Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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beseitigen, bessern oder zumindest die Zunahme des Leidens verhindern. Die Rentenleistungen<br />
dienen dem Ausgleich des durch die Schädigung verursachten Mehraufwandes.<br />
Unter anderem können neben der Gr<strong>und</strong>rente eine Ausgleichsrente, eine Schwerstbeschädigtenzulage<br />
oder eine Pflegezulage gezahlt werden.<br />
Darüber hinaus können Berechtigte der Sozialen Entschädigung bei Bedarf ergänzende<br />
Leistungen der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge durch besondere Hilfen im Einzelfall erhalten. Die<br />
wichtigsten Leistungen sind Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Hilfe zur Pflege sowie<br />
die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.<br />
Zum Stichtag 1. Januar <strong>2013</strong> erhielten rd. 234 000 Berechtigte Versorgungsleistungen der<br />
Sozialen Entschädigung. In der Sozialen Entschädigung wurden im Jahr 2012 insgesamt<br />
Leistungen im Umfang von rd. 1,6 Mrd. Euro aus den Haushaltsmitteln des B<strong>und</strong>es getragen<br />
(Tabelle 29). Darüber hinaus tragen die Länder die Aufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz,<br />
zudem einen Teil der Versorgungsleistungen <strong>für</strong> Opfer von Gewalttaten<br />
<strong>und</strong> Opfer von SED-Unrecht sowie einen Teil der Leistungen der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge <strong>und</strong><br />
die gesamten Verwaltungsausgaben.<br />
2.3.12.2 Lastenausgleich<br />
In dieser Institution sind die im Lastenausgleichsgesetz beschriebenen konsumtiven Leistungen<br />
zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit erfasst,<br />
außerdem gleichartige Leistungen nach dem Flüchtlingshilfe- <strong>und</strong> Reparationsschädengesetz.<br />
Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch Vertreibung in der<br />
Kriegs- <strong>und</strong> Nachkriegszeit Schäden <strong>und</strong> Verluste an ihrem Vermögen oder in ihrer Existenzgr<strong>und</strong>lage<br />
erlitten haben. Zuständig da<strong>für</strong> sind die Ausgleichsämter in den Stadt- <strong>und</strong><br />
Landkreisen, zum 1. Oktober 2006 hat das B<strong>und</strong>esausgleichsamt die Zuständigkeit <strong>für</strong> die<br />
Durchführung der Kriegsschadenrente übernommen.<br />
Heute bestehen die Ausgaben vor allem in der Zahlung einer Unterhalts- <strong>und</strong>/oder einer<br />
Entschädigungshilfe als Form der Kriegsschadensrente. Zweck der Unterhaltshilfe ist in<br />
erster Linie die Sicherung des laufenden Lebensbedarfs. Zusätzlich zur Unterhaltshilfe<br />
können Leistungen der Krankenversorgung einschließlich der Maßnahmen zur Früherkennung<br />
von Krankheiten sowie der Pflegeversicherung <strong>und</strong> ein Sterbegeld gewährt werden.<br />
Die Entschädigungsrente ist dagegen überwiegend Schadensausgleich in Form einer<br />
Rente. Nach einem Höchststand 1960 mit fast 800 000 Beziehern von Kriegsschadenrente<br />
wurde am 31. Dezember 2012 noch an rd. 4 500 Personen Kriegsschadenrente<br />
gezahlt. Außerdem sind in der Institution Lastenausgleich gleichartige Leistungen nach<br />
dem Flüchtlingshilfe- <strong>und</strong> Reparationsschädengesetz enthalten.<br />
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