />
2009/2010 die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nahezu unverändert<br />
blieb (-0,8 %), wurde zum 30. September 2011 ein leichter Zuwachs von 1,7 % <strong>und</strong><br />
zum 30. September 2012 ein Rückgang von 3,2 % verzeichnet. Im Jahr 2012 wurde es<br />
offenbar schwieriger, die Ausbildungsplatzangebote der Betriebe <strong>und</strong> die<br />
Ausbildungswünsche der Jugendlichen regional <strong>und</strong> beruflich zusammenzuführen. So<br />
nahm ungeachtet des insgesamt sinkenden Ausbildungsplatzangebots die Zahl der am<br />
30. September noch unbesetzten Stellen um 3 600 bzw. 12,1 % auf 33 300 zu. Damit<br />
wurden zum fünften Mal in Folge mehr unbesetzte Ausbildungsstellen erfasst als unversorgte<br />
Bewerber bzw. Bewerberinnen. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass eine passgenaue<br />
Vermittlung immer wichtiger wird. Zudem haben es leistungsschwächere junge<br />
Menschen nach wie vor schwer, direkt nach dem Verlassen der Schule eine Ausbildungsstelle<br />
zu finden. Hier förderte die B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> im Jahr 2012 durchschnittlich<br />
rd. 300 000 junge Menschen mit ausbildungsfördernden Leistungen mit einem Ausgabevolumen<br />
von rd. 1,6 Mrd. Euro (SGB III <strong>und</strong> SGB II, ohne Leistungen zur Teilhabe am<br />
<strong>Arbeit</strong>sleben).<br />
Seit 1996 sind in der Institution Ausbildungsförderung die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung<br />
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) enthalten, das die<br />
berufliche Fortbildung zur Meisterin oder zum Meister, zur Technikerin oder zum Techniker<br />
oder zu vergleichbaren Abschlüssen fördert <strong>und</strong> damit der Gleichstellung der Förderbedingungen<br />
in allgemeiner <strong>und</strong> beruflicher Bildung dient. Im Jahr 2011 wurden 166 000<br />
Personen gefördert. Die im Sozialbudget enthaltenen Leistungen nach dem AFBG betrugen<br />
im Jahr 2011 knapp 0,2 Mrd. Euro. Die Förderung nach dem AFBG erfolgt zu 78 %<br />
durch den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu 22 % durch die Länder.<br />
Mit der Bildungsprämie hat die B<strong>und</strong>esregierung zum Dezember 2008 in einer ersten Förderphase<br />
eine neuartige nachfrageorientierte Förderung eingeführt, die seit 1. Dezember<br />
2011 in der zweiten Förderphase umgesetzt wird. Sie umfasst folgende Komponenten zur<br />
Finanzierung beruflicher Weiterbildung:<br />
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Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro bzw. 50 % der Maßnahmekosten<br />
können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />
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