Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.01.2014 Aufrufe

- 202 - 2.3.11.1 Entgeltfortzahlung Die Institution Entgeltfortzahlung enthält Geldleistungen, die von den öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, bei Mutterschaft und Rehabilitation gezahlt werden. Dies betrifft die Fortzahlung der Bruttolöhne und -gehälter an Arbeiter und Angestellte sowie der Dienstbezüge an Beamte. Die gesetzlichen Lohnabzüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in diesen Zahlungen enthalten, nicht dagegen die auf sie entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Letztere sind im Sozialbudget auf der Finanzierungsseite in den Arbeitgeberbeiträgen enthalten. Die Höhe der Ausgaben für die Entgeltfortzahlung hängt im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, von der Zahl der abhängig Beschäftigten und vom Krankenstand bzw. von der Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage, die in einen Zeitraum von 6 Wochen nach Beginn der Krankheit fallen, ab. Für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft ist neben der Entwicklung des Nettoentgelts die Geburtenentwicklung bzw. die Zahl der Mutterschaftsfälle von Bedeutung. Die Höhe der Entgeltfortzahlung insgesamt betrug 2012 rd. 33,5 Mrd. Euro (Tabelle 27). Seit 2008 steigen die Ausgaben für die Entgeltfortzahlung kontinuierlich an. Rd. 95 % der Leistungen werden im Falle einer Krankheit bzw. bei Rehabilitation gewährt. Der Anteil der Entgeltfortzahlung am Sozialbudget betrug 2012 rd. 4,1 %, was etwa 1,3 % des Bruttoinlandsprodukts entspricht. 2.3.11.2 Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) und der privaten Altersvorsorge (dritte Säule) als zweite Säule ein immer wichtiger werdender Bestandteil des Alterssicherungssystems in Deutschland. Seit Januar 2002 haben Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber auch den grundsätzlichen Anspruch, einen Teil ihres Entgelts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später z.B. eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Die Zahl der aktiven Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung ist seit den Reformen im Jahr 2001 deutlich von 14,6 Mio. auf 19,6 Mio. bis Ende 2011 gestiegen. Dazu beigetragen hat im Wesentlichen der Anstieg bei Pensionskassen und Pensions- - 203 -

- 203 - fonds, deren Anteil an den Anwärtern insgesamt von rd. 10 % im Jahr 2001 auf über ein Viertel im Jahr 2011 angestiegen ist. Tabelle 28: Zahl der BAV-Anwartschaften nach Durchführungswegen BAV-Anwartschaften 2001 2007 2009 2011 Anzahl in Mio BAV-Anwartschaften insgesamt 1) 14,6 18,6 18,7 19,6 Pensionskassen 1,4 4,5 4,5 4,6 Pensionsfonds - 0,3 0,3 0,4 Direktzusagen u. Unterstützungskassen 3,9 4,5 4,5 4,7 Direktversicherung 4,2 4,2 4,3 4,7 Öffentliche Zusatzversorgungsträger 5,1 5,2 5,1 5,2 Quelle: BMAS, Altersicherungsbericht 2012, Angaben jew eils zum Jahresende. 1) Einschließlich Mehrfachanw artschaften. Allerdings ist der Aufwuchs der Anwartschaftszahlen der betrieblichen Altersversorgung insgesamt weitestgehend in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt und hat in den letzten Jahren deutlich an Dynamik verloren. Seit 2005 ging der Anstieg in etwa mit der wachsenden Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einher. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung liegt gegenwärtig schätzungsweise bei rd. 60 %, dies entspricht ca. 17 Mio. Beschäftigten. Hierzu lassen sich keine exakten Angaben machen, weil Beschäftigte zeitgleich mehrere Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung haben können und daher in den in Tabelle 28 genannten Anwärterzahlen Doppelzählungen enthalten sind. Der Gesamtanteil der Institution betriebliche Altersversorgung (inklusive ZöD) am Sozialbudget betrug im Jahr 2012 rd. 35,0 Mrd. Euro und somit insgesamt rd. 4,3 % des Sozialbudgets. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt lag der Anteil bei rd. 1,3 %. Der Anteil der betrieblichen Altersversorgung ohne die ZöD lag im Jahr 2012 mit Leistungen von rd. 23,8 Mrd. Euro bei rd. 2,9 %, die Relation zum Bruttoinlandsprodukt bei etwa 0,9 %. Bei diesen Leistungen aus der privatwirtschaftlichen betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um Betriebsrenten aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, Zahlungen der Pensionskassen sowie Leistungen aus Direktversicherungen bei Versicherungsunternehmen. Die Ausgaben der ZöD sind in der Vergangenheit angestiegen, was zum einen auf die spezifische Altersstruktur der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und zum anderen auf die steigende Lebenserwartung der Versicherten zurückzuführen ist. Der Gesamtanteil - 204 -

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2.3.11.1 Entgeltfortzahlung<br />

Die Institution Entgeltfortzahlung enthält Geldleistungen, die von den öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

<strong>Arbeit</strong>gebern aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Verpflichtungen bei <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit durch<br />

Krankheit, bei Mutterschaft <strong>und</strong> Rehabilitation gezahlt werden. Dies betrifft die Fortzahlung<br />

der Bruttolöhne <strong>und</strong> -gehälter an <strong>Arbeit</strong>er <strong>und</strong> Angestellte sowie der Dienstbezüge an<br />

Beamte. Die gesetzlichen Lohnabzüge der <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer sind in<br />

diesen Zahlungen enthalten, nicht dagegen die auf sie entfallenden <strong>Arbeit</strong>geberbeiträge<br />

zur Sozialversicherung. Letztere sind im Sozialbudget auf der Finanzierungsseite in den<br />

<strong>Arbeit</strong>geberbeiträgen enthalten.<br />

Die Höhe der Ausgaben <strong>für</strong> die Entgeltfortzahlung hängt im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen<br />

Lohnentwicklung, von der Zahl der abhängig Beschäftigten <strong>und</strong> vom<br />

Krankenstand bzw. von der Zahl der <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeitstage, die in einen Zeitraum von<br />

6 Wochen nach Beginn der Krankheit fallen, ab. Für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft<br />

ist neben der Entwicklung des Nettoentgelts die Geburtenentwicklung bzw. die Zahl<br />

der Mutterschaftsfälle von Bedeutung. Die Höhe der Entgeltfortzahlung insgesamt betrug<br />

2012 rd. 33,5 Mrd. Euro (Tabelle 27). Seit 2008 steigen die Ausgaben <strong>für</strong> die Entgeltfortzahlung<br />

kontinuierlich an. Rd. 95 % der Leistungen werden im Falle einer Krankheit bzw.<br />

bei Rehabilitation gewährt. Der Anteil der Entgeltfortzahlung am Sozialbudget betrug 2012<br />

rd. 4,1 %, was etwa 1,3 % des Bruttoinlandsprodukts entspricht.<br />

2.3.11.2 Betriebliche Altersversorgung<br />

Die betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen<br />

Dienstes ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) <strong>und</strong> der privaten<br />

Altersvorsorge (dritte Säule) als zweite Säule ein immer wichtiger werdender Bestandteil<br />

des Alterssicherungssystems in Deutschland. Seit Januar 2002 haben Beschäftigte gegenüber<br />

ihrem <strong>Arbeit</strong>geber auch den gr<strong>und</strong>sätzlichen Anspruch, einen Teil ihres Entgelts<br />

zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später z.B. eine Betriebsrente<br />

zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der <strong>Arbeit</strong>geber ist nicht verpflichtet, sich an<br />

der Alterssicherung seiner Beschäftigten finanziell zu beteiligen.<br />

Die Zahl der aktiven Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung ist seit den<br />

Reformen im Jahr 2001 deutlich von 14,6 Mio. auf 19,6 Mio. bis Ende 2011 gestiegen.<br />

Dazu beigetragen hat im Wesentlichen der Anstieg bei Pensionskassen <strong>und</strong> Pensions-<br />

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