Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Die stark rückläufige Empfängerzahl bewirkt einen ständigen Rückgang des Leistungsvolumens.<br />
Im Jahr 2012 wurden noch Leistungen im Umfang von rd. 25 Mio. Euro erfasst.<br />
2.3.12.3 Wiedergutmachung<br />
Die Institution Wiedergutmachung enthält vor allem die Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz<br />
(BEG) <strong>und</strong> die darauf basierenden Regelungen <strong>für</strong> Opfer der nationalsozialistischen<br />
Verfolgung. Des Weiteren zählen zu den Leistungen der Wiedergutmachung<br />
die laufenden Beihilfen <strong>und</strong> Einmalbeihilfen an NS-verfolgte Juden nach dem sogenannten<br />
Artikel 2-Abkommen <strong>und</strong> sonstige Entschädigungsleistungen an Opfer des<br />
Nationalsozialismus. Die Höhe der Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz<br />
<strong>und</strong> darauf basierenden Regelungen betrug im Jahr 2012 rd. 0,8 Mrd. Euro.<br />
2.3.12.4 Sonstige Entschädigungen<br />
Die Institution Sonstige Entschädigungen umfasst Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz<br />
(Wehrdienst- <strong>und</strong> Zivildienstleistende <strong>und</strong> deren Angehörige), Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz<br />
bzw. Heimkehrerentschädigungsgesetz, Allgemeinen<br />
Kriegsfolgengesetz <strong>und</strong> Schwerbehindertengesetz (Erstattung von Fahrgeldausfällen).<br />
Die Gesamtleistungen dieser Institution beliefen sich im Jahr 2012 auf rd. 0,3 Mrd. Euro.<br />
2.3.13 Kindergeld <strong>und</strong> Familienleistungsausgleich<br />
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die B<strong>und</strong>esregierung eine Erhöhung des<br />
Kindergeldes ab dem 1. Januar 2010 beschlossen. Kindergeld wird nach dem Einkommensteuergesetz<br />
<strong>und</strong> in Fällen, in denen das Einkommensteuergesetz keine Anwendung<br />
findet, nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz im Regelfall bis zum 18. Lebensjahr gewährt –<br />
<strong>für</strong> in Ausbildung befindliche, arbeitslose <strong>und</strong> behinderte Kinder auch darüber hinaus. Es<br />
wird gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>für</strong> Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, die in<br />
Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt,<br />
wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes leben.<br />
Das Kindergeld ist der Höhe nach gestaffelt <strong>und</strong> beträgt sei dem 1. Januar 2010 monatlich<br />
<strong>für</strong> die ersten zwei Kinder je 184 Euro, <strong>für</strong> das dritte Kind 190 Euro <strong>und</strong> <strong>für</strong> jedes weitere<br />
Kind 215 Euro. Ebenfalls ab 1. Januar 2010 stieg der steuerliche Freibetrag <strong>für</strong> das sächliche<br />
Existenzminimum eines Kindes von 3 864 Euro auf 4 368 Euro. Zusammen mit dem<br />
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