Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Tabelle 29:<br />
Entschädigungssysteme<br />
Leistungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012p <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 3,6 3,5 3,2 3,0 2,9 2,8 2,4<br />
Soziale Entschädigung 1) 2,3 2,1 1,9 1,7 1,6 1,5 1,1<br />
Lastenausgleich 2) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Wiedergutmachung 3) 0,8 0,9 0,8 0,8 0,8 0,9 0,8<br />
Sonstige Entschädigungen 4) 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />
Verwaltungsausgaben 5) 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1<br />
1) Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz u.a., einschließlich Verrechnungen.<br />
2) Leistungen nach Lastenausgleichgesetz, Flüchtlingshilfegesetz <strong>und</strong> Reparationsschädengesetz, einschließlich Verrechnungen.<br />
3) Leistungen nach B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz <strong>und</strong> darauf basierenden Regelungen.<br />
4) Leistungen nach Unterhaltssicherungsgesetz, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Allgemeines Kriegsfolgengesetz<br />
sow ie Schw erbehindertengesetz (Erstattung von Fahrgeldausfällen).<br />
5) Schätzung der von den Ländern getragenen Verw altungsausgaben.<br />
2.3.12.1 Soziale Entschädigung<br />
Erleidet jemand einen Ges<strong>und</strong>heitsschaden, <strong>für</strong> dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer<br />
Weise einzustehen hat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.<br />
Sie sollen helfen, die ges<strong>und</strong>heitlichen <strong>und</strong> die oft auch damit verb<strong>und</strong>enen<br />
wirtschaftlichen Folgen zu beseitigen oder zu verbessern <strong>und</strong>, wenn erforderlich, das Geschehene<br />
zumindest finanziell abzumildern. Auch die Hinterbliebenen der Beschädigten<br />
können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.<br />
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung<br />
der Opfer des Krieges – dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz –, das ursprünglich <strong>für</strong><br />
die Kriegsbeschädigten <strong>und</strong> Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen<br />
wurde. Es gilt aber inzwischen auch <strong>für</strong> Leistungen an Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte,<br />
Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte oder Opfer staatlichen Unrechts<br />
in der ehemaligen DDR <strong>und</strong> deren jeweilige Hinterbliebene.<br />
Die Soziale Entschädigung ist ein eigenes steuerfinanziertes System, dessen Leistungen<br />
sich nach Umfang <strong>und</strong> Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf bemessen<br />
<strong>und</strong> sich aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzen. Gr<strong>und</strong>sätzlich lassen<br />
sich die Leistungen in Versorgungs- <strong>und</strong> Fürsorgeleistungen unterteilen.<br />
Die Versorgungsleistungen umfassen insbesondere die Heil- <strong>und</strong> Krankenbehandlung<br />
sowie die Rentenleistungen. Die Heil- <strong>und</strong> Krankenbehandlung soll die ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Beeinträchtigung oder die durch sie bewirkte geminderte Berufs- oder Erwerbsfähigkeit<br />
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