25.01.2014 Aufrufe

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 198 -<br />

von rd. 22 % bzw. 19 %. Seit 2009 steigen die Leistungen im Durchschnitt um jährlich<br />

rd. 3 %.<br />

Während die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung erst mit dem GKV-<br />

Wettbewerbsverstärkungsgesetz zum Jahresbeginn 2009 in Kraft trat, gilt die Versicherungspflicht<br />

zur gesetzlichen Pflegeversicherung bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1995.<br />

Entsprechend ist dieser Sicherungszweig auch ab 1995 im Sozialbudget vertreten.<br />

Tabelle 24:<br />

Private Pflegeversicherung<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsart<br />

2008 2009 2010 2011 2012s <strong>2013</strong>s 2017s<br />

Mrd. Euro<br />

Leistungen insgesamt 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 0,9 1,0<br />

Ambulante Leistungen 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,5<br />

Soziale Sicherung der Pflegepersonen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Stationäre Leistungen 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4<br />

Zusätzliche Leistungen <strong>für</strong> Demenzkranke 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Medizinischer Dienst 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Verwaltungsausgaben 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1<br />

Finanzierung insgesamt 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0<br />

Beiträge 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0<br />

Der Leistungskatalog in der privaten <strong>und</strong> sozialen Pflegeversicherung ist identisch, daher<br />

sind sämtliche Leistungen der privaten Pflegeversicherung Sozialschutzleistungen i.e.S.<br />

Freiwillige, der privaten Sphäre zuzuordnende Zusatzleistungen wie z.B. die Pflegetagegeldversicherung<br />

oder die Pflegekostenversicherung sind nicht Teil dieses Sicherungszweigs.<br />

2.3.10 Pensionen, Familienzuschläge <strong>und</strong> Beihilfen<br />

Das Sozialbudget umfasst auch Leistungen des Staates in seiner Funktion als Dienstherr<br />

nach den Beamtengesetzen. Diese richten sich im Wesentlichen nach dem gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />

vorgegebenen Alimentationsprinzip. Nach der ständigen Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes<br />

verpflichtet es den Dienstherrn, die Beamten, Richter <strong>und</strong> ihre<br />

Familien lebenslang amtsangemessen zu alimentieren; d.h., ihnen nach ihrem Dienstrang,<br />

nach der mit ihrem Amt verb<strong>und</strong>enen Verantwortung <strong>und</strong> nach Maßgabe der Bedeutung<br />

des Berufsbeamtentums <strong>für</strong> die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der<br />

allgemeinen wirtschaftlichen <strong>und</strong> finanziellen Verhältnisse <strong>und</strong> des allgemeinen Lebensstandards<br />

einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Danach sind besoldungs-<br />

- 199 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!