Sozialbericht 2013 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Tabelle 16:<br />
<strong>Arbeit</strong>slosenversicherung<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsart<br />
2008 2009 2010 2011 2012 <strong>2013</strong>s 2017s<br />
Mrd. Euro<br />
Leistungen insgesamt 1) 34,3 45,0 42,0 34,3 32,1 30,0 28,4<br />
Eingliederungstitel 2) 4,4 5,2 4,8 4,0 2,7 3,1 3,4<br />
Sonstige Leistungen der aktiven <strong>Arbeit</strong>sförderung 3) 6,2 11,5 10,2 7,2 6,2 6,3 5,2<br />
<strong>Arbeit</strong>slosengeld 13,9 17,3 16,6 13,8 13,8 14,9 14,7<br />
Insolvenzgeld 0,7 1,6 0,7 0,7 1,0 1,0 0,7<br />
Verwaltungsausgaben 4) 3,6 3,9 3,9 3,7 3,9 4,1 3,9<br />
Verrechnungen 5,6 5,4 5,8 5,0 4,5 0,7 0,6<br />
Finanzierung insgesamt 1) 35,9 31,5 39,3 34,6 34,9 29,6 31,9<br />
Beitragseinnahmen 5) 27,4 23,0 25,8 25,8 27,2 29,0 31,5<br />
B<strong>und</strong>esmittel 7,6 7,8 13,1 8,0 7,2 0,2 -<br />
Sonstige Einnahmen 0,8 0,7 0,4 0,8 0,4 0,4 0,4<br />
<strong>2013</strong> <strong>und</strong> 2017 Einschätzungen der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>. Die Veranschlagung der Beträge <strong>für</strong> 2017 bleibt der Haushaltsaufstellung<br />
vorbehalten.<br />
1) Ohne Verw altungsausgaben nach SGB II <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz.<br />
2) Maßnahmen <strong>und</strong> Einmalleistungen zur Aktivierung von <strong>Arbeit</strong>slosen, zur Vermittlung <strong>und</strong> zur beruflichen Eingliederung, inklusive<br />
Gründungszuschuss <strong>und</strong> Berufseinstiegsbegleitung; Initiative zur Flankierung des Strukturw andels <strong>und</strong> Qualifizierung Beschäftigter;<br />
arbeitsmarktpolitische Interventionsreserve.<br />
3) U.a. Förderung der Berufsausbildung, Leistungen der beruflichen Erst- <strong>und</strong> Wiedereingliederung Behinderter, Kurzarbeitergeld <strong>und</strong><br />
Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (ohne Leistungen i.V. mit den Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe).<br />
4) Ohne Verw altungsausgaben nach SGB II <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz <strong>und</strong> abzüglich Verrechnungen.<br />
5) Einschließlich Insolvenzgeld-Umlage <strong>und</strong> Winterbeschäftigungs-Umlage.<br />
2.3.6 Alterssicherung der Landwirte<br />
Bei der Alterssicherung der Landwirte (AdL) handelt es sich um ein eigenständiges Sicherungssystem<br />
<strong>für</strong> landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten <strong>und</strong> mitarbeitende Familienangehörige.<br />
Bei der Ausgestaltung der Beiträge <strong>und</strong> Leistungen werden die besonderen<br />
Lebens- <strong>und</strong> Einkommensverhältnisse der Landwirte <strong>und</strong> ihrer Familien berücksichtigt.<br />
Die Renten der AdL stellen eine Teilsicherung im Alter, bei Eintritt von Erwerbsminderung<br />
<strong>und</strong> bei Tod eines Versicherten dar. Ferner werden Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation sowie Betriebs- <strong>und</strong> Haushaltshilfe erbracht. In Abhängigkeit vom<br />
Einkommen werden Zuschüsse zum Beitrag gezahlt. Durch die Koppelung des Rentenanspruchs<br />
an die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens werden mit der AdL<br />
auch agrarstrukturpolitische Ziele verfolgt. Die Leistungen werden durch Beiträge <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>esmittel finanziert. Der B<strong>und</strong> trägt dabei die Differenz zwischen den Ausgaben <strong>und</strong><br />
Einnahmen. Durch diese Defizitdeckung übernimmt der B<strong>und</strong> die finanziellen Folgen des<br />
agrarstrukturellen Wandels <strong>und</strong> garantiert die finanzielle Stabilität des Alterssicherungssystems.<br />
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