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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Zum 1. Januar 2009 wurde <strong>für</strong> vollversicherte Personen per Gesetz ein brancheneinheitlicher<br />

Basistarif eingeführt. Für die Versicherungsunternehmen besteht in diesem Tarif hinsichtlich<br />

bestimmter Personengruppen Kontrahierungszwang, also die Verpflichtung zum<br />

Abschluss eines Versicherungsvertrags. Das gilt insbesondere gegenüber Menschen ohne<br />

Krankenversicherungsschutz, die der PKV zuzuordnen sind.<br />

Nur ein Teil der Leistungen der privaten Krankenversicherung können zu den Sozialleistungen<br />

in der Abgrenzung des Sozialbudgets gezählt werden. Deshalb wurden aus den<br />

Gesamtleistungen diejenigen Anteile herausgerechnet, die als „normale“ Schadenversicherung<br />

der Privatsphäre zuzurechnen sind. Berücksichtigt werden alle Leistungen, die<br />

auf die Vollversicherten in der PKV (einschließlich der beihilfeberechtigten Restkosten-<br />

Versicherten) entfallen <strong>und</strong> die mit den Leistungen der GKV vom Umfang her vergleichbar<br />

sind. Damit fallen sämtliche Zusatzversicherungen der GKV-Versicherten, alle Wahlleistungen<br />

im Krankenhaus (privatärztliche Behandlung <strong>und</strong> Unterkunft) der GKV- <strong>und</strong> PKV-<br />

Versicherten sowie verschiedene Ergänzungsversicherungen weg, die nicht dem unmittelbaren<br />

Sozialschutz dienen. Das Krankentagegeld ist keine Ergänzungsversicherung,<br />

sondern wird als Substitut <strong>für</strong> das Krankengeld der GKV begriffen. Lediglich die Krankentagegeldversicherungen<br />

von GKV-Versicherten (mit Krankengeldanspruch) haben Ergänzungscharakter<br />

<strong>und</strong> werden daher hier nicht betrachtet.<br />

Tabelle 23:<br />

Private Krankenversicherung<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsart<br />

2008 2009 2010 2011 2012s <strong>2013</strong>s 2017s<br />

Mrd. Euro<br />

Leistungen insgesamt - 16,4 17,0 17,7 18,0 19,3 23,0<br />

Behandlung durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpersonen - 5,2 5,3 5,4 5,5 5,9 7,1<br />

Behandlung durch Zahnärzte <strong>und</strong> Zahnersatz - 2,6 2,8 2,9 3,0 3,2 3,8<br />

Arzneimittel - 3,7 3,8 3,9 4,0 4,3 5,1<br />

Krankenhaus - 3,0 3,2 3,4 3,5 3,7 4,4<br />

Krankengeld - 0,7 0,8 0,8 0,8 0,9 1,0<br />

Sonstige Leistungen - 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2<br />

Verwaltungsausgaben - 1,0 1,0 1,1 1,1 1,2 1,4<br />

Finanzierung insgesamt - 17,9 18,7 19,3 19,6 20,7 24,7<br />

Beiträge - 17,9 18,7 19,3 19,6 20,7 24,7<br />

Die so abgegrenzten Leistungen der privaten Krankenversicherung belaufen sich 2012<br />

auf rd. 18,0 Mrd. Euro (Tabelle 23). Knapp die Hälfte der Leistungen entfallen auf Honorare<br />

<strong>für</strong> Ärzte <strong>und</strong> Zahnärzte, Arzneimittel <strong>und</strong> Krankenhausleistungen haben einen Anteil<br />

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