Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 200 - Tabelle 25: Versorgungsempfänger Versorgungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl in 1 000 Versorgungsempfänger insgesamt 1 497 1 510 1 522 1 536 1 552 davon nach ... Beamten- und Soldatenversorgungsrecht 1 440 1 459 1 475 1 493 1 512 Gebietskörperschaften 938 961 982 1 004 1 028 Bund 170 173 174 175 176 Länder 660 679 698 718 739 Gemeinden 108 109 110 111 113 Bahn 206 199 193 186 181 Post 272 273 274 276 277 mittelbar 29 33 34 36 27 Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes 33 28 24 20 17 beamtenrechtlichen Grundsätzen 24 24 24 23 23 Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik, jew eils zum 1. Januar. Im Jahr 2012 wurden an die Pensionäre und Pensionärinnen sowie an ihre Hinterbliebenen insgesamt rd. 46,4 Mrd. Euro Versorgungsleistungen gezahlt (Tabelle 26). 14 An Familienzuschlägen wurden im gleichen Jahr rd. 3,1 Mrd. Euro aufgewendet. Die Ausgaben für Beihilfen betrugen 2012 rd. 13,2 Mrd. Euro. Tabelle 26: Pensionen, Familienzuschläge und Beihilfen Leistungsart 2008 2009 2010 2011 2012p 2013s 2017s Mrd. Euro Leistungen insgesamt 55,7 58,1 59,5 60,6 62,8 64,5 72,5 Pensionen 40,8 42,6 43,7 44,6 46,4 47,8 54,4 Familienzuschläge 3,0 3,1 3,1 3,1 3,1 3,2 3,3 Beihilfen 1) 11,9 12,4 12,7 12,9 13,2 13,5 14,8 1) Einschließlich Fürsorgemaßnahmen und einmalige Unterstützungen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich aus den Haushaltsmitteln des jeweiligen Dienstherrn (Bund, Land, Gemeinde/Gemeindeverband, öffentlich-rechtliche 14 Soweit die im Sozialbudget verwendeten Zahlen von den Angaben im Versorgungsbericht der Bundesregierung abweichen, muss auf die unterschiedlichen Abgrenzungen sowohl hinsichtlich der Personengruppen, der Beschäftigungsbereiche als auch der einzelnen Leistungen hingewiesen werden. Einerseits greift der Begriff „Pensionen“ in der Definition des Sozialbudgets weiter; insbesondere werden ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Empfänger einer „beamtenrechtsähnlichen“ Versorgung sowie ausgeschiedene Zeitsoldaten der Bundeswehr, die befristete Versorgungsleistungen – Übergangsgeld, Übergangsbeihilfe – erhalten, mit erfasst. Andererseits werden auch Verwaltungsausgaben in Ansatz gebracht. - 201 -
- 201 - Körperschaft). Seit 1999 beteiligen sich auch die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger über eine Versorgungsrücklage an der zukünftigen Finanzierung der Pensionen. 2.3.11 Arbeitgebersysteme Als Leistungssysteme der Arbeitgeber werden im Sozialbudget die Institutionen Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie sonstige (freiwillige) Arbeitgeberleistungen dargestellt. Die verfügbaren statistischen Daten zu den Arbeitgeberleistungen sind unzureichend und müssen durch Schätzungen ergänzt werden. Neben Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden vor allem Daten aus den in vierjährigem Rhythmus veröffentlichten Arbeitskostenerhebungen des Statistischen Bundesamtes und Strukturdaten aus der Krankenkassenstatistik (für die Entgeltfortzahlung) für die Schätzungen der Gesamtgrößen zugrunde gelegt. Die Datenlage sollte bei der Interpretation der vorgestellten Ergebnisse beachtet werden. Dies gilt besonders für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (Zuschuss der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Mutterschutzgesetz), für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Rehabilitation sowie für die sonstigen Arbeitgeberleistungen. Tabelle 27: Leistungen der Arbeitgeber Leistungsart 2008 2009 2010 2011p 2012s 2013s 2017s Mrd. Euro Leistungen insgesamt 61,3 62,7 64,3 66,9 69,1 71,5 81,5 Entgeltfortzahlung 28,8 29,4 30,1 32,0 33,5 35,0 41,7 bei Krankheit und Heilverfahren 27,4 27,9 28,6 30,4 31,9 33,3 39,8 bei Mutterschaft 1) 1,4 1,4 1,5 1,6 1,6 1,7 1,8 Betriebliche Altersversorgung (ohne ZöD) 21,9 22,5 22,9 23,4 23,8 24,3 26,4 Pensionskassen 3,6 3,7 3,7 3,8 3,9 4,0 4,5 Betriebsrenten 2) , einschließlich Pensionsfonds 16,9 17,4 17,8 18,0 18,3 18,6 19,9 Direktversicherung 1,4 1,4 1,5 1,6 1,6 1,7 2,0 Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes 10,0 10,3 10,7 10,9 11,2 11,5 12,8 Renten 9,4 9,6 9,8 9,9 10,2 10,4 11,6 Sonstige Leistungen 3) 0,7 0,7 0,9 1,0 1,0 1,1 1,1 Sonstige Arbeitgeberleistungen 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 1) Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Mutterschutzgesetz. 2) Aus Direktzusagen und Unterstützungskassen. 3) Sterbegeld, Beitragserstattungen, Verw altungsausgaben und sonstige Aufw endungen. - 202 -
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Tabelle 25:<br />
Versorgungsempfänger<br />
Versorgungsempfänger<br />
2008 2009 2010 2011 2012<br />
Anzahl in 1 000<br />
Versorgungsempfänger insgesamt 1 497 1 510 1 522 1 536 1 552<br />
davon nach ...<br />
Beamten- <strong>und</strong> Soldatenversorgungsrecht 1 440 1 459 1 475 1 493 1 512<br />
Gebietskörperschaften 938 961 982 1 004 1 028<br />
B<strong>und</strong> 170 173 174 175 176<br />
Länder 660 679 698 718 739<br />
Gemeinden 108 109 110 111 113<br />
Bahn 206 199 193 186 181<br />
Post 272 273 274 276 277<br />
mittelbar 29 33 34 36 27<br />
Gesetz zu Art. 131 des Gr<strong>und</strong>gesetzes 33 28 24 20 17<br />
beamtenrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen 24 24 24 23 23<br />
Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Versorgungsempfängerstatistik, jew eils zum 1. Januar.<br />
Im Jahr 2012 wurden an die Pensionäre <strong>und</strong> Pensionärinnen sowie an ihre Hinterbliebenen<br />
insgesamt rd. 46,4 Mrd. Euro Versorgungsleistungen gezahlt (Tabelle 26). 14 An Familienzuschlägen<br />
wurden im gleichen Jahr rd. 3,1 Mrd. Euro aufgewendet. Die Ausgaben <strong>für</strong><br />
Beihilfen betrugen 2012 rd. 13,2 Mrd. Euro.<br />
Tabelle 26:<br />
Pensionen, Familienzuschläge <strong>und</strong> Beihilfen<br />
Leistungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012p <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 55,7 58,1 59,5 60,6 62,8 64,5 72,5<br />
Pensionen 40,8 42,6 43,7 44,6 46,4 47,8 54,4<br />
Familienzuschläge 3,0 3,1 3,1 3,1 3,1 3,2 3,3<br />
Beihilfen 1) 11,9 12,4 12,7 12,9 13,2 13,5 14,8<br />
1) Einschließlich Fürsorgemaßnahmen <strong>und</strong> einmalige Unterstützungen.<br />
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich aus den Haushaltsmitteln des jeweiligen<br />
Dienstherrn (B<strong>und</strong>, Land, Gemeinde/Gemeindeverband, öffentlich-rechtliche<br />
14 Soweit die im Sozialbudget verwendeten Zahlen von den Angaben im Versorgungsbericht der<br />
B<strong>und</strong>esregierung abweichen, muss auf die unterschiedlichen Abgrenzungen sowohl hinsichtlich<br />
der Personengruppen, der Beschäftigungsbereiche als auch der einzelnen Leistungen hingewiesen<br />
werden. Einerseits greift der Begriff „Pensionen“ in der Definition des Sozialbudgets weiter;<br />
insbesondere werden ehemalige <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer als Empfänger einer<br />
„beamtenrechtsähnlichen“ Versorgung sowie ausgeschiedene Zeitsoldaten der B<strong>und</strong>eswehr,<br />
die befristete Versorgungsleistungen – Übergangsgeld, Übergangsbeihilfe – erhalten, mit erfasst.<br />
Andererseits werden auch Verwaltungsausgaben in Ansatz gebracht.<br />
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