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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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beseitigen, bessern oder zumindest die Zunahme des Leidens verhindern. Die Rentenleistungen<br />

dienen dem Ausgleich des durch die Schädigung verursachten Mehraufwandes.<br />

Unter anderem können neben der Gr<strong>und</strong>rente eine Ausgleichsrente, eine Schwerstbeschädigtenzulage<br />

oder eine Pflegezulage gezahlt werden.<br />

Darüber hinaus können Berechtigte der Sozialen Entschädigung bei Bedarf ergänzende<br />

Leistungen der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge durch besondere Hilfen im Einzelfall erhalten. Die<br />

wichtigsten Leistungen sind Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Hilfe zur Pflege sowie<br />

die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.<br />

Zum Stichtag 1. Januar <strong>2013</strong> erhielten rd. 234 000 Berechtigte Versorgungsleistungen der<br />

Sozialen Entschädigung. In der Sozialen Entschädigung wurden im Jahr 2012 insgesamt<br />

Leistungen im Umfang von rd. 1,6 Mrd. Euro aus den Haushaltsmitteln des B<strong>und</strong>es getragen<br />

(Tabelle 29). Darüber hinaus tragen die Länder die Aufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz,<br />

zudem einen Teil der Versorgungsleistungen <strong>für</strong> Opfer von Gewalttaten<br />

<strong>und</strong> Opfer von SED-Unrecht sowie einen Teil der Leistungen der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge <strong>und</strong><br />

die gesamten Verwaltungsausgaben.<br />

2.3.12.2 Lastenausgleich<br />

In dieser Institution sind die im Lastenausgleichsgesetz beschriebenen konsumtiven Leistungen<br />

zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit erfasst,<br />

außerdem gleichartige Leistungen nach dem Flüchtlingshilfe- <strong>und</strong> Reparationsschädengesetz.<br />

Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch Vertreibung in der<br />

Kriegs- <strong>und</strong> Nachkriegszeit Schäden <strong>und</strong> Verluste an ihrem Vermögen oder in ihrer Existenzgr<strong>und</strong>lage<br />

erlitten haben. Zuständig da<strong>für</strong> sind die Ausgleichsämter in den Stadt- <strong>und</strong><br />

Landkreisen, zum 1. Oktober 2006 hat das B<strong>und</strong>esausgleichsamt die Zuständigkeit <strong>für</strong> die<br />

Durchführung der Kriegsschadenrente übernommen.<br />

Heute bestehen die Ausgaben vor allem in der Zahlung einer Unterhalts- <strong>und</strong>/oder einer<br />

Entschädigungshilfe als Form der Kriegsschadensrente. Zweck der Unterhaltshilfe ist in<br />

erster Linie die Sicherung des laufenden Lebensbedarfs. Zusätzlich zur Unterhaltshilfe<br />

können Leistungen der Krankenversorgung einschließlich der Maßnahmen zur Früherkennung<br />

von Krankheiten sowie der Pflegeversicherung <strong>und</strong> ein Sterbegeld gewährt werden.<br />

Die Entschädigungsrente ist dagegen überwiegend Schadensausgleich in Form einer<br />

Rente. Nach einem Höchststand 1960 mit fast 800 000 Beziehern von Kriegsschadenrente<br />

wurde am 31. Dezember 2012 noch an rd. 4 500 Personen Kriegsschadenrente<br />

gezahlt. Außerdem sind in der Institution Lastenausgleich gleichartige Leistungen nach<br />

dem Flüchtlingshilfe- <strong>und</strong> Reparationsschädengesetz enthalten.<br />

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