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Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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zusehen. Der methodische Hintergr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die geschilderte Vorgehensweise findet sich im<br />

Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995), das bestimmte<br />

Kriterien definiert, nach denen Sicherungssysteme als Sozialschutzsystem klassifiziert<br />

werden. Die o.g. Krankenversicherungspflicht sowie die Umverteilungseffekte, die<br />

der neue Basistarif in Verbindung mit dem Kontrahierungszwang mit sich bringen, sind<br />

danach wichtige Gestaltungselemente, die die PKV nach dem ESVG zu einem Sozialschutzsystem<br />

machen. Als Folge ist ab dem Jahr 2009 die Berücksichtigung der mit der<br />

GKV vergleichbaren Gr<strong>und</strong>leistungen der PKV im Sozialbudget erforderlich.<br />

Tabelle 22 gibt einen Überblick über die Versicherten in der privaten Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

nach Art der Versicherung. Der brancheneinheitliche Standardtarif <strong>für</strong><br />

vollversicherte Personen wurde 1994 eingeführt. Die Leistungen orientieren sich am Niveau<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag ist auf den (durchschnittlichen)<br />

Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. Januar des Vorjahres begrenzt.<br />

Den Standardtarif können Personen wählen, die ihre private Krankenversicherung<br />

vor 2009 abgeschlossen haben, seit mindestens zehn Jahren privat vollversichert sind<br />

<strong>und</strong> ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben oder Bezieher einer gesetzlichen Rente<br />

bzw. eines Ruhegehaltes sind <strong>und</strong> ein Einkommen unterhalb der niedrigeren Versicherungspflichtgrenze<br />

beziehen. Für Neuk<strong>und</strong>en ab 2009 übernimmt der Basistarif die soziale<br />

Schutzfunktion im Alter.<br />

Tabelle 22:<br />

Versicherte in der Privaten Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

PKV- bzw. PPV-Versicherte<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Anzahl in 1 000<br />

Vollversicherte Personen 8 639 8 811 8 896 8 976<br />

dar: Vollversicherte mit Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Wahlleistungen im Krankenhaus 7 218 7 300 7 299 7 323<br />

dar: Vollversicherte mit<br />

Krankentagegeldversicherung 2 029 2 055 2 046 2 050<br />

dar: Versicherte Personen im Standardtarif 36 38 40 42<br />

dar: Versicherte Personen im Basistarif - 14 21 26<br />

Zusatzversicherungen insgesamt 20 983 21 478 21 969 22 499<br />

dar: Krankentagegeldversicherung 3 404 3 451 3 537 3 599<br />

dar: Krankenhaustagegeldversicherung 8 546 8 450 8 334 8 246<br />

dar: Pflegezusatzversicherung 1 316 1 501 1 700 1 880<br />

dar: Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz<br />

insgesamt 15 394 16 118 16 513 17 139<br />

Personen mit Pflegeversicherung 9 374 9 534 9 593 9 667<br />

Quelle: Ges<strong>und</strong>heitsberichtserstattung des B<strong>und</strong>es<br />

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